Bil­dungs­ge­werk­schaft GEW zieht gegen Frei­staat Bay­ern und Stadt Mün­chen vor Gericht

Symbolbild Bildung

Ziel ist größt­mög­li­cher Gesund­heits­schutz für Schüler*innen und Beschäf­tig­te jetzt!

Die Staats­re­gie­rung hält nach wie vor am Prä­senz­un­ter­richt mit vol­ler Schüler*innenzahl fest. Die Gewerk­schaft Erzie­hung und Wis­sen­schaft (GEW) will daher den Frei­staat Bay­ern und die Stadt Mün­chen mit einer Ver­bands­kla­ge zum best­mög­li­chen Gesund­heits­schutz an Schu­len ver­an­las­sen. Mit einer einst­wei­li­gen Anord­nung möch­te die Bil­dungs­ge­werk­schaft errei­chen, dass die Emp­feh­lun­gen des RKI zur Ver­klei­ne­rung der Klas­sen zur Ein­hal­tung des Min­dest­ab­stands von 1,5m umge­setzt wird.

Aus Sicht der GEW ist die Situa­ti­on an baye­ri­schen Schu­len auf kei­nen Fall mit dem Arbeits- und Gesund­heits­schutz ver­ein­bar. Schutz­stan­dards wer­den igno­riert, Schüler*innen und Lehr­kräf­te nicht aus­rei­chend vor einer Ansteckung geschützt. Daher hat die GEW den Fach­an­walt für Ver­wal­tungs­recht, Rai­ner Roth beauf­tragt, Kla­ge zu erheben.

Zu den Haupt­ar­gu­men­ten der Kla­ge und der einst­wei­li­gen Anord­nung Rechts­an­walt Rai­ner Roth:

„Wenn das Robert-Koch-Insti­tut bei einer Über­schrei­tung des 7‑Ta­ges-Inzi­denz-Wer­tes um mehr als 50 pro 100.000 Ein­woh­ner für Schu­len die Ver­klei­ne­rung von Klas­sen emp­fiehlt, und in den Land­krei­sen Bay­erns die­ser Wert teil­wei­se um das Vier- bis Fünf­fa­che über­schrit­ten wird, dann besteht sehr kon­kre­ter staat­li­cher Hand­lungs­be­darf zum Gesund­heits­schutz an Schu­len. Der Frei­staat igno­riert jedoch die Vor­ga­ben des Robert-Koch-Insti­tuts und ris­kiert einen voll­stän­di­gen „Schul-Lock­down“, der bei recht­zei­ti­gem Ein­grei­fen mit ver­hält­nis­mä­ßi­ge­ren Maß­nah­men wie Klas­sen­tei­lung und Wech­sel­un­ter­richt hät­te ver­hin­dert wer­den kön­nen. Die Untä­tig­keit des Kul­tus­mi­ni­ste­ri­ums ist des­halb grob fahr­läs­sig. Sie unter­gräbt auch die Akzep­tanz der vom Robert-Koch-Insti­tut emp­foh­le­nen Maß­nah­men, wenn sich nur die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, nicht jedoch der Staat an die­se Emp­feh­lun­gen hal­ten müssen.“

Der GEW geht es um den Schutz aller Betei­lig­ten und dar­um, Schu­len mög­lichst lan­ge offen zu hal­ten. Im Kern zielt die GEW dar­auf ab, gericht­lich fest­stel­len zu las­sen, dass orga­ni­sa­to­ri­sche und tech­ni­sche Maß­nah­men, wie die Ver­klei­ne­rung der Lern­grup­pen, das Abstands­ge­bot und tech­ni­sche Lüf­tungs­sy­ste­me umge­setzt wer­den müssen.

Anton Salz­brunn, Lan­des­vor­sit­zen­der der GEW sag­te heu­te in Mün­chen zur Moti­va­ti­on der Kla­ge: „Es reicht jetzt ein­fach! Seit Mona­ten for­dern wir, dass der Schutz von Schü­le­rin­nen und Schü­lern sowie Lehr­kräf­ten ernst genom­men wird und nichts pas­siert – vor allem: kein Abstand.“ Mar­ti­na Bor­gend­a­le, stell­ver­tre­ten­de Lan­des­vor­sit­zen­de ergänzt: „Jüng­ste Zah­len und Stu­di­en bele­gen, dass sich doch deut­lich mehr Schüler*innen anstecken. Was in der Gesell­schaft gilt, muss auch in der Schu­le gel­ten. Nun müs­sen der Frei­staat und die Sach­auf­wands­trä­ger handeln.“

Johan­nes Schil­ler, Mit­glied im Haupt­per­so­nal­rat und einer der Spre­cher der GEW-Lan­des­fach­grup­pe Grund‑, Mit­tel- und För­der­schu­len, dazu: „Wir drän­gen auf die flä­chen­decken­de Umset­zung des Wech­sel­un­ter­richts, nicht nur, wie Mini­ster­prä­si­dent Söder es for­dert, begrenzt auf loka­le Hot­spots – ganz Bay­ern ist ein Hot­spot. Der Frei­staat als Dienst­herr muss sei­ner Für­sor­ge­pflicht gegen­über den Beschäf­tig­ten nach­kom­men und sich an den Emp­feh­lun­gen des RKI ori­en­tie­ren, die die Ein­füh­rung des Abstands­ge­bots ver­bun­den mit einer Ver­klei­ne­rung der Lern­grup­pen ab einem Inzi­denz­wert von 50 vor­se­hen. Wich­tig ist uns zu beto­nen: Es geht uns dar­um, Schul­schlie­ßun­gen zu ver­mei­den und so viel Prä­senz­un­ter­richt wie mög­lich zu gewährleisten.“