IHK kri­ti­siert Ent­schei­dung des Bun­des­ra­tes: „Posi­ti­ve Signa­le eines Kon­junk­tur­auf­schwungs wer­den konterkariert“

Foto: Gabriele Hohenner

Foto: Gabrie­le Hohenner

Als voll­kom­men fal­sches Signal bewer­tet Gabrie­le Hohen­ner, Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin der IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth, die Ent­schei­dung des Bun­des­ra­tes, kei­ne Ver­län­ge­rung des Rück­trags­zeit­raums für Ver­lu­ste aus den Jah­ren 2020 und 2021 vor­zu­neh­men. „Dies hät­te den Druck auf die Unter­neh­men erheb­lich ver­min­dert und für zusätz­li­che Liqui­di­tät in Form von Steu­er­min­de­run­gen gesorgt. Eine gro­ße Chan­ce für die Ent­la­stung der Unter­neh­men ist ver­tan. Dies stellt Inve­sti­tio­nen sowie den Erhalt von Arbeits­plät­zen in Fra­ge und kon­ter­ka­riert die ersten posi­ti­ven Signa­le eines Konjunkturaufschwungs.“