Bay­reuths Distriktsvorsteher/​innen im Überblick

BAY­REUTH Die Stadt Bay­reuth ist in 39 Stadt­di­strik­te ein­ge­teilt. In jedem ist ein ehren­amt­li­cher Distrikts­vor­ste­her tätig, der auf Vor­schlag der Stadt­rats­frak­tio­nen bestellt wird und im Distrikt woh­nen muss. Die Distrikts­vor­ste­her wer­den für die Dau­er der Sit­zungs­pe­ri­ode des Stadt­rats, also für sechs Jah­re, bestellt. Eine aktua­li­sier­te Über­sicht der nach der Kom­mu­nal­wahl 2020 beru­fe­nen Distrikts­vor­ste­he­rin­nen und Distrikts­vor­ste­her ist ab sofort auf der Home­page der Stadt Bay­reuth unter www​.bay​reuth​.de zu finden.

Die Ein­tei­lung der Stadt in ein­zel­ne Stadt­di­strik­te geht auf eine lang­jäh­ri­ge Pra­xis auf der Rechts­grund­la­ge der Baye­ri­schen Gemein­de­ord­nung sowie der Gemein­de­sat­zung der Stadt Bay­reuth zurück. Die Haupt­auf­ga­be der Distrikts­vor­ste­her hat sich im Lau­fe der Zeit kaum ver­än­dert. Nach wie sind sie ein wich­ti­ges Bin­de­glied zwi­schen der Bevöl­ke­rung und der Stadt­ver­wal­tung und geben den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern Hil­fe­stel­lung. Sie neh­men Wün­sche und Anlie­gen der Bewoh­ner ihres Stadt­di­strikts ent­ge­gen, prü­fen die­se und lei­ten sie an die Ver­wal­tung wei­ter. Die Arbeit der 39 Distrikts­vor­ste­he­rin­nen und Distrikts­vor­ste­her trägt wesent­lich zum pro­blem­lo­sen Funk­tio­nie­ren einer gro­ßen Stadt­ver­wal­tung bei. Durch ihre Mit­hil­fe ist es mög­lich, Miss­stän­de gera­de in den Außen­be­zir­ken, in denen städ­ti­sche Mit­ar­bei­ter nicht stän­dig prä­sent sein kön­nen, schnell und unbü­ro­kra­tisch besei­ti­gen zu las­sen. Auf­grund ihrer Nähe zu den Bür­gern sind sie eine wert­vol­le Stüt­ze, auf die die ein­zel­nen Dienst­stel­len der Stadt­ver­wal­tung ger­ne zurückgreifen.