MdL Hol­ger Dre­mel: Frei­staat lässt sei­ne Kom­mu­nen nicht im Stich

MdL Holger Dremel

MdL Hol­ger Dremel

Der Frei­staat Bay­ern lässt sei­ne Kom­mu­nen auch in schwie­ri­gen Zei­ten nicht im Stich. Wie der CSU-Land­tags­ab­ge­ord­ne­te Hol­ger Dre­mel (CSU, Scheß­litz) mit­teilt, ist es trotz schwie­rig­ster Rah­men­be­din­gun­gen erneut gelun­gen, mit den kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­den ein­ver­nehm­lich ein sehr gutes Ergeb­nis zum kom­mu­na­len Finanz­aus­gleich 2021 zu erzielen.

„Vor­be­halt­lich der Beschluss­fas­sung durch den Baye­ri­schen Land­tag ste­hen für Finanz­aus­gleichs­lei­stun­gen im Jahr 2021 ins­ge­samt rund 10,3 Mil­li­ar­den Euro zur Ver­fü­gung. Damit wird trotz mas­siv sin­ken­der Steu­er­ein­nah­men im Staats­haus­halt beim kom­mu­na­len Finanz­aus­gleich die Grö­ßen­ord­nung des Vor­jah­res gehal­ten“, so Dremel.

Der Gesamt­be­trag ist vor­läu­fig, da sich durch die Novem­ber-Steu­er­schät­zung die Höhe des Grund­er­werb­steu­er­ver­bunds und des Ein­kom­men­steu­er­ersat­zes noch ändern kann.

“Die Schlüs­sel­zu­wei­sun­gen haben als freie Deckungs­mit­tel und Ergän­zung der eige­nen Steu­er­ein­nah­men eine hohe Bedeu­tung für eine star­ke kom­mu­na­le Selbst­ver­wal­tung. Die­se gehen trotz des gra­vie­ren­den Wirt­schafts­ein­bruchs infol­ge der Coro­na-Pan­de­mie im Ver­gleich zum Vor­jahr ver­gleichs­wei­se mode­rat um 3,0 % auf rund 3,93 Mil­li­ar­den Euro zurück. Die Schlüs­sel­zu­wei­sun­gen bewe­gen sich damit noch über dem hohen Niveau des Jah­res 2019. Sie stel­len eine wich­ti­ge Stüt­ze für die baye­ri­schen Kom­mu­nen in der der­zei­ti­gen außer­ge­wöhn­li­chen Situa­ti­on dar“, erklärt Dremel.

Die baye­ri­schen Kom­mu­nen lie­gen bei der Inve­sti­ti­ons­quo­te im Län­der­ver­gleich schon seit vie­len Jah­ren auf Platz 1. 2019 lag die Inve­sti­ti­ons­quo­te der Kom­mu­nen bei 24,3 % (Durch­schnitt Flä­chen­län­der West: 15,1 %). Um die­se star­ke Posi­ti­on der baye­ri­schen Kom­mu­nen trotz der enor­men Her­aus­for­de­run­gen durch die Pan­de­mie zu festi­gen, wur­de erneut ein beson­de­res Augen­merk auf die kom­mu­na­len Inve­sti­tio­nen gelegt:

  • Die Mit­tel zur För­de­rung des kom­mu­na­len Hoch­baus, ins­be­son­de­re für Schu­len und Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen, wer­den ent­spre­chend dem im Koali­ti­ons­ver­trag for­mu­lier­ten Ziel um wei­te­re 50 Mil­lio­nen Euro bzw. 8,3 % auf 650 Mil­lio­nen Euro erhöht. Die Erhö­hung wird finan­ziert aus frei­wer­den­den Mit­teln des Bela­stungs­aus­gleichs nach Art. 5 AGSG.
  • Die Inve­sti­ti­ons­pau­scha­len, wel­che die Kom­mu­nen frei für ihre Inve­sti­tio­nen ein­set­zen kön­nen, wer­den auf dem hohen Vor­jah­res­ni­veau von 446 Mil­lio­nen Euro fortgeführt.
  • Und auch die Kran­ken­haus­fi­nan­zie­rung wird wie im Koali­ti­ons­ver­trag fest­ge­legt auf dem hohen Niveau von 643,4 Mil­lio­nen Euro fortgeführt.

Für die Stra­ßen­aus­bau­pau­scha­len, mit denen der Staat die Gemein­den nach der Abschaf­fung der Stra­ßen­aus­baubei­trä­ge unter­stützt, ste­hen 2021 im kom­mu­na­len Finanz­aus­gleich wie im Vor­jahr 85 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung. Hin­zu kom­men für Erstat­tungs­lei­stun­gen nach dem Kom­mu­nal­ab­ga­ben­ge­setz („Spitz­ab­rech­nung“) außer­halb des kom­mu­na­len Finanz­aus­gleichs wie­der 65 Mil­lio­nen Euro. Mit dem Gesamt­vo­lu­men für Pau­scha­le und Spitz­ab­rech­nung von jähr­lich 150 Mil­lio­nen Euro wird eine Zusa­ge aus dem Koali­ti­ons­ver­trag erfüllt. Im Jahr 2021 wer­den haus­halts­neu­tral ein­ma­lig 50 Mil­lio­nen Euro aus in den Vor­jah­ren nicht abge­ru­fe­nen Mit­teln der Spitz­ab­rech­nung zur Stär­kung der Stra­ßen­aus­bau­pau­scha­len ver­wen­det. Dies stärkt die Inve­sti­ti­ons­fä­hig­keit der Gemein­den. Ins­ge­samt ste­hen für den kom­mu­na­len Stra­ßen­bau- und unter­halt im Jahr 2021 inner­halb und außer­halb des kom­mu­na­len Finanz­aus­gleichs über 750 Mil­lio­nen Euro bereit.

Die Bedarfs­zu­wei­sun­gen und Sta­bi­li­sie­rungs­hil­fen, mit denen beson­ders struk­tur­schwa­che oder in eine finan­zi­el­le Not­la­ge gera­te­ne Kom­mu­nen ziel­ge­nau unter­stützt wer­den, wer­den 2021 wie­der 120 Mil­lio­nen Euro betra­gen. Davon wer­den 10 Mil­lio­nen Euro für einen pau­scha­len Aus­gleich von Min­der­ein­nah­men aus Kur- und Frem­den­ver­kehrs­bei­trä­gen verwendet.

Die all­ge­mei­nen Finanz­zu­wei­sun­gen nach Art. 7 Bay­FAG für Auf­ga­ben im über­tra­ge­nen Wir­kungs­kreis stei­gen im Jahr 2021 auf ein neu­es deut­li­ches Rekord­ni­veau von ins­ge­samt fast 850 Mil­lio­nen Euro. Die­ser Anstieg geht zurück auf die dyna­mi­sche Ent­wick­lung des Auf­kom­mens an Gebüh­ren, Geld­bu­ßen und Ver­war­nungs­gel­dern, das den Kom­mu­nen wie gesetz­lich vor-gese­hen über­las­sen wird. Die im Bay­FAG gere­gel­ten sog. Pro-Kopf-Beträ­ge blei­ben unver­än­dert. Die Per­so­nal­aus­stat­tung der Land­rats­äm­ter, die auch als Staats­be­hör­de fun­gie­ren, wird – wie im Spit­zen­ge­spräch am 10. Janu­ar 2019 signa­li­siert – auch im Jahr 2021 außer­halb des kom­mu­na­len Finanz­aus­gleichs erneut durch wei­te­re 70 neue Stel­len verbessert.

Die Zuwei­sun­gen für die Bezir­ke stei­gen um 15 Mil­lio­nen Euro auf 706 Mil­lio­nen Euro. Damit wird die Finanz­aus­stat­tung der Bezir­ke wei­ter gestärkt. Die Erhö­hung wird finan­ziert durch eine Umschich­tung aus dem Bela­stungs­aus-gleich nach Art. 5 AGSG.

Die Här­te­fall­för­de­rung für den Bau von Abwas­ser­ent­sor­gungs- und Was­ser­ver­sor­gungs­an­la­gen wird fort­ge­setzt. Im Jahr 2021 steigt der Ansatz um 20 Mil­lio­nen Euro auf 90 Mil­lio­nen Euro. Davon stam­men 11 Mil­lio­nen Euro aus einer Umschich­tung aus dem Bela­stungs­aus­gleich nach Art. 5 AGSG.

„Die­se För­de­rung kommt vor allem klei­ne­ren Gemein­den im länd­li­chen Raum zugu­te“, freut sich der Landtagsabgeordnete.

Der Frei­staat knüpft mit einem wuch­ti­gen kom­mu­na­len Finanz­aus­gleich 2021 naht­los an die mas­si­ve Unter­stüt­zung der Kom­mu­nen im lau­fen­den Jahr 2020 an. Der kom­mu­na­le Finanz­aus­gleich 2020 wur­de trotz der Coro­na-Kri­se auf über 10 Mil­li­ar­den Euro gehal­ten. Zudem ver­dop­pel­te der Frei­staat das Kon­junk­tur­pa­ket des Bun­des mit Lan­des­mit­teln auf ins­ge­samt über 4 Mil­li­ar­den Euro. Eine wesent­li­che Maß­nah­me ist der pau­scha­le Aus­gleich von Gewer­be­steu­er­aus­fäl­len. Den baye­ri­schen Kom­mu­nen flie­ßen hier­für noch in die­sem Jahr ins­ge­samt rund 2,4 Mil­li­ar­den Euro zu; über 1,3 Mil­li­ar­den Euro davon trägt allein der Frei­staat. Hin­zu kommt u.a. ein Ret­tungs­schirm für Bus und Schie­ne in Höhe von über 630 Mil­lio­nen Euro, davon rund 255 Mil­lio­nen Euro an Kommunen.

„Ins­ge­samt stellt der Frei­staat damit aber­mals sei­ne Kom­mu­nal­freund­lich­keit unter Beweis und demon­striert ein­drucks­voll, dass er auch in Kri­sen­zei­ten ver­läss­li­cher Part­ner sei­ner Kom­mu­nen ist“, so Dre­mel abschließend.