Rat­haus­Re­port der Stadt Erlan­gen vom 30. Okto­ber 2020

Stren­ge bun­des­ein­heit­li­che Coro­na-Beschrän­kun­gen ab Montag

Die Stadt Erlan­gen weist auf die ab Mon­tag, 2. Novem­ber, bun­des­weit gel­ten­den Maß­nah­men im Kampf gegen die Coro­na-Pan­de­mie hin. Pri­mä­res Ziel ist die Redu­zie­rung der Kon­tak­te im pri­va­ten Bereich, um die Infek­ti­ons­we­ge abzu­schnei­den. Wirt­schaft und Ein­zel­han­del sowie Bil­dungs­ein­rich­tun­gen wie Schu­len, Kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen und Hoch­schu­len sol­len geöff­net blei­ben. An der bis­her in Erlan­gen gel­ten­den Mas­ken­pflicht und dem Alko­hol­ver­bot auf stark fre­quen­tier­ten Plät­zen ändert sich nichts.

Ober­bür­ger­mei­ster Flo­ri­an Janik und Bür­ger­mei­ster Jörg Vol­leth appel­lie­ren wei­ter­hin an alle Erlan­ge­rin­nen und Erlan­ger: „Kon­tak­te redu­zie­ren, bes­ser ver­mei­den, Abstand hal­ten, Hygie­ne­re­geln beach­ten und kon­se­quent All­tags­mas­ken tra­gen. Nur so bekom­men wir die Situa­ti­on in den Griff.“ Die Stadt­spit­ze hofft, dass alle von Bund und Land ange­kün­dig­ten Wirt­schafts­hil­fen rasch greifen.

Die Rege­lun­gen ab Mon­tag, 2. Novem­ber, im Einzelnen:

  • Wich­tig­ste Maß­nah­me in der kom­men­den Zeit wird es sein, Abstand zu hal­ten und Kon­tak­te zu ver­rin­gern. Kon­tak­te zu ande­ren Men­schen außer­halb der Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stands sind auf ein abso­lut nöti­ges Mini­mum zu redu­zie­ren. Der Auf­ent­halt im öffent­li­chen wie im pri­va­ten Raum ist begrenzt auf die Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stands und eines wei­te­ren Haus­stands, jedoch in jedem Fall auf maxi­mal zehn Per­so­nen. Die bis­her bestehen­de Rege­lung wird damit noch­mals verschärft.
  • Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den auf­ge­for­dert, gene­rell auf nicht not­wen­di­ge pri­va­te Rei­sen und Besu­che – auch bei Ver­wand­ten – zu ver­zich­ten. Das gilt im Inland und für über­re­gio­na­le tages­tou­ri­sti­sche Aus­flü­ge. Über­nach­tungs­an­ge­bo­te im Inland wer­den nur noch für not­wen­di­ge und aus­drück­lich nicht tou­ri­sti­sche Zwecke zur Ver­fü­gung gestellt.
  • Geschlos­sen wer­den: Gastro­no­mie­be­trie­be sowie Bars, Knei­pen und ähn­li­che Ein­rich­tun­gen. Geschlos­sen blei­ben Clubs und Dis­ko­the­ken. Davon aus­ge­nom­men ist die Lie­fe­rung und Abho­lung mit­nah­me­fä­hi­ger Spei­sen für den Ver­zehr zu Hau­se sowie der Betrieb von Kantinen.
  • Geschlos­sen wer­den Insti­tu­tio­nen und Ein­rich­tun­gen, die der Frei­zeit­ge­stal­tung zuzu­ord­nen sind. Dazu gehö­ren: Thea­ter, Kinos, Frei­zeit­parks und Anbie­ter von Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten (drin­nen und drau­ßen), Spiel­hal­len und ähn­li­che Ein­rich­tun­gen, Pro­sti­tu­ti­ons­stät­ten, Schwimm- und Spaß­bä­der, Sau­nen, Ther­men, Fit­ness­stu­di­os, Well­ness­ein­rich­tun­gen, Muse­en und ähn­li­ches. Biblio­the­ken und Büche­rei­en blei­ben geöffnet.
  • Geschlos­sen wer­den: Mes­sen und Tagungen.
  • Geschlos­sen wird: Der Frei­zeit- und Ama­teur­sport­be­trieb mit Aus­nah­me des Indi­vi­du­al­sports allein, zu zweit oder mit dem eige­nen Haus­stand auf und in allen öffent­li­chen und pri­va­ten Sport­an­la­gen. Pro­fi­sport­ver­an­stal­tun­gen kön­nen nur ohne Zuschau­er stattfinden.
  • Ver­an­stal­tun­gen aller Art wer­den unter­sagt, aus­ge­nom­men sind ver­fas­sungs­recht­lich geschütz­te Berei­che (z. B. Got­tes­dien­ste, Ver­samm­lun­gen nach dem Baye­ri­schen Versammlungsgesetz).
  • Geschlos­sen wer­den: Dienst­lei­stungs­be­trie­be im Bereich der Kör­per­pfle­ge wie Kos­me­tik­stu­di­os, Mas­sa­ge­pra­xen, Tat­too-Stu­di­os und ähn­li­che Betrie­be, weil in die­sem Bereich eine kör­per­li­che Nähe unab­ding­bar ist. Medi­zi­nisch not­wen­di­ge Behand­lun­gen (z. B. Physio‑, Ergo‑, Logo­the­ra­pie, Podologie/​Fußpflege) blei­ben wei­ter mög­lich. Fri­seur­sa­lons blei­ben unter den bestehen­den Auf­la­gen zur Hygie­ne geöffnet.
  • Der Groß- und Ein­zel­han­del bleibt unter Auf­la­gen zur Hygie­ne, zur Steue­rung des Zutritts und zur Ver­mei­dung von War­te­schlan­gen ins­ge­samt geöff­net. Es darf sich in den Geschäf­ten aber wei­ter­hin nur ein Kun­de je zehn Qua­drat­me­ter Ver­kaufs­flä­che aufhalten.
  • Schu­len und Kin­der­gär­ten blei­ben offen.
  • Ein­rich­tun­gen der Sozi­al- und Jugend­hil­fe sowie ver­gleich­ba­re Bera­tungs­ein­rich­tun­gen blei­ben geöffnet.

Die Maß­nah­men gel­ten vor­erst bis Ende Novem­ber. Die Stadt weist dar­auf hin, dass fol­gen­de bereits getrof­fe­ne Rege­lun­gen wei­ter­hin gelten:

  • Mas­ken­pflicht auf stark fre­quen­tier­ten Stra­ßen und Plät­zen. Kon­kret han­delt es sich dabei um die Berei­che Bahn­hof­platz, Nürn­ber­ger und Haupt­stra­ße sowie Cal­vin- und Richard-Wag­ner-Stra­ße, Güter­hal­len­stra­ße zwi­schen Güter­bahn­hof- und Nürn­ber­ger Stra­ße, Unte­re Karl­stra­ße, Bes­ik­tas-Platz, Bohlen‑, Huge­not­ten- und Markt-/Schloß­platz, Frei­zeit­an­la­ge Bürgermeistersteg.
  • In den Berei­chen Bahn­hof­platz, Nürn­ber­ger und Haupt­stra­ße sowie Cal­vin- und Richard-Wag­ner-Stra­ße, Güter­hal­len­stra­ße zwi­schen Güter­bahn­hof- und Nürn­ber­ger Stra­ße, Unte­re Karl­stra­ße, Bes­ik­tas-Platz, Bohlen‑, Huge­not­ten- und Markt-/Schloß­platz, Frei­zeit­an­la­ge Bür­ger­mei­ster­steg gilt ab 22:00 Uhr ein Alkoholverbot.
  • Auch in Arbeits­stät­ten gel­ten ver­schärf­te Maß­nah­men: Es besteht Mas­ken­pflicht auf den Begeg­nungs- und Ver­kehrs­flä­chen, ins­be­son­de­re in Fahr­stüh­len, Flu­ren, Kan­ti­nen und Ein­gän­gen; Glei­ches gilt für den Arbeits­platz, soweit der Min­dest­ab­stand von 1,5 m nicht zuver­läs­sig ein­ge­hal­ten wer­den kann.

Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen kön­nen über die Inter­net­sei­te www​.erlan​gen​.de/​c​o​r​ona abge­ru­fen werden.

Stadt rich­tet zwei neue Kin­der­gar­ten­grup­pen in der Isar­stra­ße ein

Die Quar­tiers­ent­wick­lung in der Isar­stra­ße schrei­tet vor­an. Das Woh­nungs­un­ter­neh­men DAWO­NIA errich­tet dort 210 neue Wohn­ein­hei­ten. Ein Vier­tel davon sol­len im sozia­len Woh­nungs­bau errich­tet wer­den. In die­sem Rah­men ent­steht auch eine neue Kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tung. Der Stadt­rat hat in sei­ner Sit­zung am Mitt­woch beschlos­sen, für den Neu­bau von zwei Kin­der­gar­ten­grup­pen einen Bau­ko­sten­zu­schuss in Höhe von 1.158.000 Euro bereitzustellen.
Die Ein­rich­tung wird dann von der Stadt ange­mie­tet und als Kin­der­gar­ten, der orga­ni­sa­to­risch der Kin­der­krip­pe Isar­stra­ße 12 ange­glie­dert ist, betrie­ben. Jugend­re­fe­ren­tin Anke Stei­nert-Neu­wirth begrüßt die­se Lösung: „Damit kön­nen wir den aner­kann­ten Bedarf von 25 Kin­der­gar­ten­plät­zen decken.“

Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­büh­ren wer­den 2021 angepasst

Bei den Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­büh­ren gibt es ab 2021 Ände­run­gen. Das hat der Stadt­rat in sei­ner Sit­zung am Mitt­woch beschlos­sen. Ab 1. Janu­ar stei­gen die Gebüh­ren für die Fahr­bahn­rei­ni­gung und im sog. Mehr­auf­wands­ge­biet – das ist über­wie­gend die Innen­stadt. Die Fahr­bahn­rei­ni­gung wird 2,63 Pro­zent teu­rer; von 4,56 Euro auf 4,68 Euro. Wie der zustän­di­ge Betrieb für Stadt­grün, Abfall­wirt­schaft und Stra­ßen­rei­ni­gung wei­ter­hin erklärt, erhö­hen sich die Gebüh­ren in Rei­ni­gungs­klas­se X (Fahr­bahn- und Geh­weg­rei­ni­gung) von 11,52 Euro auf 14,16 Euro. In den auf­wän­di­ge­ren Klas­sen Y (Fahr­bahn- und Geh­we­ge täg­lich) steigt die Gebühr von 33,60 Euro auf 41,88 Euro und in Klas­se Z (Fahr­bahn und Geh­weg von Mon­tag bis Frei­tag zwei Mal täg­lich, samstags/​sonntags ein­mal täg­lich betreut) von 45,60 Euro auf 56,64 Euro. Das bedeu­tet eine durch­schnitt­li­che Gebüh­ren­stei­ge­rung von 23,93 Pro­zent. Gera­de in der Innen­stadt ist ein erhöh­ter Rei­ni­gungs­auf­wand not­wen­dig. „Zur Ent­la­stung der dor­ti­gen Gebüh­ren­zah­ler über­nimmt hier die Stadt in den Rei­ni­gungs­klas­sen Y und Z einen zusätz­li­chen Eigen­an­teil“, erläu­ter­te Bür­ger­mei­ster Jörg Volleth.

Die Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­büh­ren sind kosten­decken­de Gebüh­ren. Das heißt, es darf weder ein Gewinn noch ein Ver­lust erwirt­schaf­tet wer­den. Dabei ist die Höhe der Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­büh­ren stark vom Win­ter abhän­gig: Solan­ge kein Schnee bzw. Eis vor­han­den ist, wird näm­lich nur gekehrt. Bei der Gebüh­ren­er­hö­hung sind u.a. tarif­li­che Stei­ge­run­gen bei den Per­so­nal­ko­sten und Ersatz­be­schaf­fun­gen im Klein- und Groß­ge­rä­te­be­reich berück­sich­tigt. Neben zwei Elek­tro­ab­fall­sau­gern für die Innen­stadt­rei­ni­gung – zur bes­se­ren Auf­nah­me von acht­los weg­ge­wor­fe­nen Abfäl­len bis hin zu Ziga­ret­ten­kip­pen – kommt künf­tig auch ein Schmal­spur­fahr­zeug für die Wild­kraut­be­sei­ti­gung zum Einsatz.

Volks­hoch­schu­le fährt erst­mal „auf Sicht“

Die Volks­hoch­schu­le Erlan­gen mit ihrem Ser­vice­bü­ro und der Geschäfts­stel­le ist wäh­rend der Herbst­fe­ri­en vom 2. bis ein­schließ­lich 8. Novem­ber geschlos­sen. Ob bzw. wel­che Ver­an­stal­tun­gen und Kur­se danach statt­fin­den kön­nen, steht noch nicht fest. Es fehlt aktu­ell an ent­spre­chen­den staat­li­chen Anord­nun­gen, die Klar­heit schaf­fen. Die vhs wird des­halb, so vhs-Direk­tor Mar­kus Bas­sen­horst, „vor­erst auf Sicht fah­ren müs­sen.“ Da sich die Situa­ti­on der­zeit immer wie­der rasch ändern kann, bit­tet die vhs dar­um, aktu­el­le Infor­ma­tio­nen den Medi­en, der vhs-Inter­net­sei­te oder den Social-Media-Kanä­len der Ein­rich­tung zu entnehmen.