Haupt­ver­hand­lun­gen am Land­ge­richt Bamberg

Symbolbild Justiz

In der 45. Kalen­der­wo­che 2020 fin­den am Land­ge­richt Bam­berg fol­gen­de (erst­in­stanz­li­che) Haupt­ver­hand­lun­gen in Straf­sa­chen statt:

1. Das Siche­rungs­ver­fah­ren gegen den 38-jäh­ri­gen M. wegen gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung und Bedro­hung am 03.11.2020, 09:00 Uhr, vor der Gro­ßen Straf­kam­mer des Land­ge­richts Bam­berg (Az. 25 KLs 2120 Js 4832/20).

Dem Beschul­dig­ten liegt zur Last, im Zustand der Schuld­un­fä­hig­keit Ende März 2020 in einer Obdach­lo­sen­un­ter­kunft in Bam­berg sei­nen Mit­be­woh­ner zunächst mit dem Tod bedroht zu haben und kur­ze Zeit spä­ter, nach einer Eska­la­ti­on des Streits, mit einem Mes­ser auf ihn zuge­gan­gen zu sein, die­sen zu Boden gebracht und mehr­fach auf ihn ein­ge­tre­ten zu haben, unter ande­rem auch mehr­fach mit einer stamp­fen­den Bewe­gung in Rich­tung des Kop­fes des Geschädigten.

Der Geschä­dig­te soll hier­bei Schmer­zen sowie klei­ne­re Ver­let­zun­gen erlit­ten haben.

Am dar­auf­fol­gen­den Tag soll der Beschul­dig­te sei­nen Mit­be­woh­ner unter Vor­halt eines Klapp­mes­sers erneut mit dem Tod bedroht haben.

Eben­so soll der Beschul­dig­te etwa eine Woche spä­ter sei­nen Mit­be­woh­ner ver­bal mit dem Tod bedroht haben, wobei er eine geöff­ne­te Klapp­sä­ge mit sich führte.

Fort­set­zungs­ter­min: 04.11.2020, 09:00 Uhr

2. Das Siche­rungs­ver­fah­ren gegen den 27-jäh­ri­gen W. wegen ver­such­ten Tot­schlags und gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung am 06.11.2020, 09:00 Uhr, vor der 2. Straf­kam­mer des Land­ge­richts Bam­berg als Schwur­ge­richt (Az. 23 Ks 1107 Js 5525/20).

Dem Beschul­dig­ten liegt zur Last, im Zustand der Schuld­un­fä­hig­keit Mit­te April 2020 in einer Gemein­schafts­un­ter­kunft in Bam­berg mit sei­nem Mit­be­woh­ner einen Streit ange­fan­gen zu haben, in des­sen Ver­lauf er ihn zunächst mit Gegen­stän­den bewor­fen und wenig­stens ein­mal gegen des­sen Bein getre­ten haben soll.

In der Fol­ge soll der Beschul­dig­te eine Axt mit einer Grifflän­ge von 34 cm und einem 16 cm lan­gen Metall­kopf an sich genom­men und dem Geschä­dig­ten mit der stump­fen Sei­te des Metall­kop­fes wenig­stens einen festen Schlag auf den Hin­ter­kopf ver­setzt haben, wor­auf­hin die­ser zu Boden ging, wo ihn der Beschul­dig­te noch mehr­mals gegen den Kopf getre­ten haben soll.

Anschlie­ßend soll der Geschä­dig­te unter sein Bett gekro­chen sein, wor­auf­hin der Beschul­dig­te zusätz­lich noch ein Mes­ser mit einer Klin­gen­län­ge von 10,5 cm ergrif­fen haben und mit dem Mes­ser und der Axt durch den Lat­ten­rost mehr­fach nach dem unter dem Bett lie­gen­den Geschä­dig­ten gesto­chen und geschla­gen haben soll.

Letzt­end­lich soll der Beschul­dig­te durch zwei wei­te­re Mit­be­woh­ner, die zu der Situa­ti­on hin­zu­ge­kom­men waren, beru­higt und ent­waff­net wor­den sein, bis schließ­lich die Poli­zei eintraf.

Bei sei­nen Hand­lun­gen soll der Beschul­dig­te den Tod des Geschä­dig­ten jeden­falls bil­li­gend in Kauf genom­men haben. Der Geschä­dig­te soll sich hier­bei eine Schä­del­frak­tur, meh­re­re Kopf­platz­wun­den, eine Fin­ger­frak­tur sowie wei­te­re Ver­let­zun­gen zuge­zo­gen haben.

Fort­set­zungs­ter­min: 09.11.2020, 09:00 Uhr


Bezüg­lich son­sti­ger Fort­set­zungs­ter­mi­ne von bereits frü­her begon­ne­nen erst­in­stanz­li­chen Straf­ver­fah­ren vor dem Land­ge­richt Bam­berg wird auf die frü­he­ren Mit­tei­lun­gen verwiesen.

Orga­ni­sa­to­ri­scher Hin­weis: Der­zeit fin­den auf­grund der „Coro­na-Kri­se“ stren­ge Ein­gangs­kon­trol­len statt. Bei Betre­ten des Gerichts­ge­bäu­des ist eine Selbst­aus­kunft zu COVID- 19 auszufüllen.

Das Selbst­aus­kunfts­form­blatt fin­det sich unter fol­gen­dem Link: https://​www​.justiz​.bay​ern​.de/​g​e​r​i​c​h​t​e​-​u​n​d​b​e​h​o​e​r​d​e​n​/​o​b​e​r​l​a​n​d​e​s​g​e​r​i​c​h​t​e​/​b​a​m​b​e​rg/

Aus Zeit­er­spar­nis­grün­den kann die­ses im Vor­feld schon aus­ge­druckt, aus­ge­füllt und mit­ge­bracht werden.