Der 25. Okto­ber 2020 ist der „Tag des Einbruchschutzes“

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Mit­tel­fran­ken (ots) – Der Tag, an dem die Uhren von Som­mer­zeit auf Win­ter­zeit umge­stellt wer­den, ist seit eini­gen Jah­ren der Ter­min für den „Tag des Einbruchschutzes“.

Die­ser Tag soll in Sachen „Schutz von Eigen­tum, Haus und Hof“, zusätz­lich zur sowie­so gebo­te­nen Vor­sicht und Umsicht, noch­mals auf die Dring­lich­keit und den Sinn von Maß­nah­men zum Ein­bruch­schutz hin­wei­sen. Gehen Sie bit­te nicht davon aus, dass neue Pro­duk­te per se ein­bruch­hem­mend sind. Lei­der! Wir­kungs­vol­ler Ein­bruch­schutz muss sepa­rat bespro­chen, geplant, beauf­tragt und letzt­end­lich auch ent­spre­chend bezahlt werden.

Der­lei Maß­nah­men begin­nen beim Ver­hal­ten jedes Ein­zel­nen. Das ist rasch und kosten­gün­stig umsetz­bar. Ein paar klei­ne Din­ge, die Ihre Sicher­heit bedeu­tend ver­bes­sern kön­nen sind:

  • Türen beim Ver­las­sen, auch nur zum Bäcker an der Ecke, absper­ren und nicht nur ins Schloss zie­hen. Auch wäh­rend des Schlafens.
  • Fen­ster voll­stän­dig schlie­ßen. „Ein gekipp­tes Fen­ster ist ein offe­nes Fenster!“
  • Licht in den Räu­men sug­ge­riert die Anwe­sen­heit von Per­so­nen. Evtl. mit Zeit­schal­tung gesteuert.
  • Han­dels­üb­li­che Rol­los und Jalou­sien bie­ten so gut wie kei­nen Ein­bruch­schutz. Auch sie kön­nen bei ent­spre­chen­der Hand­ha­bung Anwe­sen­heit vortäuschen.
  • Post­kä­sten bei Abwe­sen­heit lee­ren lassen.
  • Rasen mähen, Abfall­ei­mer weg­räu­men etc.

Eine wirk­li­che Ver­bes­se­rung der Sicher­heit bie­ten tech­ni­sche Maß­nah­men beim Ein­bruch­schutz. Hier ist zunächst „Hard­ware“ gefragt. Also in erster Linie ein­bruch­hem­men­de Fen­ster, Türen, Schlös­ser, Glä­ser usw.. Bei Anschaf­fun­gen zur Ver­bes­se­rung des Ein­bruch­schut­zes soll­ten Sie sich nicht auf Mar­ken­nah­men und rei­ne münd­li­che Emp­feh­lun­gen ver­las­sen. Auch der allei­ni­ge Blick auf einen gün­sti­gen Preis ist nicht der beste Weg zum Erwerb von wirk­sa­men ein­bruch­hem­men­den Produkten.

Sie müs­sen auch nicht zwin­gend alles Alte gänz­lich aus­tau­schen, um einen wirk­sa­men Schutz gegen Ein­bre­cher zu erlan­gen. Gege­be­nen­falls, und das bedarf einer fach­lich kom­pe­ten­ten Beur­tei­lung, kann auch mit geprüf­ten Pro­duk­ten und dem erfor­der­li­chen hand­werk­li­chen Wis­sen und Kön­nen eine wir­kungs­vol­le Nach­rü­stung umge­setzt werden.

Gute Anhalts­punk­te für ein­bruch­hem­men­de Pro­duk­te bie­ten Nor­men und Prüf­zeug­nis­se wie zum Bei­spiel DIN, VdS etc. Dies gilt sowohl für Neu­pro­duk­te als auch für Pro­duk­te in der Nach­rü­stung. Hin­wei­se auf Nor­men, Her­stel­ler von ein­bruch­hem­men­den Bau­tei­len und auf fach­kun­di­ge Hand­werks­un­ter­neh­men, die sich dem Pro­ce­de­re des BLKA unter­wor­fen haben, um auf den „Adres­sen­nach­weis der Poli­zei“ zu kom­men, fin­den Sie auf www​.poli​zei​.bay​ern​.de. Hier kön­nen sie auch die Erreich­bar­kei­ten der für ihren Wohn­ort zustän­di­gen kri­mi­nal­po­li­zei­li­chen Bera­tungs­stel­le fin­den. Auch bei www​.poli​zei​.bera​tung​.de und www.k‑einbruch.de kön­nen Sie sich umfas­send und neu­tral infor­mie­ren. Wir bie­ten Bera­tun­gen in unter­schied­li­cher Art und Wei­se an. Bedingt durch die momen­ta­ne Pan­de­mie­la­ge oft­mals tele­fo­nisch, aber je nach Lage und Erfor­der­nis auch per­sön­lich bei Ihnen zuhau­se oder in unse­ren Räum­lich­kei­ten. Was jeweils in Fra­ge kommt, muss indi­vi­du­ell mit dem jewei­li­gen Bera­ter geklärt werden.

Holen Sie also ger­ne den Rat Ihrer kri­mi­nal­po­li­zei­li­chen Fach­be­ra­tungs­dienst­stel­le ein. Das Ange­bot kön­nen Mie­ter in glei­chem Maße wie Eigen­tü­mer von Immo­bi­li­en in Anspruch neh­men. Es ist kosten­frei und unver­bind­lich und bringt Ihnen kla­re Erkennt­nis­se über den Zustand Ihrer Woh­nung und Haus in Sachen Ein­bruch­schutz. Wir geben Ihnen Tipps zur Ver­bes­se­rung, Hin­wei­se zu pra­xis­taug­li­chen Pro­duk­ten und unter Umstän­den auch zu aus­füh­ren­den Fir­men und Herstellern.