Landkreis Hof überschreitet 7-Tage-Inzidenzwert von 35 – Corona-Ampel auf „gelb“

Symbolbild Corona Mundschutz
Bayerische Corona-Ampel

Bayerische Corona-Ampel

Wir zählen heute im Hofer Land 24 neue Corona-Fälle. 22 Personen davon kommen aus dem Landkreis, zwei Personen aus der Stadt Hof. Da elf Personen wieder aus der häuslichen Isolierung entlassen werden konnten, sind aktuell 80 Personen im Hofer Land Corona-positiv. 57 Personen im Landkreis, 23 Personen in der Stadt Hof.

Die 7-Tages-Inzidenz liegt damit laut Berechnung des LGL bei 37,1 in der Stadt Hof. Im Landkreis Hof steigt sie auf 48,52.

Damit liegt der 7-Tage-Inzidenzwert des Landkreises über 35. Das entspricht laut Corona-Ampel der Bayerischen Staatsregierung der Stufe „gelb“.

O-Ton von Landrat Dr. Bär

1. Welche Regeln gelten nun für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Hof?

  • Es dürfen sich maximal zwei Hausstände oder zehn Personen privat (bei Anlässen wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern) oder im öffentlichen Raum treffen
  • Dort, wo Menschen dichter und länger zusammen sind, gilt eine Maskenpflicht. Beispielsweise auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten (insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann), Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten oder bei Tagungen
  • Eine Maskenpflicht gilt auch an weiterführenden Schulen ab der 5. Jahrgangsstufe sowie an Hochschulen
  • Ab 23 Uhr gilt eine generelle Sperrstunde für gastronomische Einrichtungen (ausgenommen die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken) sowie ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen und ein Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen

2. Ab wann gelten die Regeln?

Die Regelungen treten entsprechend der Verordnung des Freistaates am morgigen Sonntag (25.10.2020) in Kraft.

3. Wie lange werden die verschärften Regelungen gelten?

Die Regelungen werden nicht automatisch in dem Moment aufgehoben, in dem der Wert von 35 auf 100.000 unterschritten wird. Der Landkreis muss sieben Tage in Folge unter dem Grenzwert liegen, erst dann gilt die Vorgaben der Stufe grün.

Landrat Dr. Oliver Bär: „Wir waren einer der letzten 15 von insgesamt 96 Landkreisen und kreisfreien Städten in Bayern, die noch nicht die Grenzwerte überschritten hatten. Dies zeigt auch das verantwortungsvolle Mitwirken unser Bürgerinnen und Bürger.“

Nun sei der erste Grenzwert überschritten. Es sei auch aufgrund der landesweiten Gesamtsituation von zahlreichen neuen Fällen in den nächsten Tagen auszugehen.

Es bestehe wie oben dargestellt eine Maskenpflicht, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann. Dies sei bewusst nicht auf einzelne Plätze beschränkt. Vielmehr gelte allgemein: „Die Maske ist aktuell ein wichtiges Utensil“, so der Landrat.

Darüber hinaus betont Dr. Bär die Bedeutung des Lüftens in geschlossen Räumen. „Abstand alleine ist gut, aber nicht immer ausreichend. Fenster öffnen hilft.“

Aktuelle Informationen sowie Fallzahlen aus Stadt und Landkreis Hof finden Sie auf unserer Corona-Infoseite unter www.landkreis-hof.de/coronavirus-wir-informieren/

Darüber hinaus ist das Bürgertelefon an diesem Wochenende besetzt. Unsere Mitarbeiter der Hotline stehen heute und morgen von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr für Fragen zur Verfügung.