Last­wa­gen­fah­rer im Visier – Ober­frän­ki­sche Poli­zei führt Abfahrts­kon­trol­len durch

Symbolbild Polizei

OBER­FRAN­KEN. Noch bevor am Sonn­tag­abend das Sonn­tags­fahr­ver­bot für Last­wa­gen­fah­rer ende­te, führ­ten ober­frän­ki­sche Poli­zi­sten in den Abend­stun­den eine Viel­zahl von Schwer­ver­kehrs­kon­trol­len durch. Ein beson­de­res Augen­merk leg­ten die Beam­ten dabei auf die Fahr­tüch­tig­keit der Fahrzeugführer.

Die Ver­kehrs­po­li­zi­sten kon­trol­lier­ten am Sonn­tag­abend ins­ge­samt 292 Last­wa­gen auf Park­plät­zen für den Schwer­ver­kehr ent­lang der ober­frän­ki­schen Auto­bah­nen, noch bevor deren Fah­rer mit Ende des Sonn­tags­fahr­ver­bots um 22 Uhr ihre Fahr­ten star­te­ten oder fort­setz­ten. Unter­stüt­zung erhiel­ten die Schwer­last­spe­zia­li­sten bei ihren Kon­trol­len von Kol­le­gen der ört­li­chen ober­frän­ki­schen Poli­zei­dienst­stel­len sowie von Kräf­ten der Baye­ri­schen Bereitschaftspolizei.

Ein Schwer­punkt der Prä­ven­tiv­kon­trol­len vor der Abfahrt war die Über­prü­fung der Last­wa­gen­fah­rer auf ihre Fahr­tüch­tig­keit. Die mei­sten Kraft­fah­rer nah­men das Ange­bot eines Atem­al­ko­hol­tests an und waren teil­wei­se über­rascht über den Alko­hol­wert, den das Test­ge­rät anzeigte.

In 16 Fäl­len unter­ban­den die Ver­kehrs­po­li­zi­sten die Abfahrt der Laster­fah­rer, da deren Alko­hol­wer­te die zuläs­si­gen Gren­zen erreicht hat­ten bzw. die­se über­schrit­ten. Spit­zen­rei­ter war ein Kraft­fah­rer, den die Beam­ten kurz vor Fahrt­an­tritt mit einem Alko­hol­wert von 2,38 Pro­mil­le in der Atem­luft kontrollierten.