Baye­ri­sche Coro­na-Ampel erreicht im Land­kreis Kro­nach die Stu­fe Rot

Symbolbild Corona Mundschutz
Bayerische Corona-Ampel

Baye­ri­sche Corona-Ampel

Der Land­kreis Kro­nach hat am heu­ti­gen Mon­tag mit 50,9 (Quel­le: RKI) den kri­ti­schen Coro­na-Warn­wert von nun­mehr 50 Infek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­ner in den ver­gan­ge­nen sie­ben Tagen über­schrit­ten. Damit springt die Coro­na-Ampel von Gelb auf Rot. Gemäß der 7. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung tre­ten damit ab dem mor­gi­gen Diens­tag (0 Uhr) fol­gen­de zusätz­li­che Ein­schrän­kun­gen in Kraft:

In den Schu­len herrscht ab Diens­tag in allen Jahr­gangs­stu­fen Mas­ken­pflicht auch am Platz. Dar­über hin­aus sind für pri­va­te Fei­ern und Tref­fen im öffent­li­chen Raum nur noch maxi­mal 5 Per­so­nen (bis­her 10) bzw. zwei Haus­stän­de erlaubt. Außer­dem wird die Sperr­stun­de in der Gastro­no­mie von 23 auf 22 Uhr vorgezogen.

Nach­ste­hend noch ein­mal ein Über­blick über die ab Diens­tag gel­ten­den Einschränkungen:

Pri­va­te Fei­ern und Auf­ent­halt im öffent­li­chen Raum:

Pri­va­te Fei­ern (ins­be­son­de­re Hoch­zeits- und Geburts­tags­fei­ern, Tau­fen oder ähn­li­che Fei­er­lich­kei­ten), Zusam­men­künf­te in pri­vat genutz­ten Räu­men und auf pri­vat genutz­ten Grund­stücken sind auf die Ange­hö­ri­gen von zwei Haus­hal­ten oder auf höch­stens 5 Per­so­nen beschränkt. Dies gilt auch für den gemein­sa­men Auf­ent­halt im öffent­li­chen Raum.

Zur Erklä­rung:

Zwei Haus­hal­te kön­nen durch­aus auch aus mehr als fünf Per­so­nen bestehen, wenn bei­spiels­wei­se ein Paar mit sei­nen vier Kin­dern auf ein wei­te­res Eltern­paar mit sei­nen drei Kin­dern trifft. In die­sem Fall könn­ten sich die­se zwei, aus elf Per­so­nen bestehen­den Haus­hal­te ganz legi­tim treffen.

In Bezug auf die Gren­ze von fünf Per­so­nen kön­nen sich die­se wie­der­um auf meh­re­re Haus­hal­te erstrecken. Wenn sich bei­spiels­wei­se fünf Sin­gle-Haus­hal­te tref­fen, ist dies nicht zu bean­stan­den. Grund­sätz­lich gilt: Wenn sich mehr als zwei Haus­hal­te tref­fen, ist die Maxi­mal-Gren­ze von fünf Per­so­nen einzuhalten.

Mas­ken­pflicht:

Sie gilt durch­gän­gig und zu jedem Zeit­punkt – also auch auf dem Steh- oder Sitz­platz – für Besu­cher von sport­li­chen Ver­an­stal­tun­gen, Tagun­gen, Kon­gres­sen, Mes­sen, Thea­tern, Kon­zert­häu­sern, Kinos sowie son­sti­gen Büh­nen und kul­tu­rel­len Einrichtungen.

Mas­ken­pflicht besteht dar­über hin­aus auf Begeg­nungs­flä­chen in allen öffent­li­chen Gebäu­den und in Arbeits­stät­ten – wie zum Bei­spiel in Fahr­stüh­len, Flu­ren, Kan­ti­nen und Ein­gän­gen. Glei­ches gilt für den Arbeits­platz, sofern der Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern nicht zuver­läs­sig ein­ge­hal­ten wer­den kann.

Eine wei­te­re Aus­deh­nung der Mas­ken­pflicht bei­spiels­wei­se auf öffent­li­che Plät­ze hängt von der wei­te­ren Ent­wick­lung des Inzi­denz­wer­tes ab. Zum jet­zi­gen Zeit­punkt ist dies jedoch nicht vorgesehen.

Sperr­stun­de in der Gastronomie:

Für den Betrieb von gastro­no­mi­schen Ein­rich­tun­gen gilt für die Zeit von 22 bis 6 Uhr eine Sperr­stun­de. Aus­ge­nom­men sind die Abga­be und Lie­fe­rung von mit­nah­me­fä­hi­gen Spei­sen oder nicht­al­ko­ho­li­schen Geträn­ken. Wäh­rend die­ser Zeit darf auch an Tank­stel­len oder son­sti­gen Ver­kaufs­stel­len kein Alko­hol ver­äu­ßert werden.

Gel­tungs­dau­er der neu­en Maß­nah­men, Sonstiges:

Alle Maß­nah­men gel­ten min­de­stens sie­ben Tage. Erst wenn der Wert sechs Tage in Fol­ge unter 50 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­ner fällt, springt die Coro­na-Ampel wie­der zurück auf die näch­ste Stufe.

Der aktu­el­le Stand der Coro­na-Ampel wird täg­lich auf der Inter­net­sei­te des Staats­mi­ni­ste­ri­ums für Gesund­heit und Pfle­ge unter https://​www​.stmgp​.bay​ern​.de/ bekannt gegeben.

Die aktu­el­le Fas­sung der Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung und wei­te­re wich­ti­ge Hin­wei­se, wie zum Bei­spiel zu den Schutz- und Hygie­ne­kon­zep­ten kön­nen eben­falls auf der Home­page des Mini­ste­ri­ums ein­ge­se­hen wer­den unter https://​www​.stmgp​.bay​ern​.de/​c​o​r​o​n​a​v​i​r​u​s​/​r​e​c​h​t​s​g​r​u​n​d​l​a​g​en/

Info­box:

Der Land­kreis rich­tet wie­der ein Bür­ger­te­le­fon ein. Es ist erst­mals ab Diens­tag früh erreich­bar von Mon­tag bis Frei­tag (8 bis 16 Uhr) unter der Tele­fon­num­mer 09261/678888. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger kön­nen sich dort ihre Fra­gen rund um das The­ma Coro­na beant­wor­ten lassen.

Dar­über hin­aus wird der Land­kreis auf dem Loe­we-Park­platz zusätz­lich zum bereits bestehen­den Test­zen­trum ein mobi­les Test­zen­trum errich­ten, um die Test­ka­pa­zi­tä­ten auf­grund der stei­gen­den Coro­na-Zah­len zu erhö­hen. Das mobi­le Test­zen­trum wird am Diens­tag, 27. Okto­ber, sei­nen Betrieb aufnehmen.