Stadt Bay­reuth infor­miert: Coro­na-Pan­de­mie – Wei­te­re Ein­schrän­kun­gen ab der näch­sten Woche

Symbolbild Corona Mundschutz

Die Stadt weist auf Maß­nah­men hin, die zum Beginn der neu­en Woche wirk­sam werden

Kei­ne Gastro­no­mie, geschlos­se­ne Kinos und Schwimm­bä­der, kein Frei­zeit-Sport. Bund und Län­der haben sich im Kampf gegen wei­ter stei­gen­de Coro­na-Infek­ti­ons­zah­len auf weit­rei­chen­de Beschrän­kun­gen des öffent­li­chen Lebens ver­stän­digt. Vor­be­halt­lich der kon­kre­ti­sier­ten Vor­ga­ben der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung in Mün­chen hat dies auch für die Stadt Bay­reuth ab Mon­tag, 2. Novem­ber, Kon­se­quen­zen, auf die die Stadt­ver­wal­tung hinweist:

  • Mas­ken­pflicht: Die von der Stadt bereits vor meh­re­ren Tagen ange­ord­ne­te Mas­ken­pflicht auf stark fre­quen­tier­ten öffent­li­chen Plät­zen sowie das Ver­bot von Alko­hol­kon­sum auf öffent­li­chen Stra­ßen und Plät­zen im Bereich der Innen­stadt gel­ten unver­än­dert wei­ter. Eine Auf­li­stung der frag­li­chen Stra­ßen und Plät­ze steht auf der Home­page der Stadt zur Ver­fü­gung. Die Mas­ken­pflicht am Platz im Bereich der Schu­len gilt für alle Jahrgangsstufen.
  • Pri­va­te Fei­ern und Tref­fen: Da die Stadt Bay­reuth auf­grund eines seit Tagen hohen 7‑Ta­ge-Inzi­denz­wer­tes bereits in der Stu­fe „Dun­kel­rot“ des Baye­ri­schen Coro­na-Ampel geli­stet wird, ändert sich auch hier nichts. Gemein­sa­me Auf­ent­halt im öffent­li­chen Raum und der Teil­neh­mer­kreis von Zusam­men­künf­ten in pri­vat genutz­ten Räu­men sowie auf pri­vat genutz­ten Grund­stücken ist auf die Ange­hö­ri­gen von zwei Haus­stän­den oder auf höch­sten fünf Per­so­nen beschränkt. Dies gilt auch für pri­va­te Fei­ern wie Hoch­zeits- oder Geburtstagsfeiern.
  • In die­sem Zusam­men­hang appel­liert die Stadt an Bay­reuths Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, ver­zicht­ba­re Kon­tak­te im pri­va­ten wie beruf­li­chen Umfeld zu unterlassen.
  • Gastro­no­mie: Restau­rants, Bars, Clubs, Dis­co­the­ken und Knei­pen wer­den ab 2. Novem­ber geschlos­sen. Erlaubt ist wei­ter­hin die Lie­fe­rung und Abho­lung von Essen für den Ver­zehr zu Hau­se. Die städ­ti­sche Wirt­schafts­för­de­rung arbei­tet der­zeit an einer aktua­li­sier­ten Auf­li­stung der dem­entspre­chen­den Ange­bo­te in der Stadt. Sie wird in Kür­ze auf der Home­page der Stadt (www​.bay​reuth​.de) online gestellt.
  • Frei­zeit: Kul­tur- und Frei­zeit­ein­rich­tun­gen wer­den geschlos­sen. Dazu gehö­ren Thea­ter wie die Stu­dio­büh­ne oder der Kul­tur­stadl eben­so wie Kinos, Kul­tur­ein­rich­tun­gen wie bei­spiels­wei­se das ZEN­TRUM oder Spielhallen.
  • Sport: Städ­ti­sche sowie pri­va­te Sport­an­la­gen, Fit­ness­stu­di­os, Schwimm­bä­der und die Lohen­grin-Ther­me wer­den geschlos­sen. Auch das Eis­sta­di­on bleibt geschlos­sen, der öffent­li­che Lauf ent­fällt. Der Ama­teur­sport­be­trieb ein­schließ­lich des damit ver­bun­de­nen Trai­nings­be­triebs wird eben­falls ein­ge­stellt. Nur Pro­fi­sport ist erlaubt, aller­dings ohne Zuschau­er. Erlaubt bleibt auch Indi­vi­du­al­sport, also etwa allei­ne jog­gen gehen.
  • Dienst­lei­stun­gen: Kos­me­tik­stu­di­os, Mas­sa­ge­pra­xen und Tat­too-Stu­di­os wer­den ab 2. Novem­ber geschlos­sen, weil hier der Min­dest­ab­stand nicht ein­ge­hal­ten wer­den kann. Medi­zi­nisch not­wen­di­ge Behand­lun­gen etwa beim Phy­sio­the­ra­peu­ten sind wei­ter­hin mög­lich. Auch Fri­seur­ge­schäf­te blei­ben offen.
  • Super­märk­te und Ein­zel­han­del: Groß- und Ein­zel­han­del blei­ben geöff­net. Die Betrei­ber müs­sen aber sicher­stel­len, dass Auf­la­gen zur Hygie­ne, zur Steue­rung des Zutritts und zur Ver­hin­de­rung von War­te­schlan­gen ein­ge­hal­ten werden.