Erlan­gen: Kund­ge­bun­gen am Volks­trau­er­tag ohne grö­ße­re Zwi­schen­fäl­le verlaufen

Symbolbild Polizei

Unter dem Mot­to „Quer­den­ken 911-Nürn­berg und Schüler/​innen gegen die Mas­ken­pflicht“ fand im Erlan­ger Stadt­teil Röthel­heim­park am heu­ti­gen Sonn­tag­nach­mit­tag eine Kund­ge­bung statt. Gleich­zeit war eine Gegen­kund­ge­bung mit dem The­ma „Soli­da­ri­tät statt Ver­schwö­rungs­theo­rien“ ange­mel­det. Mit Unter­stüt­zung der Bereit­schafts­po­li­zei und wei­te­ren mit­tel­frän­ki­schen Ein­satz­ein­hei­ten sorg­te die Erlan­ger Poli­zei für eine ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung der bei­den Ver­samm­lun­gen, die in unmit­tel­ba­rer Sicht­wei­te von­ein­an­der abge­hal­ten wurden.

Das Haupt­au­gen­merk der Poli­zei war auf die Ein­hal­tung des Infek­ti­ons­schut­zes­so­wie die damit ver­bun­de­nen Auf­la­gen des Ver­samm­lungs­be­schei­des gerich­tet. So wur­den bereits im Vor­feld die Teil­neh­mer von „Quer­den­ken“ auf die Ein­hal­tung der Mas­ken­pflicht wäh­rend der Ver­samm­lung hin­ge­wie­sen. Eini­ge Per­so­nen wur­den wegen feh­len­dem Mund-Nase­schutz abge­wie­sen. Eine nicht uner­heb­li­che Anzahl von Ver­samm­lungs­teil­neh­mern zeig­te Atte­ste vor, nach wel­chen sie von der Mas­ken­plicht befreit sind. Im Ver­lauf der Ver­samm­lung muss­ten die Ein­satz­kräf­te viel­fach auf das Tra­gen einer Mund-Nase­be­deckung sowie die Ein­hal­tung der Min­dest­ab­stän­de der Ver­samm­lungs­teil­neh­mer „Quer­den­ken“ hin­wei­sen. Fest­ge­stell­te Ver­stö­ße gilt es nun im Nach­gang durch wei­te­re poli­zei­li­che Ermitt­lun­gen zu ahn­den. Eine Ver­samm­lungs­teil­neh­me­rin, die sich beharr­lich gegen das Tra­gen einer Mund-Nase­be­deckung wei­ger­te, wur­de von den Ein­satz­kräf­ten mit­tels unmit­tel­ba­ren Zwang verwiesen.

Eine, in den sozia­len Medi­en ange­kün­dig­te Bus­rund­fahrt für Schü­ler im Stadt­ge­biet, die dabei kei­ne Mas­ke tra­gen bräuch­ten, wur­de durch die poli­zei­li­che Anspra­che des Bus­fah­rers im Vor­feld ver­hin­dert. Die Ver­samm­lung ende­te kurz vor 18 Uhr mit einem Lich­ter­um­zug um das Ver­an­stal­tungs­ge­län­de, der in Abspra­che mit der Ver­samm­lungs­lei­tung auf einer ver­kürz­ten Strecke abge­hal­ten wur­de. Die Gegen­kund­ge­bung, die bereits gegen 16:15 Uhr been­det wurde,verlief aus poli­zei­li­cher Sicht völ­lig unpro­ble­ma­tisch. Die Teil­neh­mer­zahl der bei­den Kund­ge­bun­gen lag­nach Schät­zung der Poli­zei knapp unter der Per­so­nen­an­zahl, wel­che ange­mel­det waren.