Land­rats­amt Bam­berg: „Gesund­heits­be­hör­de muss Prio­ri­tä­ten setzen“

Symbolbild Corona Mundschutz

In den zurück­lie­gen­den vier Wochen gab es mehr Infek­tio­nen als in den vor­he­ri­gen 28 Pandemie-Wochen

Corona-Infektionen in Stadt und Landkreis Bamberg

Coro­na-Infek­tio­nen in Stadt und Land­kreis Bamberg

Mehr als die Hälf­te der seit Pan­de­mie­be­ginn nach­ge­wie­se­nen Coro­na-Infek­tio­nen in Stadt und Land­kreis Bam­berg fiel in die zurück­lie­gen­den vier Wochen. Der Fach­be­reich Gesund­heits­we­sen beim Land­rats­amt Bam­berg regi­strier­te von der 44. bis zur 47. Kalen­der­wo­che fast 1200 Infek­tio­nen. In die­sen vier Wochen wur­den also mehr Infek­tio­nen regi­striert als in den vor­he­ri­gen 28 (!) Pan­de­mie­wo­chen zusammen.

Weil die Gesund­heits­be­hör­den in Deutsch­land die­ses rasant stei­gen­de Infek­ti­ons­ge­sche­hen nicht mehr bewäl­ti­gen konn­ten, haben Bun­des- und Lan­des­re­gie­run­gen Ende Okto­ber den Lock­down-Light ein­ge­lei­tet. Auch die Gesund­heits­be­hör­de für Stadt und Land­kreis Bam­berg hat trotz mehr als ver­dop­pel­ter Per­so­nal­stär­ke die Pan­de­mie­be­kämp­fung anpas­sen und Prio­ri­tä­ten set­zen müs­sen, um vor­ran­gig posi­tiv gete­ste­te Per­so­nen zu bera­ten und damit Leib und Leben von Risi­ko­grup­pen und infi­zier­ten Men­schen zu schüt­zen. Dadurch kann es zu Ver­zö­ge­run­gen bei der Über­mitt­lung nega­ti­ver Test­ergeb­nis­se kommen.

Aktu­ell bear­bei­tet die Gesund­heits­be­hör­de rund 300 Infek­tio­nen pro Woche. Die­ses Infek­ti­ons­ge­sche­hen führt zusätz­lich zu einer vier­stel­li­gen Zahl von Kon­takt­per­so­nen wöchent­lich. Allein aus dem rund einem Dut­zend in Bil­dungs­ein­rich­tun­gen regi­strier­ten Infek­tio­nen pro Woche resul­tiert bei Klas­sen- bis Kurs­stär­ken eine drei­stel­li­ge Zahl von Kon­takt­per­so­nen. Seit Frei­tag ver­gan­ge­ner Woche gab es in Bil­dungs­ein­rich­tun­gen sechs infi­zier­te Schü­ler mit mehr als 150 als Kon­takt­per­son 1 ein­zu­stu­fen­den Mitschülern.

In Bil­dungs­ein­rich­tun­gen ist der direk­te Kon­takt nicht aus­schlag­ge­bend für die Qua­ran­tä­ne. Die Gesund­heits­be­hör­den sind ange­wie­sen, dort die kom­plet­te Klas­se oder Grup­pe in die häus­li­che Iso­la­ti­on zu schicken. Für die Eltern gilt: Es müs­sen nur die­je­ni­gen in Qua­ran­tä­ne, deren Kind posi­tiv gete­stet wur­de. Die­se Kin­der infor­miert die Gesund­heits­be­hör­de sofort. Bei nega­tiv gete­ste­ten Kin­dern kann sich die Über­mitt­lung des Test­ergeb­nis­ses auf­grund der außer­ge­wöhn­lich hohen Fall­zah­len ver­zö­gern. Der Fach­be­reich Gesund­heits­we­sen beim Land­rats­amt ver­weist dar­auf, dass ein nega­ti­ves Test­ergeb­nis weder die Qua­ran­tä­ne been­det noch die Betrof­fe­nen in Sicher­heit wie­gen soll­te. Das Ergeb­nis stellt nur eine Moment­auf­nah­me dar.