Zum Welt­tag des Hun­des – Ein klei­ner Ein­blick in die Zen­tra­le Dienst­hun­de­staf­fel des Poli­zei­prä­si­di­ums Mittelfranken

Symbolbild Polizei

Mit­tel­fran­ken (ots) – Der heu­ti­ge Sams­tag (10.10.2020) steht im Zei­chen des Welt­tags des Hun­des. Das Poli­zei­prä­si­di­um Mit­tel­fran­ken gewährt in die­sem Zusam­men­hang einen klei­nen Ein­blick in die Arbeit der Zen­tra­len Diensthundestaffel.

Bei der Baye­ri­schen Poli­zei sind der­zeit rund 400 Dienst­hun­de im Ein­satz. Gut 60 Hun­de ver­rich­ten ihren Dienst bei der Zen­tra­len Dienst­hun­de­staf­fel Mit­tel­fran­ken. Knapp 50 Dienst­hun­de­füh­rer unter­stüt­zen rund um die Uhr alle mit­tel­frän­ki­schen Poli­zei­dienst­stel­len im täg­li­chen Dienst oder bei beson­de­ren Einsatzlagen.

Die Dienst­hun­de wer­den als Jung­hun­de nach einem stren­gen Anfor­de­rungs­pro­fil aus­ge­wählt und fin­den so ihren Weg in den Poli­zei­dienst. In der Poli­zei­fa­mi­lie ange­kom­men leben sie ab sofort auch pri­vat bei ihrem Dienst­hun­de­füh­rer, der auch
die Ver­ant­wor­tung für die Aus­bil­dung des Hun­des über­nimmt. Nach der erfolg­reich abge­leg­ten Prü­fung zum Schutz­hund fol­gen wei­te­re Spe­zi­al­aus­bil­dun­gen. Hier kann der Hund zum Rauschgift‑, Spreng­stoff­spür- oder Lei­chen­such­hund aus­ge­bil­det wer­den. Wei­te­re Spe­zia­li­sie­run­gen wären noch die Aus­bil­dung zum Per­so­nen­such­hund (Man-Trai­ler), Brandmittel‑, Bank­no­ten­spür­hund oder zum Alpinhund.

Die Dienst­hun­de der mit­tel­frän­ki­schen Poli­zei sind ein wich­ti­ges Ein­satz­mit­tel. Sie hel­fen dabei Ver­miss­te zu suchen, unter­stüt­zen Fahn­dun­gen nach Straf­tä­tern, kom­men bei Fuß­ball­spie­len oder Ver­samm­lun­gen zum Ein­satz und stö­bern Rausch­gift, Bank­no­ten, Spreng­stoff oder Brand­be­schleu­ni­ger auf.

Die Hun­de sind nicht „nur“ Kol­le­gen und wich­ti­ge Ein­satz­mit­tel, son­dern für die Hun­de­füh­rer auch ein Teil der Fami­lie. Sie leben auch nach Diensten­de bei den Fami­li­en der Dienst­hun­de­füh­rer und fah­ren natür­lich mit in den Urlaub. Auch nach der Pen­sio­nie­rung hat der Hund wei­ter­hin sei­nen Alters­wohn­sitz bei sei­ner Familie.