Durch­su­chun­gen im Land­kreis Kulm­bach füh­ren zu Waf­fen und Betäubungsmitteln

Symbolbild Polizei

Lkr. Kulm­bach. Im Lau­fe der ver­gan­ge­nen Woche muss­ten die Ermitt­lungs­be­am­ten der Poli­zei­in­spek­ti­on Kulm­bach ins­ge­samt sechs Durch­su­chungs­be­schlüs­se für Woh­nun­gen im Land­kreis Kulm­bach voll­zie­hen. In ins­ge­samt fünf Straf­ver­fah­ren soll­te die Woh­nungs­durch­su­chung zum Auf­fin­den von Beweis­mit­teln füh­ren. Die Beam­ten wur­den in allen Ver­fah­ren fündig.

Zunächst war in einem Straf­ver­fah­ren wegen Ver­sto­ßes gegen das Waf­fen­ge­setz ein 49-Jäh­ri­ger Mann ver­däch­tigt wor­den, eine Lang­waf­fe zu besit­zen ohne im Besitz der erfor­der­li­chen Erlaub­nis zu sein. Da nicht ein­deu­tig klar war, an wel­chem Ort sich die Waf­fe befin­det, wur­den am ver­gan­ge­nen Don­ners­tag drei rich­ter­li­che Beschlüs­se durch die Beam­ten der PI Kulm­bach und der OED Bay­reuth voll­zo­gen. Tei­le der Waf­fe konn­ten bei einem Bekann­ten des Beschul­dig­ten auf­ge­fun­den wer­den, da die­ser die Waf­fe an sich genom­men hat­te um einen Miss­brauch damit zu ver­hin­dern. Da er jedoch kei­ner­lei Inter­es­se an der Waf­fe hat­te, hat­te er Sel­bi­ge bereits vor Ein­tref­fen der Beam­ten unbrauch­bar gemacht. Die zer­säg­ten Waf­fen­tei­le wur­den sicher­ge­stellt. Bei­de Män­ner müs­sen sich nun wegen eines Ver­sto­ßes nach dem Waf­fen­ge­setz ver­ant­wor­ten und unter Betrach­tung der jewei­li­gen Umstän­de auf ein mil­des Urteil hoffen.

In einem wei­te­ren Straf­ver­fah­ren wegen Ver­sto­ßes nach dem Waf­fen­ge­setz stand ein 40-jäh­ri­ger Mann im Ver­dacht uner­laubt Schuss­waf­fen zu besit­zen. Als am Diens­tag­mor­gen die Beam­ten der PI Kulm­bach mit zwei Dienst­hun­de­füh­rern der OED Bay­reuth vor der Tür stan­den, war der Kulm­ba­cher Woh­nungs­in­ha­ber sicht­lich über­rascht. Die Beam­ten konn­ten im Rah­men der Durch­su­chung meh­re­re ver­bo­te­ne Waf­fen­tei­le auf­fin­den. Zudem besaß der Beschul­dig­te auch unter­schied­li­che Muni­ti­on für wel­che eine Erlaub­nis erfor­der­lich ist. Dass der Beschul­dig­te sei­ne Waf­fen nicht ord­nungs­ge­mäß auf­be­wahr­te und zudem noch eine gerin­ge Men­ge Mari­hua­na sicher­ge­stellt wur­de, wird die Situa­ti­on des Besit­zers nicht wesent­lich ver­bes­sern. Er sieht sich nun, wegen Ver­stö­ßen nach dem Waf­fen­ge­setz und dem Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz mit dem Gesetz kon­fron­tiert. Waf­fen und Muni­ti­on wer­den wohl nach Abschluss der Ermitt­lun­gen der Ver­nich­tung zugeführt.

Auf­grund von Ermitt­lun­gen ergab sich in einem wei­te­ren Fall der Ver­dacht, dass ein 22-jäh­ri­ger Mann aus Kulm­bach uner­laubt Betäu­bungs­mit­tel in sei­ner Woh­nung anbaut. Die­ser Ver­dacht bestä­tig­te sich, als die Zivil­be­am­ten die Woh­nung auf­such­ten und die Durch­su­chung voll­zo­gen. Trotz­dem der Woh­nungs­in­ha­ber bei den Maß­nah­men mit der Poli­zei koope­rier­te, waren die Beam­ten meh­re­re Stun­den mit dem Abbau einer pro­fes­sio­nel­len Auf­zucht­an­la­ge und der Sicher­stel­lung der an ver­schie­de­nen Ört­lich­kei­ten in der Woh­nung auf­be­wahr­ten Betäu­bungs­mit­tel beschäf­tigt. Ins­ge­samt wur­de Mari­hua­na im nied­ri­gen drei­stel­li­gen Gramm­be­reich, eine Ecsta­sy­ta­blet­te und die Auf­zucht­an­la­ge sicher­ge­stellt. Inwie­weit der Beschul­dig­te im Ver­dacht steht mit dem ange­bau­ten Rausch­gift Han­del getrie­ben zu haben, wer­den erst die wei­te­ren Ermitt­lun­gen ergeben.