Bay­reuth: Heim­spiel der SpVgg gegen den 1. FC Nürn­berg II darf nur vor 400 Zuschau­ern stattfinden

Symbolbild Fussball

Das Heim­spiel gegen den 1. FC Nürn­berg II wird wegen der ver­schärf­ten Coro­na-Situa­ti­on in der Stadt Bay­reuth vor maxi­mal 400 Zuschau­ern statt­fin­den. Es wird drin­gend emp­foh­len, sich die Kar­ten im Vor­ver­kauf zu erwer­ben, da an der Tages­kas­se nur ein begrenz­tes Kon­tin­gent an Tickets ver­füg­bar sein wird.

Die neu­er­lich aktua­li­sier­te Situa­ti­on erfolgt auf Anwei­sung des Ord­nungs­amts der Stadt Bay­reuth, das auf den in den ver­gan­ge­nen Tagen gestie­ge­nen 7‑Ta­ge-Inzi­denz­wert reagiert. Die 400 Zuschau­er wer­den jeweils hälf­tig auf der Haupt­tri­bü­ne und der Gegen­tri­bü­ne plat­ziert. Im gesam­ten Sta­di­on gilt die Mas­ken­pflicht – auch auf dem Sitzplatz.

Begrenz­tes Kon­tin­gent an der Tageskasse

Abzüg­lich der Dau­er­kar­ten und der bereits ver­kauf­ten Tickets im Vor­ver­kauf wird am Spiel­tag nur noch ein begrenz­tes Kon­tin­gent an Kar­ten ver­füg­bar sein. Auch der Online-Vor­ver­kauf wird ent­spre­chend beschränkt, die übri­gen Kar­ten wer­den an der Tages­kas­se ver­kauft. Für den Erwerb von Tickets wird am Spiel­tag nur die Haupt­kas­se hin­ter der Haupt­tri­bü­ne geöff­net wer­den. Die Kas­se schließt, sobald alle ver­blei­ben­den Tickets ver­kauft sind. Wir infor­mie­ren am Sams­tag über unse­re digi­ta­len Kanä­len (Web­sei­te, Face­book, Insta­gram), sobald die­ses Kon­tin­gent erschöpft ist.

Am Ein­gang auf der Main­sei­te ist der Zugang nur mit Tickets aus dem Vor­ver­kauf sowie mit Dau­er­kar­ten (auch Liga-Dau­er­kar­ten) mög­lich. Tages­kar­ten wer­den dort nicht ver­kauft – nur an der Haupt­kas­se hin­ter der Tribüne.

Allen Sta­di­ongän­gern wird drin­gend gera­ten, sich ihre Tickets schon im Vor­ver­kauf zu erwer­ben! Der Vor­ver­kauf ist sowohl online als auch an ver­schie­de­nen VVK-Stel­len mög­lich. Sobald das Kon­tin­gent erschöpft ist, wird unter kei­nen Umstän­den Zugang zum Sta­di­on gewährt!

Per­so­nen mit einer Liga-Dau­er­kar­te aus dem Jahr 2019 müs­sen eben­falls ein Kon­takt­for­mu­lar aus­fül­len, da die­se Tickets nicht teil­wei­se nicht per­so­na­li­siert und dem­nach auch nicht nach­ver­folg­bar sind!