Ober­frän­ki­sche Karp­fen­teich­wirt­schaft unter erschwer­ten Bedingungen

Aller­orts stie­gen in den letz­ten Wochen die Coro­na-Infek­ti­ons­zah­len. Mit Beginn des Novem­bers hat sich des­we­gen die Poli­tik ent­schie­den, erneut mit geziel­ten Maß­nah­men in das öffent­li­che Leben ein­zu­grei­fen, um die Bevöl­ke­rung so gut wie mög­lich zu schüt­zen. Gleich­zei­tig lau­fen die Abfi­schun­gen von Karp­fen­tei­chen auf Hochtouren.

„Wir infor­mie­ren Sie über die Vor­ge­hens­wei­se in der Teich­wirt­schaft wäh­rend der aktu­el­len Situa­ti­on. Ober­stes Ziel ist – wie bereits im Früh­jahr – für einen Schutz der Bevöl­ke­rung zu sor­gen und die Ansteckungs­ge­fahr so gering wie mög­lich zu hal­ten“, appel­liert Bezirks­tags­prä­si­dent Hen­ry Schramm.

„Jedes Jahr im Sep­tem­ber beginnt die Karp­fen­sai­son und bringt umfang­rei­che Arbei­ten an den Tei­chen mit sich, wie Abfi­schen, Sor­tie­ren, Umset­zen in die Win­terun­gen und die Abga­be bzw. Ver­wer­tung der Spei­se­fi­sche. Es wächst die Unsi­cher­heit, wie Abfi­schun­gen unter den gefor­der­ten Vor­ga­ben rich­ti­ger­wei­se durch­zu­füh­ren sind“, erläu­tert Dr. Tho­mas Spei­erl, Lei­ter der Fach­be­ra­tung für Fische­rei des Bezirks Oberfrankens.

Zum Schutz der Gesund­heit der Men­schen sind vor dem Hin­ter­grund der Coro­na-Kri­se die vom Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge (StMGBP) aktu­ell ver­füg­ten Bestim­mun­gen, even­tu­ell wei­te­re All­ge­mein­ver­fü­gun­gen der ört­li­chen Behör­den zu beach­ten. Dabei sind die jeweils all­ge­mein­gül­ti­gen Hygie­ne­maß­nah­men stets zu berücksichtigen.

Dem­nach soll­te das Abfi­schen wie folgt durch­ge­führt wer­den: Es wird emp­foh­len, mit so wenig Per­so­nen wie mög­lich zu arbei­ten. Die Hel­fer soll­ten mög­lichst aus einer häus­li­chen Gemein­schaft stam­men. In jedem Fall ist der Hel­fer­kreis auf ein Mini­mum zu beschrän­ken. Wo immer mög­lich ist der Abstand von 1,5 m ein­zu­hal­ten, andern­falls sind Gesichts­mas­ken zu tra­gen. Nicht am Abfi­schen betei­lig­te Per­so­nen sind auf­zu­for­dern, den not­wen­di­gen Min­dest­ab­stand ein­zu­hal­ten bzw. bei beeng­ten Ver­hält­nis­sen dem Arbeits­be­reich fern zu bleiben.

Auch beim Fisch­ver­kauf gibt es eini­ges zu beach­ten: Beim Fisch­ver­kauf soll­ten die Kun­den nach Mög­lich­keit zeit­lich getrennt bedient wer­den und ört­lich getrennt von­ein­an­der mit Abstand von min­de­stens 1,5 m war­ten. Die Kun­den soll­ten nach Mög­lich­keit am Teich bzw. an den Häl­te­rungs­an­la­gen in den jewei­li­gen Fahr­zeu­gen sit­zen blei­ben. Ist der Min­dest­ab­stand von 1,5 m zu ande­ren Per­so­nen nicht ein­zu­hal­ten, sind Gesichts­mas­ken zu tra­gen. Bei Kun­den­kon­takt zwi­schen Kun­den und Ver­käu­fer besteht Mas­ken­pflicht. Nach Mög­lich­keit ist auch ein bar­geld­lo­ser Zah­lungs­ver­kehr anzu­stre­ben. Soll­ten Bar­zah­lun­gen not­wen­dig sein, ist direk­ter mensch­li­cher Kon­takt nach Mög­lich­keit zu vermeiden.

Auf­grund der aktu­el­len Ver­schär­fung der Kri­se ist gege­be­nen­falls bei der zustän­di­gen Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­de nach­zu­fra­gen, ob wei­te­re Auf­la­gen gefor­dert sind bzw. eine Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung erfor­der­lich ist. „Wir bit­ten alle Teich­wir­te dar­auf zu ach­ten, dass die­se Regeln ein­ge­hal­ten wer­den. Ich bin zuver­sicht­lich, dass wir auch die­se Zeit gut mei­stern wer­den, wie es uns bereits im Früh­jahr gelun­gen ist“, schließt Bezirks­tags­prä­si­dent Hen­ry Schramm.