Aus der Gau­stadter Leser­post: „Stel­lung­nah­me zu Bebau­ungs­plan G8A“

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Bebau­ungs­plan G8A für das Gebiet west­lich und öst­lich der Brei­täcker­stra­ße in Bam­berg-Gau­stadt
hier: Stel­lung­nah­me (Ein­wen­dun­gen und Anregungen)

Sehr geehr­te Damen und Herren!

(Die Stel­lung­nah­me wur­de frist­ge­recht am 1. Novem­ber 2020 an die Stadt Bam­berg übergeben.)

Die fol­gen­den Aus­füh­run­gen bezie­hen sich auf die Nume­rie­rung der Begrün­dung zum Bebauungsplan.

zu 1. Gegen­stand und Anlass der Planung

Grund­sätz­lich ist die Zulas­sung wohn­ver­träg­li­chen Gewer­bes nicht zu bean­stan­den. Wenn sie aller­dings das Ziel ver­folgt, die für Wohn­ge­bie­te gel­ten­den Immis­si­ons­wer­te jeg­li­cher Art zu umge­hen, zeugt sie von der Gering­schät­zung wich­ti­ger mensch­li­cher Wer­te wie Gesund­heit und Lebensqualität.

zu 2. Zie­le der Planung

Zwar wer­den für die inne­re Erschlie­ßung sowie die Anbin­dung an die umge­ben­den Frei­räu­me Fuß­we­ge­net­ze erwähnt. Zum wich­ti­gen Ver­kehrs­mit­tel Fahr­rad indes fin­det sich kein Wort – für eine sich selbst „Fahr­rad­stadt“ nen­nen­de Kom­mu­ne ein beschä­men­des Bild. Die­ses paßt indes genau in die bis­he­ri­ge Fak­ten­la­ge: Der Titel dient der Außen- und Image­wer­bung, die rea­len Maß­nah­men stüt­zen das auto­ba­sier­te Ver­kehrs­sy­stem, Anla­gen des flie­ßen­den Rad­ver­kehrs die­nen der Ver­drän­gung in den Sei­ten­raum, nicht aber der Leich­tig­keit und Sicher­heit der unmo­to­ri­sier­ten Mobilität.

zu 3.1 Lage im Stadtgebiet

Das neue Wohn­ge­biet liegt am äußer­sten Stadt­rand und wird, obgleich hier ehe­mals Gewer­be ange­sie­delt war, real in den Frei­raum ein­grei­fen. Innen­raum wird daher allen­falls for­mal, nicht aber in der Wirk­lich­keit ent­wickelt resp. verdichtet.

zu 3.5 Erschlie­ßung und Infrastruktur

Eine den öffent­li­chen Per­so­nen­ver­kehr ernst­neh­men­de Pla­nungs­be­hör­de soll­te zumin­dest die Lini­en­be­zeich­nun­gen der erschlie­ßen­den Bus­se kor­rekt benen­nen. Die im Pla­nungs­ge­biet lie­gen­de Hal­te­stel­le, „Fried­hof Gau­stadt“, ist End- bzw. Start­punkt der Lini­en 906 und 916, die hier jeweils die Num­mer wech­seln. Die über die Gau­stadter Haupt­stra­ße aus der Innen­stadt kom­men­de 906 fährt als 916 über Krötlein‑, See­wie­sen- und Cas­pers­mey­er­stra­ße wie­der zur Stadt­mit­te, die von hier kom­men­de 916 als 906 über die Gau­stadter Haupt­stra­ße. Abge­se­hen von weni­gen zen­trums­na­hen Hal­te­punk­ten, wel­che bei­de Lini­en par­al­lel bedie­nen, ergibt sich daher eine Erschlie­ßung im unat­trak­ti­ven 30-Minuten-Takt.

Die an der Gau­stadter Haupt­stra­ße gele­ge­ne, gleich­na­mi­ge Hal­te­stel­le der Linie 906 bin­det halb­stünd­lich die Innen­stadt sowie die Nach­bar­ge­mein­de Bisch­berg an, erfor­dert jedoch deut­lich län­ge­re Fuß­we­ge. Die hier durch­fah­ren­den Regio­nal­bus­se hal­ten ledig­lich am „Rat­haus Gau­stadt“, noch wei­ter ent­fernt, ihre Fahr­plä­ne sind dort – wie auch anders­wo – nur unvoll­stän­dig aus­ge­hängt. Daß Bam­berg seit Jah­ren zur Ver­kehrs­ge­mein­schaft Groß­raum Nürn­berg (VGN) gehört, mani­fe­stiert sich in der Außen­dar­stel­lung des öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehrs viel­fach eher unauffällig.

Zu Fuß und auf dem Fahr­rad wer­den die Wege zu den in Gau­stadt lie­gen­den Dienst­lei­stungs­an­ge­bo­ten, Ein­kaufs­mög­lich­kei­ten, Schu­len und Kin­der­gär­ten als höchst unat­trak­tiv und teil­wei­se gefähr­lich emp­fun­den. Zu erwar­ten ist daher, daß sich die Mobi­li­tät der künf­ti­gen Bewoh­ner, so weit mög­lich, nahe­zu aus­schließ­lich auf das pri­va­te Kraft­fahr­zeug stüt­zen wird – bis hin zum Eltern­ta­xi. Stadt­pla­ne­ri­sche Absich­ten, dem wirk­sam ent­ge­gen­zu­wir­ken, sind bis­lang nicht erkenn­bar und nach den Erfah­run­gen der Ver­gan­gen­heit kaum zu erwarten.

zu 4.2 Maß der Nutzung

Ange­sichts der demo­gra­phi­schen Ent­wick­lung, aber auch aus grund­sätz­li­chen Über­le­gun­gen der Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­mei­dung wäre wün­schens­wert, bar­rie­re­frei­es Bau­en wäre nicht nur mög­lich, son­dern erfor­der­lich – zumin­dest aber eine Vor­ga­be, die den nach­träg­li­chen Umbau auf ein­fa­che und kosten­gün­sti­ge Wei­se erlaubt.

zu 4.3 Erschließung

Daß nicht auf die Anwen­dung des in der Stell­platz­sat­zung fest­ge­leg­ten Schlüs­sels für die Berech­nung der nach­zu­wei­sen­den Kfz-Stell­plät­ze ver­zich­tet wird, belegt, daß der Stadt Bam­berg nicht an einer zukunfts­fä­hi­gen Ver­kehrs­po­li­tik gele­gen ist.

Die sehr beschei­de­ne Qua­li­tät der ÖPNV-Anbin­dung wur­de vor­ste­hend bereits beschrie­ben. Die maxi­ma­le Ent­fer­nung der Bus­hal­te­stel­le „Gau­stadt Fried­hof“ in der Brei­täcker­stra­ße bezieht sich ledig­lich auf den hier beschrie­be­nen Bereich der Plan­än­de­rung. Auf das gesam­te Plan­ge­biet bezo­gen, stel­len sich die Distan­zen deut­lich län­ger dar.

Das Fahr­rad erscheint ledig­lich im Unter­ti­tel, wird aber text­lich nicht behan­delt – „Fahr­rad­stadt“? Auch die Vor­ga­ben zu Fahr­rad­stell­plät­zen in der Bam­ber­ger Stell­platz­sat­zung sind mehr als beschei­den. Nähe­re Aus­füh­run­gen wur­den in frü­he­ren Ver­fah­ren wie­der­holt ein­ge­bracht, zeig­ten bis­lang aber kei­ner­lei Effekt.

Die wenig rad­fah­rer- und fuß­gän­ger­ge­rech­te Gestal­tung des Umfelds wur­de schon aus­ge­führt. Hier­an kann das inter­ne Fuß­we­ge­netz wenig ändern.

Mit freund­li­chen Grüßen
Wolf­gang Bönig
Mar­tin-Ott-Stra­ße 8
96049 Bam­berg-Gau­stadt