Tipps & Tricks: „Black Fri­day und Cyber Mon­day locken mit Angeboten“

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Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern warnt vor ver­meint­li­chen Schnäppchen

Black Fri­day und Cyber Mon­day sind inzwi­schen auch in Deutsch­land popu­lär. Sie fin­den die­ses Jahr am 27. und 30. Novem­ber statt. Doch nicht jeder ange­bo­te­ne Rabatt ist auch einer. Dar­auf weist die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern hin. Hohe Nach­läs­se gibt es häu­fig nur für schwer ver­käuf­li­che Arti­kel. Die begehr­ten Pro­duk­te sind oft nicht gün­sti­ger als wäh­rend des Jah­res. „Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher soll­ten bereits lang­fri­stig vor den Akti­ons­ta­gen die Prei­se ver­glei­chen,“ rät Tat­ja­na Halm, Juri­stin bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. „So kön­nen sie sicher­ge­hen, dass sie wirk­lich Geld sparen.“

Beson­ders auf­pas­sen müs­sen Käu­fer auf Fake-Shops im Inter­net. „Die­se locken gera­de an Tagen wie Black Fri­day und Cyber Mon­day mit dra­sti­schen Preis­nach­läs­sen“, sagt Tat­ja­na Halm. Erken­nen kann man die­se am meist feh­len­den Impres­sum. Vor­sicht ist auch gebo­ten bei Count­downs oder ver­meint­lich gerin­gen Lager­be­stän­den. „Damit soll oft nur Kauf­druck auf­ge­baut wer­den.“ Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern emp­fiehlt zudem, nicht per Vor­kas­se zu bezah­len. „Siche­rer ist es per Rech­nung oder Last­schrift“, so Tat­ja­na Halm. Ent­spricht das Pro­dukt nicht den Erwar­tun­gen, kön­nen Inter­net­käu­fer bis zu 14 Tage nach Lie­fe­rung den Wider­ruf erklä­ren. „Wer die­se Tipps beach­tet, ist gut gerü­stet für die Schnäpp­chen­jagd“, sagt die Verbraucherschützerin.