Drei­ste Betrü­ger am Forch­hei­mer Friedhof

Symbolbild Polizei

Forch­heim. Zwei drei­ste Betrü­ger brach­ten einen 81jährigen Fried­hofs­be­su­cher gestern Mor­gen um sein Geld. Der älte­re Herr woll­te zu einem Grab auf dem alten Fried­hof, als er von zwei ca. 50 – 60jährigen süd­län­disch wir­ken­den Män­nern auf die Mas­ken­pflicht ange­spro­chen wur­de. Bei­de Män­ner tru­gen eine gewöhn­li­che Ein­mal-Mas­ke, wel­che den Groß­teil des Gesichts bedeck­te. Als der Herr sein Veto ein­leg­te, da ihm die der­zei­ti­ge All­ge­mein­ver­fü­gung bekannt war, äußer­ten sie, daß es so nicht gin­ge und frag­ten ihn, ob er mit einer Ver­war­nung von 50 Euro ein­ver­stan­den wäre. Um sich wei­te­ren Ärger zu erspa­ren, bezahl­te der gut­gläu­bi­ge Herr. Die Aus­stel­lung einer Quit­tung wur­de jedoch ver­neint. Die bei­den Betrü­ger bedank­ten sich und ver­lie­ßen dann den Friedhof.

Hin­wei­se auf die Täter erbit­tet die Poli­zei­in­spek­ti­on Forch­heim unter der Tele­fon­num­mer: 09191/7090–134.

Des­wei­te­ren wird in Abspra­che mit der Stadt und dem Land­rats­amt noch­mals deut­lich dar­auf hin­ge­wie­sen, daß die Mas­ken­pflicht auf öffent­li­chen Plät­zen gemäß der aktu­el­len All­ge­mein­ver­fü­gung auf dem Rat­haus­platz, dem Para­de­platz, der Haupt­stra­ße und dem Bahn­hofs­vor­platz gilt. Zustän­di­ge Behör­den und die dazu gehö­ri­gen Beam­ten wei­sen sich grund­sätz­lich mit ihrem Dienst­aus­weis aus. Für etwa­ige Bar-Ver­war­nun­gen wer­den grund­sätz­lich Quit­tun­gen aus­ge­stellt, auf wel­chen die Behör­de, als auch der aus­stel­len­de Beam­te ersicht­lich sind. Im Zwei­fels­fall wen­den Sie sich bit­te umge­hend an Ihre Polizei.