Stadt­rats­an­trag der Bam­ber­ger Kli­ma­li­ste for­dert „Maxi­ma­le Nut­zung städ­ti­scher Gebäu­de für Photovoltaik“

Schon 2001 wur­de im Stadt­rat beschlos­sen, dass die Dächer von städ­ti­schen Gebäu­den, ins­be­son­de­re Schu­len, inter­es­sier­ten Bürger*innen und ande­ren Inve­sto­ren bei Inter­es­se zur Ver­fü­gung gestellt wer­den, um dort Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen zu errich­ten und zu betrei­ben. Infol­ge­des­sen wur­den über 700kW auf den städ­ti­schen Dächern instal­liert. Erst durch eine star­ke Redu­zie­rung der EEG-Ver­gü­tung, brach der Aus­bau der Pho­to­vol­ta­ik plötz­lich ab.

Doch nach wie vor ist die Wirt­schaft­lich­keit durch Kom­bi­na­ti­on von Ver­äu­ße­rung des Stroms aus der Solar­an­la­ge nach EEG und einer Nut­zung eines Teils der Ener­gie in der eige­nen Lie­gen­schaft gewähr­lei­stet. Bereits bei Eigen­nut­zung von nur 20% des Stroms ver­bes­sert sich die Wirt­schaft­lich­keit um 30%, das heißt die effek­ti­ve Ver­gü­tung unter Berück­sich­ti­gung der Reduk­ti­on der Strom­ko­sten liegt um 30% über der Ver­gü­tung, die für die rei­ne Ver­äu­ße­rung des Stroms nach EEG vor­liegt. Dadurch lässt sich für die Stadt­ver­wal­tung Wirt­schaft­lich­keit errei­chen, die exter­ne Inve­sto­ren nicht erzie­len können.

Aktu­ell wer­den 8,5% des Strom­be­darfs städ­ti­scher Lie­gen­schaft kli­ma­freund­lich erzeugt. Die­ser Anteil lässt gro­ßen Spiel­raum nach oben. Die Kli­ma­li­ste bean­tragt daher, dass das maxi­ma­le Poten­ti­al für die Instal­la­ti­on von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen auf städ­ti­schen Gebäu­den aus­ge­nutzt wird. Dabei soll die Lei­stung bis Mit­te 2021 auf städ­ti­schen Gebäu­den gegen­über dem bis­he­ri­gen Stand ver­dop­pelt und bis Mit­te 2022 das gesam­te Poten­zi­al voll­stän­dig genutzt wer­den. Damit soll die Stadt auch ihrer Vor­bild­rol­le in der Ener­gie­wen­de gerecht werden.