Enke­lin ver­hin­dert Trick­be­trug in Neun­kir­chen am Brand

Symbolbild Polizei

NEUN­KIR­CHEN A.BRAND, LKR. FORCH­HEIM. Bei­na­he hät­ten Trick­be­trü­ger am Diens­tag­vor­mit­tag eine 76-Jäh­ri­ge um einen fünf­stel­li­gen Euro­be­trag gebracht. Die Enke­lin der Frau konn­te den Betrugs­ver­such verhindern.

Gegen 10 Uhr erhielt die 76-jäh­ri­ge Rent­ne­rin einen Anruf eines ver­meint­li­chen Poli­zei­be­am­ten. Der Mann am Tele­fon behaup­te­te, dass ein Ange­hö­ri­ger fest­ge­nom­men wur­de und sie eine Kau­ti­on für ihn zah­len müs­se. Der fal­sche Poli­zei­be­am­te for­der­te dafür einen fünf­stel­li­gen Euro­be­trag. Nach­dem der Anru­fer die 76-Jäh­ri­ge über­zeugt hat­te, hob sie die gefor­der­te Sum­me bei ihrer Bank ab und woll­te das Geld an einen Abho­ler über­ge­ben. Wäh­rend die Frau mit dem „Poli­zi­sten“ tele­fo­nier­te, traf ihre Enke­lin bei ihr ein und been­de­te den Betrugsversuch.

Wie bereits mehr­fach in der Ver­gan­gen­heit berich­tet, kommt es deutsch­land­weit immer wie­der zu sol­chen Trick­be­trü­ge­rei­en. Die Ober­frän­ki­sche Poli­zei warnt daher erneut ein­dring­lich vor die­ser Masche.

Die­ser Fall zeigt, wie wich­tig es ist, dass Ange­hö­ri­ge über sol­che Betrugs­ma­schen Bescheid wis­sen und ins­be­son­de­re Senio­rin­nen und Senio­ren war­nen und auf­klä­ren können.

Auch Bank­an­ge­stell­te kön­nen und sol­len im Zwei­fels­fall die Poli­zei informieren.

Die Ober­frän­ki­sche Poli­zei gibt fol­gen­de wei­te­re und wich­ti­ge Tipps:

  • Sei­en Sie stets miss­trau­isch bei Anru­fen, die ihre finan­zi­el­le und/​oder per­sön­li­che Situa­ti­on betref­fen. Geben Sie kei­ne Tele­fon­num­mern, Adres­sen, Kon­to­da­ten, Kre­dit­kar­ten­num­mern oder Ähn­li­ches her­aus. Been­den Sie umge­hend das Gespräch.
  • Las­sen Sie sich von einem Anru­fer, der sich als Poli­zei­be­am­ter aus­gibt, den voll­stän­di­gen Namen, die Tele­fon­num­mer und die Dienst­stel­le geben. Legen Sie danach auf und rufen Sie selbst bei der Poli­zei­dienst­stel­le an und las­sen Sie sich den Ein­satz bestätigen.
  • Las­sen Sie sich nicht von ver­meint­lich ver­trau­ens­er­wecken­den Ruf­num­mern mit der ört­li­chen Vor­wahl oder der Not­ruf­num­mer 110 in die Irre füh­ren. Die immer pro­fes­sio­nel­ler agie­ren­den Betrü­ger nut­zen auch tech­ni­sche Mög­lich­kei­ten, mit denen tat­säch­lich exi­stie­ren­de Tele­fon­num­mern von Poli­zei­dienst­stel­len oder Staats­an­walt­schaf­ten im Tele­fon­dis­play ange­zeigt wer­den können.
  • Über­ge­ben Sie nie­mals Geld an unbe­kann­te Personen.
  • Wäh­len sie in drin­gen­den Fäl­len den Not­ruf 110