Win­ter­dienst 2020/2021 im Land­kreis Erlan­gen-Höch­stadt – Kreis­bau­hof informiert

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Der Win­ter­dienst­plan für den Land­kreis Erlan­gen-Höch­stadt steht für die­ses Jahr. 1.800 Ton­nen Streu­salz sind am Kreis­bau­hof und an zwei Außen­stel­len ein­ge­la­gert. Auf die Ver­wen­dung von Splitt und Sand wird ver­zich­tet, da die Ver­wen­dung die­ser Stof­fe nicht die gewünsch­te Wir­kung erzie­len. Nach dem Win­ter müss­ten Splitt und Sand wie­der­auf­ge­nom­men und als Son­der­müll ent­sorgt werden.

Koope­ra­ti­on sorgt für schnel­le­res Räu­men und Streuen

Der Land­kreis ist in sechs Streu­be­zir­ke auf­ge­teilt. Drei kreis­ei­ge­ne Fahr­zeu­ge und zwei Fahr­zeu­ge eines Lohn­un­ter­neh­mers ste­hen dafür zur Ver­fü­gung. Den sech­sten Bezirk über­nimmt zudem ein Fahr­zeug der Dienst­stel­le Höch­stadt des Stra­ßen­bau­am­tes Nürn­berg. Die­se Koope­ra­ti­on mit dem Stra­ßen­bau­amt führt durch den Strecken­tausch dazu, dass sich die Leer­fahr­ten zwi­schen den ein­zel­nen Stra­ßen, die der Land­kreis betreut, erheb­lich redu­ziert. So kön­nen die Strecken schnel­ler geräumt und gestreut werden.

Wit­te­rung beein­flusst Winterdienst

Grund­sätz­lich sind die Mit­ar­bei­ter des Kreis­bau­ho­fes vom 15. Novem­ber bis 15. März für den Win­ter­ein­satz gewapp­net. Sie arbei­ten hart dafür, den Win­ter­dienst mög­lichst bis sie­ben Uhr abzu­schlie­ßen, damit der Berufs­ver­kehr flie­ßen kann. Doch auch sie sind nicht vor extre­mem Wet­ter gefeit. Kreis­bau­hof­lei­ter Jür­gen Ertl wirbt um Ver­ständ­nis, dass auch Streu- und Räum­fahr­zeu­ge bei extre­men Wit­te­rungs­ver­hält­nis­sen nur schwer­lich vorankommen.

Räu­men im Zweischichtbetrieb

Die Kreis­bau­hof­mit­ar­bei­ter sor­gen im Zwei­schicht­be­trieb dafür, dass ihre betreu­ten Strecken – je nach Bedeu­tung der Stra­ße für den über­ört­li­chen, den Berufs- oder Lini­en­bus­ver­kehr – von sechs bis 20 Uhr befahr­bar blei­ben. „Räum- und Streu­fahr­zeu­ge rücken bereits um vier Uhr aus, damit die Stra­ßen um sie­ben Uhr, wenn der Berufs­ver­kehr ein­setzt, befahr­bar sind“, sagt Ertl. Bei extre­mer Stra­ßen­glät­te fah­ren sei­ne Mit­ar­bei­ter zwi­schen 20–22 Uhr zusätz­li­che Ein­sät­ze. Zwi­schen 22 und vier Uhr wer­den kei­ne Ein­sät­ze gefah­ren, einen 24-Stun­den-Win­ter­dienst gibt es laut Rechts­rah­men nicht. Zusätz­lich zu den Räum- und Streu­fahr­ten auf den Stra­ßen sorgt der Kreis­bau­hof tags­über dafür, dass die Geh- und Rad­we­ge außer­halb der Ort­schaf­ten geräumt und gestreut werden.

Ein­zel­ne Gemein­den betreu­en einen Teil die­ser Geh- und Rad­we­ge mit.

Eine per­ma­nen­te Schnee- und Eis­frei­heit auf den Geh- und Rad­we­gen außer­halb der Ort­schaf­ten kann jedoch nicht immer gewähr­lei­stet wer­den. Wie auf den Stra­ßen besteht auch hier eben­falls kei­ne recht­li­che Verpflichtung.

Fahr­wei­se anpassen

Jeder Ver­kehrs­teil­neh­mer ist selbst für sei­ne Fahr­wei­se ver­ant­wort­lich und muss die­se den Stra­ßen- und Wet­ter­ver­hält­nis­sen anpas­sen. Eine Win­ter­be­rei­fung am Fahr­zeug ist nicht nur sinn­voll, son­dern vorgeschrieben.