Tipps & Tricks: „Insek­ten essen?“

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Markt­check der Ver­brau­cher­zen­tra­len deckt Rege­lungs­lücken und Kenn­zeich­nungs­män­gel bei Pro­duk­ten mit Spei­se­in­sek­ten auf

Ob als Zutat in Nudeln, Pro­te­in­rie­geln, Müs­lis oder als gewürz­te Snacks: Heu­schrecken, Mehl­wür­mer und Co. tau­chen zuneh­men im Sor­ti­ment des Lebens­mit­tel­han­dels auf. Sie sind neu­ar­ti­ge Lebens­mit­tel, deren Zulas­sung in Euro­pa noch aus­steht. Der­zeit gel­ten Über­gangs­re­ge­lun­gen. Die Ver­brau­cher­zen­tra­len über­prüf­ten in einem Markt­check 32 insek­ten­hal­ti­ge Lebens­mit­tel aus dem sta­tio­nä­ren Han­del auf Nähr­wer­te, Kenn­zeich­nung und Wer­be­aus­sa­gen. Das Ergeb­nis: Die All­er­gen­kenn­zeich­nung ist lücken­haft. Es feh­len Hin­wei­se, ob die Pro­duk­te bei der Her­stel­lung erhitzt wur­den. Teils wird mit unzu­läs­si­gen nähr­wert­be­zo­ge­nen Anga­ben gewor­ben. Eini­ge Pro­duk­te sind stark zucker- oder salz­hal­tig und alle­samt sind sie sehr teuer.

Sicher­heits­be­den­ken bei feh­len­den Verwendungshinweisen

Insek­ten­hal­ti­ge Lebens­mit­tel kön­nen krank­ma­chen­de Kei­me ent­hal­ten. Um deren Sicher­heit zu gewähr­lei­sten, soll­ten die ein­ge­setz­ten Spei­se­in­sek­ten ent­we­der erhitzt oder einem ande­ren Ver­fah­ren, wie einer Hoch­druck­be­hand­lung, unter­zo­gen wer­den. Gesetz­li­che Vor­ga­ben dafür gibt es bis­lang noch nicht. Bei fast 60 Pro­zent der im Markt­check über­prüf­ten Pro­duk­te war nicht ersicht­lich, ob die Spei­se­in­sek­ten bei der Her­stel­lung erhitzt oder ander­wei­tig zur Keim­ab­tö­tung behan­delt wur­den. Die Ver­brau­cher­zen­tra­len for­dern daher die Her­stel­ler auf, das Keim­ab­tö­tungs­ver­fah­ren zu kenn­zeich­nen und gege­be­nen­falls auf ein not­wen­di­ges Erhit­zen vor dem Ver­zehr hinzuweisen.

Kenn­zeich­nung mög­li­cher All­er­ge­ne lückenhaft

Bei All­er­gi­kern gegen Scha­len- und Kru­sten­tie­re, Haus­staub­mil­ben und Weich­tie­re kann der Ver­zehr von Spei­se­in­sek­ten eine all­er­gi­sche Reak­ti­on aus­lö­sen. Der­zeit ist eine ent­spre­chen­de All­er­gen­kenn­zeich­nung nicht ver­pflich­tend. Bei allen im Markt­check unter­such­ten Lebens­mit­teln wur­de auf eine mög­li­che all­er­gi­sche Reak­ti­on bei bestehen­der Scha­len- und Kru­sten­tier­all­er­gie hin­ge­wie­sen. Dage­gen fand sich ledig­lich bei 72 Pro­zent der Pro­duk­te ein ent­spre­chen­der Hin­weis für Haus­staub­mil­ben­all­er­gi­ker und nur knapp bei der Hälf­te ein Hin­weis für Weich­tier­all­er­gi­ker. Bei eini­gen Insek­tens­nacks waren Glu­ten und Soja als All­er­ge­ne gekenn­zeich­net, was ver­mut­lich auf die Füt­te­rung der Insek­ten zurück­zu­füh­ren ist, da der Darm übli­cher­wei­se mit­ver­zehrt wird. „Vor allem Per­so­nen mit einer bestehen­den All­er­gie auf Scha­len- und Kru­sten­tie­re, Weich­tie­re und Haus­staub­mil­ben soll­ten beim Ver­zehr von Spei­se­in­sek­ten vor­sich­tig sein,“ rät Jut­ta Saum­we­ber, Refe­rats­lei­te­rin Lebens­mit­tel und Ernäh­rung bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. „Einen ver­pflich­ten­den Aller­gen­hin­weis hal­ten wir für not­wen­dig“, so die Expertin.

Wer­be­an­ga­ben zum Teil fehlerhaft 

Zwölf der über­prüf­ten Insek­ten­pro­duk­te tru­gen ins­ge­samt 20 ein­deu­tig unzu­läs­si­ge nähr­wert­be­zo­ge­ne Anga­ben. So wur­den bei­spiels­wei­se zahl­rei­che Pro­duk­te als „reich an Pro­te­in“ bewor­ben, obwohl der gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Min­dest­ge­halt an Eiweiß nicht ent­hal­ten war. „Die Aus­lo­bung von Vit­ami­nen und Mine­ral­stof­fen, deren tat­säch­li­cher Gehalt dann aber nicht in der Nähr­wert­ta­bel­le auf­ge­führt wird, ist eben­so nicht erlaubt“, sagt Jut­ta Saum­we­ber. „Die Ver­brau­cher­zen­tra­len for­dern Her­stel­ler auf, geset­zes­kon­form zu kenn­zeich­nen. Die Lebens­mit­tel­über­wa­chung soll­te insek­ten­hal­ti­ge Lebens­mit­tel stär­ker auf unzu­läs­si­ge Anga­ben kon­trol­lie­ren und Kenn­zeich­nungs­män­gel ahnden.“

Nut­zen frag­lich und teuer

Vie­le der im Rah­men des Markt­checks geprüf­ten insek­ten­hal­ti­gen Lebens­mit­tel sind in ihrem Nut­zen in Fra­ge zu stel­len. Denn sie ent­hal­ten oft einen sehr gerin­gen Insek­ten­an­teil, aber teils vie­le süßen­de Zuta­ten oder viel Salz. Zudem sind Insek­ten­pro­duk­te, allen vor­an die Snacks, viel zu teu­er. „Bei den in der Markt­stich­pro­be erho­be­nen durch­schnitt­li­chen Prei­sen von mehr als 43 Euro pro 100 Gramm wer­den insek­ten­hal­ti­ge Lebens­mit­tel auch wei­ter­hin ein Nischen­da­sein fri­sten“, sagt Jut­ta Saum­we­ber von der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bayern.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Markt­check sind zu fin­den unter: www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-bay​ern​.de/​m​a​r​k​t​c​h​e​c​k​-​i​n​s​e​k​ten