Ver­such­tes Tötungs­de­likt – Tat­ver­däch­ti­ge festgenommen

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bamberg

BAM­BERG. Nach dem ver­such­ten Tötungs­de­likt vom 30. Sep­tem­ber 2020, bei dem eine 70-jäh­ri­ge Frau schwe­re Kopf­ver­let­zun­gen erlit­ten hat­te, konn­ten Kri­mi­nal­po­li­zei und Staats­an­walt­schaft Bam­berg bereits zwei Tat­ver­däch­ti­ge ermitteln.

Am Mitt­woch, 30. Sep­tem­ber 2020, gegen 13.30 Uhr, hat­ten Zeu­gen die 70-jäh­ri­ge aus Bam­berg im Ein­gangs­be­reich des von ihr bewohn­ten Mehr­par­tei­en­hau­ses in der Pesta­loz­zi­stra­ße mit schwe­ren Kopf­ver­let­zun­gen entdeckt.

Wie die Ermitt­lun­gen erga­ben, hat­ten die Tat­ver­däch­ti­gen die Frau zuvor dabei beob­ach­tet, wie sie in einer nahe­ge­le­ge­nen Bank­fi­lia­le einen vier­stel­li­gen Geld­be­trag am Geld­au­to­ma­ten abge­ho­ben hat­te. Sie waren ihr bis zu ihrer Woh­nung gefolgt, hat­ten sie dort von hin­ten nie­der­ge­schla­gen und sodann das abge­ho­be­ne Geld entwendet.

Die Kri­mi­nal­po­li­zei­in­spek­ti­on Bam­berg hat­te unmit­tel­bar nach der Tat eine mehr­köp­fi­ge Ermitt­lungs­kom­mis­si­on zur Auf­klä­rung des mit beson­de­rer Bru­ta­li­tät aus­ge­führ­ten Über­falls gebil­det. Im Zuge umfang­rei­cher Ermitt­lungs­maß­nah­men konn­ten die Kri­mi­nal­be­am­ten in enger Zusam­men­ar­beit mit der Staats­an­walt­schaft Bam­berg zwei 37 und 46 Jah­re alte Män­ner als Tat­ver­däch­ti­ge ermitteln.

Bei­de Tat­ver­däch­ti­gen haben kei­nen ört­li­chen Bezug zu Bam­berg. Sie konn­ten am Mon­tag nach inten­si­ver Fahn­dung durch Spe­zi­al­kräf­te im Raum Mit­tel­fran­ken fest­ge­nom­men werden.

Am Diens­tag erließ der Ermitt­lungs­rich­ter des Amts­ge­richts Bam­berg auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bam­berg Haft­be­fehl gegen bei­de Män­ner, Poli­zei­be­am­te brach­ten sie in ver­schie­de­ne Justiz­voll­zugs­an­stal­ten. Die Ermitt­lun­gen dau­ern an.

Ihre Ober­frän­ki­sche Poli­zei rät:

  • Ach­ten Sie dar­auf, dass Sie beim Geld­ab­he­ben unbe­ob­ach­tet blei­ben. Rückt eine Per­son zu dicht auf, for­dern Sie die­se auf, zurückzutreten.
  • Zäh­len Sie nie­mals für Ande­re erkenn­bar Bar­geld in der Öffentlichkeit.
  • Wäh­len Sie nach Mög­lich­kei­ten einen Geld­au­to­ma­ten in einem gut beleuch­te­ten und über­sicht­li­chen Vor­raum eines Geldinstitutes.
  • Beob­ach­ten Sie ihre Umge­bung und even­tu­ell ver­däch­ti­ge Per­so­nen auf­merk­sam und suchen Sie bei ver­däch­ti­gen Wahr­neh­mun­gen die Nähe ande­rer Per­so­nen oder Personengruppen.
  • Soll­ten Sie einen der­ar­ti­gen Vor­fall beob­ach­ten oder sich selbst bedrängt füh­len, zögern Sie nicht den Poli­zei­not­ruf 110 zu wählen.