VCD Kreis­ver­band Bam­berg: „Der Umwelt­ver­bund wird mit den Füßen getreten“

Pres­se­mit­tei­lung des öko­lo­gi­schen Ver­kehrs­club Deutsch­land VCD

Zusam­men­fas­sung:

Nach­dem in eini­gen öffent­li­chen Stel­lung­nah­men von Inter­es­sens­grup­pen der Ein­druck erweckt wird, die Stadt wür­de sich nur um die För­de­rung des Rad­ver­kehrs bemü­hen und ande­re Ver­kehrs­ar­ten benach­tei­li­gen, möch­ten wir ger­ne mit einer Ver­sach­li­chung und eini­gen Tat­sa­chen zur Dis­kus­si­on bei­tra­gen. Dies erfolgt in Form von weni­gen zen­tra­len Punk­ten, die im wei­te­ren Ver­lauf des Texts belegt werden.

  • Die Stadt­ver­wal­tung macht kei­ne Infor­ma­tio­nen zugäng­lich, die eine Zuord­nung der tat­säch­li­chen Aus­ga­ben auf Ver­kehrs­mit­tel erlau­ben wür­de. Ein Antrag zur För­de­rung die­ser Trans­pa­renz nach einem vom Bun­des­ver­kehrs­mi­ni­ste­ri­um geför­der­ten Ver­fah­ren wur­de vom Stadt­rat 2019 abge­lehnt (VO/2019/2273–61, sie­he Anhang (PDF, 1,2MB)).
  • Die Nut­zung die­ses Ver­fah­rens mach­te trans­pa­rent, dass selbst in rad­ver­kehrs­freund­li­chen Städ­ten die Auf­wen­dun­gen für den Rad­ver­kehr am gering­sten sind, egal, wel­che Bezugs­grö­ße man wählt.
  • Von den Beschlüs­sen des Stadt­rats zum Rad­ver­kehr im Janu­ar 2018 wur­de nur ein Bruch­teil umgesetzt.

Das Abwä­gungs­er­geb­nis der Stadt­ver­wal­tung zur VCD-Kom­men­tie­rung des Bebau­ungs­plan­ver­fah­rens 305 G „Neu­es Atri­um“ ent­hält eini­ge ver­kehrs­po­li­ti­sche Stel­lung­nah­men, die weit über den kon­kre­ten Bebau­ungs­plan hin­aus­ge­hen, sie­he Anla­ge (PDF, 1mB). Sie sind Indi­zi­en, wie in der Stadt­ver­wal­tung tat­säch­lich Ver­kehr geplant wird.

  • Ant­wort auf den VCD-Ein­wand, dass die Zie­le des Ver­kehrs­ent­wick­lungs­plans im Bebau­ungs­plan nicht berück­sich­tigt wur­den: „Der Ziel­wert von 25 % MIV-Anteil bis 2030 war zu kei­nem Zeit­punkt Gegen­stand der Dis­kus­si­on. Der­zeit steht vor­ran­gig eine lei­stungs­ge­rech­te Abwick­lung des MIV im Vor­der­grund. Um dies nach­zu­wei­sen, wur­den die Ansät­ze eher zur siche­ren Sei­te hin gewählt.“
  • Ant­wort auf den VCD-Ein­wand, dass die Ver­kehrs­un­ter­su­chung ledig­lich die Ver­kehrs­qua­li­tät des MIV betrach­tet und nicht den Umwelt­ver­bund: „Ange­sichts der Beschränkt­heit des zur Ver­fü­gung ste­hen­den Rau­mes muss zur Berück­sich­ti­gung der Ansprü­che u. a. der ver­schie­de­nen Ver­kehrs­teil­neh­mer (Fuß­gän­ger, Rad­fah­rer, Anlie­fe­run­gen etc.) ein den Sicher­heits­an­sprü­chen genü­gen­der Min­dest­kon­sens gefun­den wer­den, wes­halb nicht die Maxi­mal­lö­sung für ein­zel­ne Ver­kehrs­grup­pen gefor­dert wer­den kann.“
  • Ant­wort auf den VCD-Ein­wand, dass die Ver­kehrs­qua­li­tät für den Umwelt­ver­bund an den in der Pla­nung betrach­te­ten Ver­kehrs­kno­ten nicht berück­sich­tigt sei: „Der Umwelt­ver­bund, also die Kom­bi­na­ti­ons­mög­lich­keit von Fahr­rad und Bahn, wird am Kno­ten­punkt Bahn­hof durch die Schaf­fung eines Fahr­rad­hau­ses in unmit­tel­ba­rer Nähe im Ver­gleich zum Ist-Zustand deut­lich verbessert.“

Hier offen­ba­ren sich Defi­zi­te in der Aus­steue­rung der Ver­wal­tung durch den Stadt­rat, die zu ein­sei­tig den MIV im Blick hat und nicht die Zie­le der Stadt:

  • Wie sol­len die demo­kra­tisch ver­ab­schie­de­ten Zie­le des Stadt­rats zur Mobi­li­tät jemals erreicht wer­den, wenn sie bei der Bebau­ungs­pla­nung sei­tens der städ­ti­schen Ver­wal­tung noch nicht mal Gegen­stand der Dis­kus­si­on sind?
  • Wie kann die Mobi­li­tät einer Stadt sicher­ge­stellt wer­den, wenn in Zei­ten knap­per Bud­gets die Augen davor ver­schlos­sen wer­den, wel­che Ver­kehrs­ar­ten wel­che Kosten ver­ur­sa­chen – und gleich­zei­tig offen­sicht­lich syste­ma­tisch die kosten­gün­sti­gen Ver­kehrs­ar­ten benach­tei­ligt werden?
  • Wie kann in einer Stadt mit knap­pen Flä­chen die Mobi­li­tät für alle sozi­al gerecht erreicht wer­den, wenn gleich­zei­tig bei Bau­vor­ha­ben zuerst die über­höh­ten Bedar­fe des platz­in­ten­siv­sten Ver­kehrs­mit­tels (MIV) berück­sich­tigt wer­den und die Bedar­fe des platz­spa­ren­den Umwelt­ver­bun­des erst gar nicht unter­sucht werden?
  • Wie kann die Behör­de berech­tig­ter­wei­se For­de­run­gen nach Maxi­mal­lö­sun­gen für ein­zel­ne Ver­kehrs­grup­pen ableh­nen, dann aber gleich­zei­tig nur eine ein­zel­ne Ver­kehrs­grup­pe, näm­lich den MIV, unter­su­chen und expli­zit bevorzugen?
  • Wie kann der Umwelt­ver­bund, der erklär­ter­ma­ßen 75 % der Mobi­li­tät sicher­stel­len soll, jemals sei­ne Auf­ga­be erfül­len, wenn die pla­nen­den Behör­den glau­ben, der Umwelt­ver­bund sei nur die Ver­knüp­fung von Fahr­rad und Bahn?

Die Ant­wort auf die­se Fra­gen ist nicht leicht, aber die mei­sten Indi­zi­en spre­chen dafür, dass der Umwelt­ver­bund eher Teil der Lösung und der MIV Teil des Pro­blems ist. Dies gilt auch außer­halb der Mobi­li­tät, ins­be­son­de­re im Bereich Kli­ma­schutz. Das ist inzwi­schen eine weit ver­brei­te­te Ein­sicht – wann kommt sie auch in Bam­bergs Ver­wal­tung und Stadt­rat an?

Andre­as Irmisch
Vor­sit­zen­der