AOK Bam­berg: „Kran­ken­kas­sen zah­len mehr für Zahnersatz“

Symbolbild Gesundheit

Kran­ken­kas­sen zah­len mehr für Zahnersatz

Ob Brücke, Kro­ne oder Implan­tat – Zahn­ersatz kann ins Geld gehen. Für alle, die jetzt einen Zahn­ersatz benö­ti­gen, gibt es eine gute Nach­richt. Seit Okto­ber zahlt die Kran­ken­kas­se mehr für die Behand­lung. Was sich geän­dert hat und was zu tun ist, wenn die eige­nen Zäh­ne ersetzt wer­den müs­sen, das weiß Klaus Knorr, Direk­tor von der AOK in Bamberg.

Wel­che Vor­tei­le bie­tet die neue Regelung?

Die AOK betei­ligt sich mit Fest­zu­schüs­sen an den Kosten des Zahn­ersat­zes – also an Zahn­arzt­ho­no­rar, Mate­ri­al- und Labor­ko­sten. Bis­lang deck­ten die Fest­zu­schüs­se 50 Pro­zent der Kosten für die Regel­ver­sor­gung ab, seit Okto­ber sind es 60 Pro­zent. Dabei ver­steht man unter Regel­ver­sor­gung den medi­zi­nisch aner­kann­ten und not­wen­di­gen Zahn­ersatz für den jewei­li­gen Befund. Wer die regel­mä­ßi­gen Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen beim Zahn­arzt wahr­nimmt – Erwach­se­ne ein­mal im Jahr, Kin­der und Jugend­li­che zwei­mal –, erhöht den Fest­zu­schuss nach fünf Jah­ren auf 70 Pro­zent, nach zehn Jah­ren sogar auf 75 Pro­zent. Doku­men­tiert wer­den die Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen im Bonus­heft. Zudem gilt wei­ter­hin, dass Ver­si­cher­te mit gerin­gem Ein­kom­men für benö­tig­ten Zahn­ersatz nach der Regel­ver­sor­gung von der Eigen­be­tei­li­gung weit­ge­hend befreit sind.

Auf was soll­te man ach­ten, bevor die Behand­lung beginnt?

Hat der Pati­ent sich nach zahn­ärzt­li­cher Bera­tung für einen Zahn­ersatz ent­schie­den, erstellt der Zahn­arzt den soge­nann­ten Heil- und Kosten­plan. Dar­in sind alle für die Behand­lung vor­ge­se­he­nen Schrit­te sowie deren Kosten auf­ge­führt. Den Plan erhält der Pati­ent, der ihn zusam­men mit sei­nem Bonus­heft bei der Gesund­heits­kas­se ein­reicht. Die AOK prüft die­sen und ermit­telt den Fest­zu­schuss, den der Ver­si­cher­te ent­spre­chend sei­nes Befun­des für den geplan­ten Zahn­ersatz erhält. Dar­über hin­aus stellt sie fest, ob der Ver­si­cher­te Anspruch auf einen Bonus-Zuschuss hat. Nach der Prü­fung erhält der Ver­si­cher­te den Heil- und Kosten­plan mit einer zusätz­li­chen Infor­ma­ti­on über die Höhe des Fest­zu­schus­ses zurück. Damit kann die Behand­lung beginnen.

Wie wer­den die Behand­lungs­ko­sten abgerechnet?

Wenn es sich um eine Regel­ver­sor­gung han­delt, rech­net der Zahn­arzt die von der AOK über­nom­me­nen Zuschüs­se direkt mit der Gesund­heits­kas­se ab und stellt abschlie­ßend sei­nem Pati­en­ten den Eigen­an­teil in Rech­nung. Er über­nimmt für die Ver­sor­gung grund­sätz­lich eine zwei­jäh­ri­ge Gewähr­lei­stung. In die­sem Zeit­raum muss er den Zahn­ersatz kosten­frei nach­bes­sern und auch erneu­ern, wenn Män­gel die Ursa­che von Anpas­sungs­pro­ble­men sind. Des­halb soll­te man sich zeit­nah an sei­nen Zahn­arzt wen­den, wenn die neu­en Zäh­ne Kum­mer machen. Hilft eine Nach­bes­se­rung nicht, kann sich der Ver­si­cher­te inner­halb der Zwei­jah­res­frist an die AOK wen­den. Die Gesund­heits­kas­se unter­stützt ihre Ver­si­cher­ten in sol­chen Fäl­len mit einer kosten­frei­en Begut­ach­tung des Zahnersatzes.