Bam­berg: Zwei­rad-Über­hol­ver­bot an Unter­füh­rung Moosstraße

Mehr Sicher­heit für Rad­ler und Rol­ler­fah­rer durch neu­es Schild

Mehr Sicherheit für Radler und Rollerfahrer durch neues Schild

Mehr Sicher­heit für Rad­ler und Rol­ler­fah­rer durch neu­es Schild

Wer an der Unter­füh­rung in der Moos­stra­ße vor­bei­kommt, wird sich ver­mut­lich die Augen rei­ben: Dort kommt ein Ver­kehrs­schild zum Ein­satz, das es bis­her nicht gab und nun erst­mals in Bam­berg zum Ein­satz kommt. Es ver­bie­tet Autos, an die­ser Stel­le Fahr­rä­der und Rol­ler zu überholen.

Das Ver­kehrs­zei­chen mit dem schö­nen ver­wal­tungs­deut­schen Namen „Ver­bot des Über­ho­lens von ein­spu­ri­gen Fahr­zeu­gen für mehr­spu­ri­ge Kraft­fahr­zeu­ge und Kraft­rä­der mit Bei­wa­gen“ wur­de erst im Früh­jahr die­sen Jah­res in die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung auf­ge­nom­men. „Hin­ter dem sper­ri­gen Namen ver­birgt sich eine deut­li­che Ver­bes­se­rung der Sicher­heit für alle Zwei­rad­fah­ren­den“, betont Bür­ger­mei­ster Jonas Glü­sen­kamp. „Gera­de weil in der engen Unter­füh­rung der Moos­stra­ße kein Abstand zum Rad­ler oder Moped ein­ge­hal­ten wer­den kann, ist der Platz für Über­hol­vor­gän­ge nicht gege­ben.“ Bam­berg sei eine der ersten Kom­mu­nen in Bay­ern, wel­che das neue Schild ver­wen­de, um unter Beach­tung der beson­de­ren ört­li­chen Ver­hält­nis­se an die­ser Eng­stel­le, die Ver­kehrs­si­cher­heit zu verbessern.