ittel­frän­ki­sche Poli­zei zieht posi­ti­ve Bilanz zur Ein­hal­tung der infek­ti­ons­schutz­recht­li­chen Bestimmungen

Symbolbild Polizei

In der ver­gan­ge­nen Woche (09. – 15.11.2020) führ­te die mit­tel­frän­ki­sche Poli­zei erneut zahl­rei­che Kon­trol­len hin­sicht­lich der aktu­ell gel­ten­den infek­ti­ons­schutz­recht­li­chen Bestim­mun­gen durch. Nach Ein­schät­zung der Poli­zei hält sich der über­wie­gen­de Teil der Bevöl­ke­rung an die gel­ten­den Vorgaben.

Die Beam­tin­nen und Beam­ten der mit­tel­frän­ki­schen Dienst­stel­len kon­trol­lier­ten ins­be­son­de­re die Ein­hal­tung der Mas­ken­pflicht, der Kon­takt­be­schrän­kun­gen im öffent­li­chen und pri­va­ten Bereich sowie des Alko­hol­ver­bots auf öffent­li­chen Plät­zen. Sie wur­den hier­bei auch von Ein­satz­kräf­ten des USK-Mit­tel­fran­ken sowie der Baye­ri­schen Bereit­schafts­po­li­zei unterstützt.

Im genann­ten Zeit­raum führ­ten die Poli­zi­stin­nen und Poli­zi­sten ins­ge­samt rund 3.800 Kon­trol­len durch, wobei in über 900 Fäl­len etwas zu bean­stan­den war. Knapp 600 der fest­ge­stell­ten Ver­stö­ße wur­den ent­spre­chend in Form einer Anzei­ge geahndet.

Ins­ge­samt zieht die mit­tel­frän­ki­sche Poli­zei eine posi­ti­ve Bilanz. Der weit über­wie­gen­de Teil der Bevöl­ke­rung hält sich nach Ein­schät­zung der Beam­tin­nen und Beam­ten an die gel­ten­den Vor­ga­ben. Bei fest­ge­stell­ten Ver­stö­ßen ver­hiel­ten sich die mei­sten Betrof­fe­nen ein­sich­tig und kooperativ.

Zu bean­stan­den waren auch an die­sem Wochen­en­de ein­zel­ne klei­ne­re Men­schen­an­samm­lun­gen und pri­va­te Fei­ern sowohl im öffent­li­chen als auch im pri­va­ten Raum. So gin­gen bei­spiels­wei­se im Ver­lauf des Sams­tag­abends (14.11.2020) Mit­tei­lun­gen über klei­ne­re Grup­pen Jugend­li­cher ein, die sich in Park­an­la­gen und auf Spiel­plät­zen tra­fen und teils Alko­hol kon­su­mier­ten. Die ange­trof­fe­nen Per­so­nen wur­den durch die Ein­satz­kräf­te kon­se­quent zur Anzei­ge gebracht. Ins­be­son­de­re am Wochen­en­de wur­den teil­wei­se Fei­ern in pri­va­ten Woh­nun­gen gemel­det, bei denen der zuläs­si­ge Per­so­nen­kreis offen­sicht­lich über­schrit­ten wur­de. In Heils­bronn (Lkrs. Ans­bach) lösten die Beam­ten bei­spiels­wei­se eine Fei­er in einem an ein Wohn­haus gren­zen­den Schup­pen auf und lei­te­ten gegen die 24 Gäste ent­spre­chen­de Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren ein.

Die mit­tel­frän­ki­sche Poli­zei wird die Ein­hal­tung der der­zeit gel­ten­den Bestim­mun­gen wei­ter­hin kon­trol­lie­ren und appel­liert erneut an die Ver­nunft der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, sich an die der­zeit gel­ten­den Ein­schrän­kun­gen zu halten.