Bay­reuth: Hand­werks­kam­mer erhebt Kla­ge gegen frü­he­ren Geschäfts­füh­rer der Gewer­be­treu­hand Ober­fran­ken (GTO)

Hand­werks­kam­mer setzt Auf­klä­rungs­ar­beit wei­ter fort

Bayreuth/​Oberfranken. Die Hand­werks­kam­mer für Ober­fran­ken teilt mit, dass nun auch gegen den frü­he­ren Geschäfts­füh­rer der Gewer­be­treu­hand Ober­fran­ken (GTO), Erwin W., Kla­ge beim Land­ge­richt Bay­reuth erho­ben wird. Wie bereits berich­tet, wur­den bei der GTO im letz­ten Jahr Steu­er­ver­kür­zun­gen und Ver­un­treu­un­gen auf­ge­deckt, für die nach aktu­el­lem Kennt­nis­stand ein frü­he­rer kauf­män­ni­scher Mit­ar­bei­ter der GTO ver­ant­wort­lich ist. Neben zu nied­rig ange­ge­be­nen Umsät­zen in den Vor­steu­er­an­mel­dun­gen und Umsatz­steu­er­jah­res­er­klä­run­gen geht es dabei um unrecht­mä­ßi­ge Kre­dit­kar­ten­ab­rech­nun­gen und mani­pu­lier­te Sam­mel­über­wei­sun­gen in Mil­lio­nen­hö­he. Dies, so der Wort­laut der Fest­stel­lungs­kla­ge, konn­te nur dadurch gesche­hen, dass neben dem Auf­sichts­rat auch der Geschäfts­füh­rer Erwin W. sei­ne Kon­troll- und Auf­sichts­pflich­ten als Geschäfts­füh­rer in erheb­li­cher Wei­se ver­letzt hat. Erwin W. hat kein System zur Über­wa­chung und Kon­trol­le von Klaus R. ein­ge­rich­tet. Und Erwin W. hat es über Jah­re hin­weg ver­säumt, die Rich­tig­keit der Jah­res­ab­schlüs­se, die Klaus R. erstellt hat­te, zu prü­fen. Zudem hat­te er Klaus R. umfas­sen­de Kon­to­voll­mach­ten ein­ge­räumt und für dienst­li­che Zwecke eine Kre­dit­kar­te aus­ge­hän­digt, aber weder die Über­wei­sun­gen, die Klaus R. getä­tigt hat, noch die Ver­wen­dung der Kre­dit­kar­te jemals geprüft. Hät­te Erwin W. sei­ne Geschäfts­füh­rer­pflich­ten auch nur annäh­rend erfüllt, wären die Untreueh­an­d­lun­gen wesent­lich frü­her erkannt wor­den. Nach­dem Erwin W. in nicht uner­heb­li­cher Wei­se zu der Auf­klä­rung des durch die Ver­un­treu­un­gen ent­stan­de­nen Scha­dens bei­getra­gen hat, war ver­sucht wor­den, mit ihm zunächst eine außer­ge­richt­li­che Lösung zu fin­den. Die­ser Weg war lei­der nicht erfolg­reich. Des­halb wird nun eine Fest­stel­lungs­kla­ge beim Land­ge­richt Bay­reuth eingereicht.