Land­kreis Lich­ten­fels: Coro­na-Ampel steht auf ROT

Symbolbild Corona Mundschutz
Bayerische Corona-Ampel

Baye­ri­sche Corona-Ampel

7‑Ta­ge-Inzi­denz von 50 Infi­zier­ten pro 100.000 Ein­woh­ner über­schrit­ten – nur weni­ge Tage nach dem Errei­chen des Signal­wer­tes von 35 Infi­zier­ten pro 100.000 Einwohner.

Der Coro­na Inzi­denz-Wert für den Land­kreis Lich­ten­fels ist über den baye­ri­schen Schwel­len­wert von 50 Infi­zier­ten pro 100.000 Ein­woh­ner inner­halb von 7 Tagen gestie­gen. Die vom Frei­staat Bay­ern beschlos­se­nen Maß­nah­men der gül­ti­gen sieb­ten Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung tre­ten ab dem 22.10.2020, 0 Uhr in Kraft.

Fol­gen­de Maß­nah­men wer­den veranlasst:

Mas­ken­pflicht gilt laut der Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung unter ande­rem unmittelbar:

  • In öffent­li­chen Gebäuden
  • Frei­zeit­ein­rich­tun­gen
  • Kul­tur­stät­ten
  • Bei Tagun­gen und Kongressen
  • In Thea­tern, Kon­zert­häu­sern, son­sti­gen Büh­nen und Kinos
  • Bei sport­li­chen Ver­an­stal­tun­gen für die Zuschauer

In Arbeits­stät­ten (auf den Begeg­nungs- und Ver­kehrs­flä­chen der Arbeits­stät­te, ins­be­son­de­re in Fahr­stüh­len, Flu­ren, Kan­ti­nen und Ein­gän­gen; Glei­ches gilt für den Arbeits­platz, soweit der Min­dest­ab­stand von 1,5 m nicht zuver­läs­sig ein­ge­hal­ten wer­den kann.)

In allen Schu­len besteht Mas­ken­pflicht am Platz.

Für die Gastro­no­men im Land­kreis Lich­ten­fels bedeu­tet das Inkraft­tre­ten die­ser Rege­lung durch die Ampel­pha­se „rot“ der Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung nun, dass die Abga­be von Spei­sen und Geträn­ken zum Ver­zehr vor Ort ab 22 Uhr bis 6 Uhr mor­gens unter­sagt ist. In die­sem Zeit­raum dür­fen auch an Tank­stel­len, an son­sti­gen Ver­kaufs­stel­len sowie durch Lie­fer­dien­ste kei­ne alko­ho­li­schen Geträn­ke mehr abge­ge­ben wer­den. Aus­ge­nom­men ist die Abga­be und Lie­fe­rung von mit­nah­me­fä­hi­gen Spei­sen oder mit­nah­me­fä­hi­gen nicht­al­ko­ho­li­schen Getränken.

Der Teil­neh­mer­kreis an pri­va­ten Fei­ern ist auf die Ange­hö­ri­gen zwei­er Haus­hal­te oder maxi­mal fünf Per­so­nen beschränkt. Dies gilt auch für den gemein­sa­men Auf­ent­halt im öffent­li­chen Raum oder bei Tref­fen in pri­vat genutz­ten Räu­men sowie die Gastronomie.

Abhän­gig von der wei­te­ren Ent­wick­lung des Inzi­denz-Wer­tes ent­schei­det der Land­kreis Lich­ten­fels über eine Aus­wei­tung der Mas­ken­pflicht auf öffent­li­chen Plät­zen und über den dor­ti­gen Kon­sum von Alko­hol. Aktu­ell sind der­ar­ti­ge Beschrän­kun­gen nicht vorgesehen.

Das Baye­ri­sche Staats­mi­ni­ste­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge gibt täg­lich auf sei­ner Inter­net­sei­te https://​www​.stmgp​.bay​ern​.de die Land­krei­se und kreis­frei­en Städ­te bekannt, in denen laut Fest­stel­lung des Robert Koch-Insti­tuts oder des Lan­des­amts für Gesund­heit und Lebens­mit­tel­si­cher­heit der Signal­wert von 35 bzw. der Schwel­len­wert von 50 über­schrit­ten wird oder vor weni­ger als 6 Tagen noch über­schrit­ten wor­den ist. In die­sen Land­krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten gilt ab dem Tag der auf den Tag der erst­ma­li­gen Nen­nung folgt bis zum Ablauf des Tages der letzt­ma­li­gen Nen­nung die im § 25 a der 7. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung genann­ten Beschränkungen.

Die oben genann­ten Beschrän­kun­gen ändern sich dem­nach erst dann, wenn der Land­kreis Lich­ten­fels 6 Tage lang unter einer 7‑Ta­ges-Inzi­denz von 50 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­nern liegt.

„Ich darf Sie ein­dring­lich auf­for­dern, die Abstands- und Hygie­ne­re­geln ein­zu­hal­ten. Bit­te hal­ten Sie sich an die Maß­nah­men der Stu­fe „ROT“. Wir müs­sen alle gemein­sam dafür Sor­ge tra­gen, dass sich die Anzahl der Infek­tio­nen nicht noch wei­ter erhö­hen. Die Bevöl­ke­rung ist auf­ge­ru­fen, sich an die Maß­nah­men zu hal­ten. Das sind nicht vie­le Ein­schrän­kun­gen. Selbst­dis­zi­plin ist gefragt!“, erläu­tert Land­rat Chri­sti­an Meiß­ner die neu­en Reg­lun­gen, die ab 22.10.2020, 0 Uhr für den Land­kreis Lich­ten­fels gelten.