Bay­reuth: Neue Sat­zung für mehr Grün im Vorgarten

Mit dem Regel­werk soll die grü­ne Infra­struk­tur Bay­reuths opti­miert wer­de – Kei­ne Kies- und Schot­ter­gär­ten mehr

669 Frei­flä­chen­ge­stal­tungs­s­sat­zung

BAY­REUTH – Die Stadt Bay­reuth hat sich zum Ziel gesetzt, im Stadt­ge­biet eine qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Begrü­nung der Bau­grund­stücke sicher­zu­stel­len. Damit soll das Stadt­kli­ma ver­bes­sert und die Lebens­qua­li­tät der Bürger/​innen erhöht wer­den. Daher hat der Stadt­rat grü­nes Licht für eine Sat­zung gege­ben, die die Gestal­tung von Vor­gär­ten auf bebau­ten Grund­stücken, von Flach­dä­chern und Tief­ga­ra­gen­über­deckun­gen sowie von Frei­flä­chen für pri­va­te Kin­der­spiel­plät­ze regelt.

Mit dem Regel­werk soll ein Bei­trag zur Opti­mie­rung der grü­nen Infra­struk­tur Bay­reuths gelei­stet wer­den. Kli­ma­schutz, die Anpas­sung an den Kli­ma­wan­del sowie der Arten- und Bio­top­schutz sind für eine nach­hal­ti­ge Stadt­ent­wick­lung wich­ti­ge The­men. Die Stadt sieht vor die­sem Hin­ter­grund einen Hand­lungs­be­darf für mehr Grün im Bereich des Vor­gar­tens und damit für ein ver­bes­ser­tes Stadt- und Land­schafts­bild. Die Sat­zung regelt unter ande­rem die Begrü­nung von unbe­bau­ten Flä­chen auf bebau­ten Grund­stücken mit stand­ort­ge­rech­ten Gehöl­zar­ten. Ins­be­son­de­re Kies- oder Schot­ter­gär­ten in einem Umfang von mehr als zwei Pro­zent der Grund­stücks­flä­che sind nicht zuläs­sig. Im Vor­gar­ten­be­reich müs­sen min­de­stens 50 Pro­zent der Flä­che begrünt sein. Fach­ge­recht ange­leg­te Stein­gär­ten mit Trocken­mau­ern und einem min­de­stens 60-pro­zen­ti­gen Anteil an Blüh- und Pol­ster­pflan­zen fal­len nicht unter die­se Vorgaben.

Wei­ter­hin for­mu­liert die Sat­zung Vor­ga­ben für die Gestal­tung von Flach­dä­chern und Tief­ga­ra­gen­über­deckun­gen, Gara­gen oder Car­ports, die dau­er­haft zu begrü­nen sind. Glei­ches gilt für die Begrü­nung von Frei­flä­chen für pri­va­te Kinderspielplätze.

Ver­stö­ße gegen die neue Sat­zung kön­nen als Ord­nungs­wid­rig­keit mit emp­find­li­chen Buß­gel­dern geahn­det wer­den. Die kom­plet­te Sat­zung steht auf der Home­page der Stadt (www​.bay​reuth​.de) zum Down­load bereit.