Stel­lung­nah­me der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten Emmi Zeul­ner zum 3. Bevölkerungsschutzgesetz

Symbolbild Corona

Sehr geehr­te Damen und Herren,
vie­len Dank für Ihr Schrei­ben und der Offen­heit mir Ihre Beden­ken mitzuteilen.

Emmi Zeulner, MdB

Emmi Zeul­ner, MdB

Vor­ab bit­te ich die all­ge­mei­ne Anre­de zu ent­schul­di­gen. Da mich aber zu den Coro­na-Maß­nah­men und spe­zi­ell zu dem Drit­ten Bevöl­ke­rungs­schutz­ge­setz schon jetzt weit über 3.500 Schrei­ben aus ganz Deutsch­land per Mail oder auch per Post erreicht haben, kann ich es mit mei­nen Mit­ar­bei­te­rin­nen und den Res­sour­cen, die uns zur Ver­fü­gung ste­hen, nicht bewerk­stel­li­gen, jeden Absen­der per­sön­lich anzu­schrei­ben. Dafür bit­te ich um Ver­ständ­nis. Da ich als direkt gewähl­te Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te die Beden­ken aber sehr ernst­neh­me, die an mich her­an­ge­tra­gen wer­den, möch­te ich den­noch ver­su­chen jedem zu ant­wor­ten, der mich ange­schrie­ben hat. Ich wer­de daher auf die Punk­te ein­ge­hen, die am häu­fig­sten vor­ge­bracht wur­den und hof­fe Ihnen damit eini­ge Beden­ken neh­men und die oft­mals auch unrich­ti­gen Vor­wür­fe, die der­zeit im Umlauf sind, ent­kräf­ten zu können.

Vie­le Schrei­ben erhe­ben gleich zu Beginn den Vor­wurf, dass die Bun­des­re­gie­rung und auch die Par­la­men­ta­ri­er sich einer Debat­te nicht stel­len oder kei­ne ande­re Mei­nung hören wol­len. Das ist nach­weis­lich nicht rich­tig. Denn auch Sie wur­den und wer­den gehört! Und ich glau­be, dass sich die­ser Ein­satz lohnt, weil unse­re Demo­kra­tie genau davon lebt, dass sich jeder betei­li­gen kann und berech­tig­te Inter­es­sen auch vor­ge­bracht wer­den kön­nen. Genau davon haben Sie Gebrauch gemacht. Sie haben sich an mich und vie­le mei­ner Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen gewandt und Ihre Beden­ken und Sor­gen geäu­ßert. Und Ihre Mei­nung wur­de gehört. Die ange­pran­ger­te Ver­än­de­rung des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes in Form des § 28 a IfSG, der der größ­te „Stein des Ansto­ßes“ war, wur­de voll­stän­dig über­ar­bei­tet und die Beden­ken, die auch der wis­sen­schaft­li­che Dienst des Bun­des­ta­ges und die Exper­ten in den Anhö­run­gen vor­ge­bracht haben, sind in die Neue­run­gen ein­ge­flos­sen. Lei­der bezie­hen sich vie­le der Nach­rich­ten, die mich errei­chen, noch immer auf die ver­al­te­te Ver­si­on, die – und da bin ich völ­lig an Ihrer Sei­te – unzu­rei­chend war. Daher fan­den in der letz­ten Woche und auch an dem ver­gan­ge­nen Wochen­en­de meh­re­re Sit­zun­gen statt, um mit dem Bun­des­ge­sund­heits­mi­ni­ste­ri­um zu bespre­chen, wo wir als Par­la­men­ta­ri­er Nach­bes­se­rungs­be­darf sehen. Ich freue mich, dass vie­le Punk­te auf­ge­nom­men wur­den. Ger­ne gehe ich auf die ein­zel­nen Neue­run­gen des Geset­zes ein.

Um es auch ein­mal so klar zu sagen: wenn ich dem Gesetz wirk­lich nicht zustim­men wür­de – wie es ja die For­de­rung in den Nach­rich­ten ist – dann wür­de das bedeu­ten, dass der Sta­tus quo erhal­ten bleibt. Und das kann mei­ner Mei­nung nach nicht in unse­rem Sin­ne sein. Denn dann dürf­ten die Län­der ihre Maß­nah­men wei­ter nur auf dem sehr unspe­zi­fi­schen § 28 IfSG grün­den. Dort ist ledig­lich davon die Rede, dass „not­wen­di­ge Schutz­maß­nah­men“ getrof­fen wer­den kön­nen, die Grund­rech­te ein­schrän­ken kön­nen. Der­zeit kön­nen die Län­der also die Ver­ord­nun­gen erlas­sen – ohne Begrün­dung und zeit­li­che Begren­zung. Das Gesetz ist ein deut­li­cher Mehr­wert dazu! Die letz­ten Mona­te haben gezeigt, dass die der­zei­ti­ge recht­li­che Lan­ge, wenn die Pan­de­mie län­ger andau­ert, gera­de nicht aus­rei­chend als Grund­la­ge sein kann. Wir als Par­la­men­ta­ri­er neh­men den Par­la­ments­vor­be­halt sehr ernst und haben des­we­gen eine Prä­zi­sie­rung gefor­dert, die die Bedeu­tung unse­rer Grund­rech­te her­vor­hebt. Denn nicht ohne Grund wur­den eini­ge der Maß­nah­men der Län­der von Gerich­ten ange­gan­gen. Wir ler­nen in die­ser Pan­de­mie jeden Tag dazu und das Gesetz spie­gelt wie­der, wo wir noch Nach­bes­se­rungs­be­darf gese­hen haben. Wir haben in dem neu­en § 28 a IfSG meh­re­re ganz ent­schei­den­de Punk­te gere­gelt, die auch auf Ihre Beden­ken ein­ge­hen, die wir aber, wenn wir das Gesetz so nicht ver­ab­schie­den, nicht haben wer­den. Ent­ge­gen der Vor­wür­fe, wur­den die Kom­pe­ten­zen der Län­der nicht etwa erwei­tert, son­dern es wur­de ihnen ein stär­ke­rer Rah­men von unse­rer Sei­te gegeben.

1. Die Ver­ord­nun­gen müs­sen begrün­den und zeit­lich befri­stet werden!
Oft­mals wur­den mir in den Schrei­ben Maß­nah­men aus den Län­der­ver­ord­nun­gen vor­ge­wor­fen und mit der For­de­rung ver­bun­den, die­se abzu­än­dern. Auf­grund des Föde­ra­lis­mus, lie­gen die­se aber in Län­der­ver­ant­wort­lich­keit. Doch selbst­ver­ständ­lich neh­men wir auch hier den Par­la­ments­vor­be­halt sehr ernst und haben des­we­gen ganz kla­re Rah­men und Gren­zen für die Ver­ord­nun­gen fest­ge­legt. Die Ver­ord­nun­gen der Län­der müs­sen nun begrün­det und zeit­lich befri­stet wer­den. Das war bis­her nicht der Fall und hat auch mir als Abge­ord­ne­te nicht aus­ge­reicht. Die Men­schen vor Ort müs­sen wis­sen, wel­che Grund­ge­dan­ken eine Ver­ord­nung in ihrem Land zugrun­de lie­gen und wie lan­ge die­se Maß­nah­men gelten.

2. Der Deut­sche Bun­des­tag kann die Lage jeder­zeit beenden.

Dabei gilt immer: sobald die pan­de­mi­sche Lage von natio­na­ler Trag­wei­te been­det wird (auch das geht von uns Par­la­men­ta­ri­ern aus), enden sämt­li­che Maß­nah­men, die auf die­ser Grund­la­ge getrof­fen wur­den. Sie gel­ten also ent­ge­gen der Vor­wür­fe nicht „für immer“. Das ist nicht in unse­rem Sin­ne und wir alle sind froh, wenn wir die Pan­de­mie gemein­sam über­stan­den haben und wie­der zu einer Nor­ma­li­tät über­ge­hen können.

3. Die epi­de­mi­sche Lage wird rechts­si­cher definiert.

In die­sem Zusam­men­hang wur­de auch in der Anhö­rung – zu Recht – eine Rechts­un­si­cher­heit bemän­gelt, da im Infek­ti­ons­schutz­ge­setz die epi­de­mi­sche Lage nicht defi­niert ist. Auch das ändern wir und ver­an­kern in § 5 eine gesetz­li­che Defi­ni­ti­on. Hier schaf­fen wir mehr Klar­heit und Rechts­si­cher­heit und las­sen hier kei­ne Ungewissheit.

4. Kei­ne unbe­grenz­te Hand­lungs­voll­macht für die Län­der oder die Bun­des­re­gie­rung und kei­ne Abschaf­fung der Grundrechte!
Auch der Vor­wurf, dass die Maß­nah­men kei­ne Begren­zung hät­ten und die Neue­run­gen eine „unbe­grenz­te Hand­lungs­voll­macht“ geben, ist falsch. Zu kei­ner Zeit war auch nur im Ent­fern­te­sten ange­dacht, unse­rer Grund­rech­te abzu­schaf­fen. Die­se sind die Grund­la­ge unse­rer Demo­kra­tie und ich ach­te die­se sehr hoch. Ganz im Gegen­teil: Die Befug­nis­se wer­den kla­rer prä­zi­siert und begrenzt und die Grund­rech­te wer­den durch die neu­en Rege­lun­gen im Ver­gleich zum Sta­tus quo gestärkt. Das Par­la­ment wird wei­ter­hin zu jeder Zeit zu Ent­schei­dun­gen befugt sein. Alle Län­der­maß­nah­men sind – wie schon erwähnt – zeit­lich begrenzt und zu begrün­den. Ein für mich ent­schei­den­der Punkt war es, dass wir den Ver­hält­nis­mä­ßig­keits­grund­satz ganz gezielt adres­sie­ren, wenn wir Ein­schrän­kun­gen der Grund­rech­te andenken. Wir geben den Län­dern mit dem neu­en Gesetz als Par­la­ment ganz klar vor: Jede Maß­nah­me muss ver­hält­nis­mä­ßig sein und sich dar­an mes­sen las­sen, ob nicht ein mil­de­res Mit­tel, also eine weni­ger ein­schnei­den­de Maß­nah­me, auch aus­reicht, um den Schutz der Bevöl­ke­rung zu gewähr­lei­sten. Das heißt, dass, wenn es die pan­de­mi­sche Lage zulässt, immer Hygie­ne- und Schutz­kon­zep­te Vor­rang vor einer Schlie­ßung der Betrie­be haben müs­sen. Wich­tig war mir als Gesund­heits­po­li­ti­ke­rin, dass das expli­zit auch im Rah­men der Maß­nah­men zur Gesund­erhal­tung fest­ge­schrie­ben ist, das heißt u.a. bei Logo‑, Ergo‑, und Phy­sio­the­ra­pie­pra­xen, ein stren­ges Hygie­ne- und Schutz­kon­zept immer vor­zugs­wür­dig zu einer Schlie­ßung sein muss. Das führt die Geset­zes­be­grün­dung expli­zit auf.

All die­se Gren­zen und Vor­ga­ben, die wir mit dem neu­en Gesetz geben, sind der­zeit so nicht gesetz­lich fest­ge­schrie­ben! Das heißt die Län­der haben die­sen Rah­men gera­de nicht so deut­lich vor­ge­ge­ben. Das macht das Gesetz so wichtig.

Auch füh­ren wir eine Berichts­pflicht der Bun­des­re­gie­rung gegen­über dem Bun­des­tag ein und erhö­hen somit die Kon­trol­le des Parlaments.

5. Das Gesetz ist kein Ermäch­ti­gungs­ge­setz für die Län­der und das Bun­des­mi­ni­ste­ri­um für Gesundheit!

Die Län­der sind befugt in ihrer Zustän­dig­keit Ver­ord­nun­gen zu erlas­sen. Dabei prä­zi­sie­ren wir die­se Befug­nis­se und fas­sen sie – immer im Lich­te der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit – kla­rer. Wir füh­ren mit dem § 28 a IfSG einen Kata­log von Bei­spie­len für Maß­nah­men auf. Dabei gehen wir auch noch­mal geson­dert auf die so wich­ti­gen Grund­rech­te der Ver­samm­lungs­frei­heit und der Frei­heit der reli­giö­sen Zusam­men­künf­te ein. Denn die­se ach­ten wir beson­ders hoch und haben daher in einem eige­nen Absatz 2 noch­mal deut­lich für die Län­der fest­ge­schrie­ben, dass bei einer Ein­schrän­kung in die­sem Bereich beson­ders hohe Hür­den zu erfül­len und nur unter beson­de­ren Vor­aus­set­zun­gen Beschrän­kun­gen mög­lich sind. Auch das gab es bis­her noch nicht. Eben­falls beto­nen wir hier noch­mal, dass Aus­gangs­be­schrän­kun­gen und Betre­tungs­ver­bo­te für z.B. Alten­hei­me die­sen beson­de­ren Vor­aus­set­zun­gen unterliegen.

Zusätz­lich kommt es bei den Schutz­maß­nah­men dar­auf an, wie vie­le Infek­ti­ons­fäl­le pro 100.000 Ein­woh­nern in den letz­ten sie­ben Tagen auf­ge­tre­ten sind. Denn bei die­sen Wer­ten han­delt es sich um ein Früh­warn­sy­stem, um den Schutz von Leib und Leben und die Funk­ti­ons­fä­hig­keit unse­res Gesund­heits­sy­stems wei­ter­hin zu gewährleisten.

Auch das Bun­des­mi­ni­ste­ri­um für Gesund­heit bekommt kei­ne Blan­ko-Voll­macht. Die Ver­ord­nungs­er­mäch­ti­gung bezieht sich nur auf bestimm­te Berei­che und endet auch auto­ma­tisch am 31.03.2021 bezie­hungs­wei­se mit dem Ende der epi­de­mi­schen Lage. Glau­ben Sie mir, ich neh­me hier mei­ne Kon­troll­funk­ti­on gegen­über dem Bun­des­ge­sund­heits­mi­ni­ste­ri­um sehr ernst und hin­ter­fra­ge die Erwei­te­rung von Befug­nis­sen sehr genau.

Ein wei­te­rer der Haupt­vor­wür­fe der Schrei­ben ist, dass sich das Par­la­ment nicht an dem Ver­fah­ren betei­li­ge, kei­ne Dis­kus­sio­nen hier­zu füh­re und die Ver­ant­wor­tung aus der Hand gebe. Das stimmt ein­fach nicht. Denn der Deut­sche Bun­des­tag hat sich von Beginn des Pan­de­mie­ge­sche­hens mit der Bekämp­fung des Virus und sei­ner Fol­gen beschäf­tigt. Ins­be­son­de­re durch die Ver­ab­schie­dung der ersten bei­den Bevöl­ke­rungs­schutz­ge­set­ze und zahl­rei­cher Hilfs­pa­ke­te. Wir haben rund 30 „Coro­na-Geset­ze“ beschlos­sen und rund 70 Debat­ten im Ple­nar­saal des Deut­schen Bun­des­ta­ges geführt. Uns vor­zu­wer­fen, wir hät­ten unse­re Auf­ga­be nicht aus­ge­füllt und nicht gehan­delt ist schlicht unred­lich und falsch. Als Mit­glied des Gesund­heits­aus­schus­ses habe ich jede Sit­zungs­wo­che in der Arbeits­grup­pe und dem Aus­schuss über die Maß­nah­men dis­ku­tiert und stand in regem Aus­tausch mit den Lan­des- und Bun­des­mi­ni­ste­ri­en. Auch in mei­nem Wahl­kreis habe ich mit den zustän­di­gen Stel­len, wie den Land­rats­äm­tern, den Gesund­heits­äm­tern und auch den Haus­ärz­ten und Kli­ni­ken Gesprä­che geführt, um zu unter­stüt­zen, wo es mög­lich war und ist. Ich habe auch bereits nach der ersten Wel­le Fach­ge­sprä­che geführt, um unter ande­rem die Mei­nung der Ärz­te vor Ort zu hören, wo wir nach­bes­sern müs­sen. Die­se wert­vol­len Erkennt­nis­se aus der Pra­xis flie­ßen dann in die Arbeit in Ber­lin ein. Wir sind also zu kei­ner Zeit untä­tig gewesen.

Ein für mich sehr wich­ti­ger Punkt, der auch in vie­len Schrei­ben vor­ge­bracht wur­de, ist die Angst vor einer Impf­pflicht. Hier möch­te ich ganz klar sagen: Es wird kei­ne Impf­pflicht für Coro­na geben!

Ich habe mich schon im Rah­men der Debat­te um eine Maser­impf­pflicht ganz klar gegen eine sol­che aus­ge­spro­chen und als eine von zwei Uni­ons­ab­ge­ord­ne­ten auch bewusst gegen die­se gestimmt. Ich bin kei­ne Impf­geg­ne­rin, aber ich bin gegen einen sol­chen Zwang. Denn es muss dem Ein­zel­nen über­las­sen blei­ben, ob er sich imp­fen lässt oder nicht. Das habe ich auch im Rah­men der Vor­wür­fe einer Coro­na-Impf­pflicht sehr betont und im Gegen­satz zu der Masern­impf­pflicht, bei der ich kei­ne Mehr­heit hin­ter mit ver­sam­meln konn­te, ste­hen hier auch die CDU/C­SU-Bun­des­tags­frak­ti­on und die Bun­des­re­gie­rung klar an unse­rer Sei­te: Mit uns gibt es KEI­NE Impf­pflicht. Davon war auch nie die Rede. Ich ver­ste­he die Beden­ken, die hier auf­ge­kom­men sind. Sie sind aber unbegründet.

Das Gesetz schafft ledig­lich die Vor­aus­set­zun­gen, damit der Impf­stoff, wenn er ver­füg­bar ist, all den­je­ni­gen schnellst­mög­lich zur Ver­fü­gung gestellt wer­den kann, die sich imp­fen las­sen möch­ten. Zu die­sem Zweck erar­bei­tet die Bun­des­re­gie­rung auch ein Impf­kon­zept, das Leit­li­ni­en erstellt, in wel­cher Prio­ri­tät sich die­je­ni­gen imp­fen las­sen kön­nen, die sich imp­fen las­sen möchten.

Die Behaup­tung, man dür­fe nur ein­rei­sen, wenn man geimpft sei, ist schlicht­weg falsch. Kei­ner Bür­ge­rin und kei­nem Bür­ger wird die Ein­rei­se nach Deutsch­land ver­wei­gert, weil kei­ne Imp­fung gegen das Coro­na­vi­rus vor­liegt. Viel­mehr geht es dar­um, dass Men­schen, die geimpft sind, sich auch nach Ein­rei­se aus einem Risi­ko­ge­biet nicht in Qua­ran­tä­ne bege­ben müs­sen. Eine Ein­rei­se an sich wird nicht ein­ge­schränkt, nur die Qua­ran­tä­ne kann mit der Imp­fung umgan­gen werden.

Auch der Vor­wurf die Bun­des­re­gie­rung und der Deut­sche Bun­des­tag könn­ten jetzt zu jeder Zeit auf Grund­la­ge des Geset­zes die epi­de­mi­sche Lage natio­na­ler Trag­wei­te aus­ru­fen, wenn sie wol­len auch allei­ne wegen eines „Schnup­fens“ ist falsch und unwahr. Ein schlich­ter Schnup­fen kommt hier­für selbst­ver­ständ­lich nicht in Betracht. Das Coro­na­vi­rus ist aber kein „schlich­ter Schnup­fen“. Grund­sätz­lich ist das Virus leicht von Mensch zu Mensch über­trag­bar. Zwar ver­läuft die Erkran­kung bei der über­wie­gen­den Zahl der Fäl­le mild. Die Wahr­schein­lich­keit für schwe­re und töd­li­che Krank­heits­ver­läu­fe nimmt aber mit zuneh­men­dem Alter und bestehen­den Vor­er­kran­kun­gen zu. Das indi­vi­du­el­le Risi­ko kann jedoch anhand der epidemiologischen/​statistischen Daten nicht abge­lei­tet wer­den. So kann es auch ohne bekann­te Vor­er­kran­kun­gen und bei jun­gen Men­schen zu schwe­ren bis hin zu
lebens­be­droh­li­chen Krank­heits­ver­läu­fen kom­men. Lang­zeit­fol­gen, auch nach leich­ten Ver­läu­fen, sind der­zeit noch nicht abschätz­bar. Gera­de weil wir noch immer zu wenig über die­ses neu­ar­ti­ge Virus wis­sen, muss der Gesetz­ge­ber im Sin­ne sei­nes Schutz­auf­tra­ges han­deln. Nach wie vor gibt es kei­ne zuge­las­se­nen Impf­stof­fe und die The­ra­pie schwe­rer Krank­heits­ver­läu­fe ist kom­plex und lang­wie­rig. Unser vor­ran­gi­ges Ziel ist es, zum einen Leben und Gesund­heit zu schüt­zen und zum ande­ren aber auch eine über­mä­ßi­ge Bela­stung des Gesund­heits­sy­stems zu ver­hin­dern. Das ist selbst­ver­ständ­lich bei einem Schnup­fen nicht der Fall.

Abschlie­ßend ist es mir wich­tig, dass man natür­lich als Poli­tik auch den Weg hät­te gehen kön­nen, es „ein­fach lau­fen zu las­sen“. Doch wir haben uns poli­tisch dafür ent­schie­den, dass wir ver­su­chen wol­len, den Aus­bruch des Virus zu kon­trol­lie­ren, um den Schutz aller zu erhö­hen. Und dabei mache ich kei­ne Abstu­fung, ob es nun wich­ti­ger ist, jun­gen Men­schen oder älte­ren und vul­ner­ablen Men­schen zu hel­fen. Für mich als Mut­ter ist es genau­so wich­tig, dass wir unse­re Klein­sten im Blick behal­ten und hier ganz genau dar­auf ach­ten, was wir ihnen zumu­ten kön­nen und wie wir sie am besten in die­ser Kri­se auf­fan­gen kön­nen. Doch auch unse­re älte­ren Mit­men­schen und vul­ner­ablen Grup­pen, brau­chen unse­re Unter­stüt­zung und dür­fen nicht als „Kol­la­te­ral­scha­den“ gese­hen werden.

Ich kann vie­le Ihrer Beden­ken nach­voll­zie­hen, doch ich glau­be wirk­lich, dass das Gesetz Ver­bes­se­run­gen im Sin­ne des Grund­rechts­schut­zes und dar­über hin­aus schafft. Ich hof­fe ich konn­te dem ein oder ande­ren etwas die Sor­gen nehmen.

Mit herz­li­chen Grüßen
Ihre Emmi Zeulner
(Wahl­krei­se Bam­berg, Kulm­bach und Lichtenfels)