Wohn­haus­brand in Herolds­bach: Euro­päi­scher Haft­be­fehl erlassen

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Bamberg

HEROLDS­BACH, LKR. FORCH­HEIM / NIE­DER­LAN­DE. Nach einem Wohn­haus­brand vom Wochen­en­de in Herolds­bach erga­ben die Ermitt­lun­gen der Kri­mi­nal­po­li­zei Hin­wei­se auf eine Brand­stif­tung. Ein tat­ver­däch­ti­ges Ehe­paar hat­te sich in der Zwi­schen­zeit ins Aus­land abge­setzt, konn­te aber auf Antrag der Staats­an­walt­schaft Bam­berg am Sams­tag in Amster­dam fest­ge­nom­men werden.

Nach­dem das Wohn­haus in der Burglei­te in der Nacht zum Sams­tag in Brand gera­ten war, nah­men die Brand­fahn­der der Kri­mi­nal­po­li­zei Bam­berg die Ermitt­lun­gen auf. Sie fan­den Hin­wei­se dar­auf, dass das Anwe­sen durch die zwei Bewoh­ner selbst in Brand gesetzt wur­de. Dabei han­delt es sich um einen 83-jäh­ri­gen Mann und sei­ne 58-jäh­ri­ge Ehe­frau. Wie die wei­te­ren Ermitt­lun­gen erga­ben, hat­ten sich die bei­den nach ihrer Tat ins Aus­land abge­setzt. Nach­dem die Staats­an­walt­schaft Bam­berg einen euro­päi­schen Haft­be­fehl gegen bei­de Herolds­ba­cher erwirkt hat­te, konn­te das Ehe­paar auf dem Gelän­de des Flug­ha­fens in Amster­dam durch hol­län­di­sche Beam­te fest­ge­nom­men werden.

Die Ermitt­lun­gen zur Brand­ur­sa­che lau­fen wei­ter­hin. Dabei wer­den die Brand­fahn­der durch das Lan­des­kri­mi­nal­amt unterstützt.