Die Ober­frän­ki­sche Poli­zei warnt: Fake-Shops locken mit erwar­te­ter Spielkonsole

Symbolbild Polizei

BAY­REUTH / OBER­FRAN­KEN. Mit der für Novem­ber 2020 erwar­te­ten neu­en Ver­si­on einer Spiel­kon­so­le locken Betrü­ger der­zeit in ihren Fake-Shops im Inter­net. Eine Bay­reu­the­rin wur­de bei­na­he Opfer. Die Ober­frän­ki­sche Poli­zei warnt vor Fake-Shops und gibt wich­ti­ge Tipps.

Fake-Shops sind betrü­ge­risch ange­leg­te Online Shops, die meist nur für weni­ge Tage online sind und Pro­duk­te meist zu ver­gün­stig­ten Prei­sen anbie­ten. Nach einer Zah­lung mit­tels Vor­aus­kas­se, bei der auch die Kon­to- bzw. Kre­dit­kar­ten­da­ten ange­ge­ben wer­den müs­sen, wird die ver­spro­che­ne Ware nicht gelie­fert und der Shop ver­schwin­det wie­der aus dem Internet.

Bis vor eini­ger Zeit waren Fake Shops viel­fach am feh­len­den Impres­sum, kei­nen Anga­ben im Bereich der All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen oder an Recht­schreib­feh­lern ver­hält­nis­mä­ßig ein­fach zu erken­nen. Inzwi­schen gehen die Betrü­ger jedoch immer pro­fes­sio­nel­ler vor.

Kürz­lich woll­te die Frau aus Bay­reuth die neue Spiel­kon­so­le im Inter­net vor­be­stel­len. Auf der Sei­te eines Online-Shops soll­te sie dafür die Sum­me von meh­re­ren hun­dert Euro per Vor­kas­se über­wei­sen. Aller­dings rief die Frau zuvor eine auf der Web­site ange­ge­be­ne Tele­fon­num­mer an und kam bei einer ganz ande­ren Fir­ma her­aus. Wie sich zeig­te, hat­ten die Betrei­ber des Fake-Shops ein­fach die frem­de Tele­fon­num­mer bei sich ver­merkt. Poli­zei­li­che Ermitt­lun­gen zeig­ten zudem, dass auch die auf der betrü­ge­ri­schen Inter­net­sei­te ange­ge­be­ne Bank­ver­bin­dung immer wie­der unter­schied­lich war.

Die Ober­frän­ki­sche Poli­zei rät:

  • Sei­en sie miss­trau­isch bei einem außer­ge­wöhn­lich gün­sti­gen Angebot.
  • Bezah­len Sie nicht mit­tels Über­wei­sung (Vor­aus­kas­se).
  • Sei­en Sie beson­ders vor­sich­tig, wenn die Vor­aus­kas­se auf ein aus­län­di­sches Kon­to gezahlt wer­den soll.
  • Seriö­se Shops bie­ten meist auch einen Bezahl­ser­vice oder Mög­lich­kei­ten mit Käu­fer­schutz an.
  • Zwar gibt es kei­ne ein­heit­li­chen Güte­sie­gel für Online-Geschäf­te, sie kön­nen aber eine gewis­se Ori­en­tie­rung beim Online-Kauf geben, erset­zen aber kei­nes Falls eine gesun­de Por­ti­on Misstrauen.
  • Über­prü­fen Sie den Namen des Shops über eine Such­ma­schi­ne im Inter­net (kom­bi­nie­ren Sie auch den Namen des Shops mit den Wör­tern „Erfah­run­gen“ oder „Betrug“).
  • Wenn Sie den­noch Opfer eines „Fake-Shops“ gewor­den sind und bereits eine Zah­lung gelei­stet haben, infor­mie­ren Sie umge­hend Ihre Bank, die Zah­lung rück­gän­gig zu machen. Bewah­ren Sie alle Bele­ge Ihrer Bestel­lung auf und erstat­ten Sie Straf­an­zei­ge bei der Polizei.