Ver­kehrs­be­hin­de­run­gen im Raum Burgkunstadt

Bereits seit Mai bestehen im Raum Burg­kunst­adt Ver­kehrs­be­hin­de­run­gen durch die Sper­rung des Bahn­über­gangs bei Main­k­lein. Im Sep­tem­ber kamen in Burg­kunst­adt Bau­ar­bei­ten in der Bahn­hof­stra­ße und der Ran­gen­gas­se hin­zu. Für Okto­ber hat das Land­rats­amt Lich­ten­fels kürz­lich noch wei­te­re Behin­de­run­gen durch die Voll­sper­rung der Bun­des­stra­ße B289 ange­kün­digt, die vom Staat­li­chen Bau­amt Bam­berg durch­ge­führt werden.

Für Anwoh­ner, Pend­ler und Gewer­be­trei­ben­de stel­len die Bau­maß­nah­men und damit ver­bun­de­nen Stra­ßen­sper­run­gen eine gro­ße Bela­stung dar.

Fol­gen­de Sper­rung ste­hen bis Weih­nach­ten an:

Stadt Burg­kunst­adt – Wasserleitungsarbeiten

Die Stadt Burg­kunst­adt plan­te bereits seit län­ge­rem die städ­te­bau­li­che Auf­wer­tung der Bahn­hof­stra­ße in Burg­kunst­adt. In die­sem Zusam­men­hang wur­den von der Stadt bereits Anfang die­sen Jah­res Was­ser­lei­tungs­ar­bei­ten aus­ge­schrie­ben und beauf­tragt. Plan­mä­ßi­ger Zeit­raum der Maß­nah­me ist vom 21. Sep­tem­ber bis 30. Novem­ber. Im Ein­zel­nen sind von Voll­sper­run­gen betrof­fen die Bahn­hof­stra­ße zwi­schen der Ein­mün­dung in die B289 und Plan (6 Wochen), Plan/​Rangengasse (2 Wochen) sowie Lich­ten­fel­ser Stra­ße (2 Wochen). Zwei der drei Stra­ßen sind wäh­rend der Arbei­ten jeweils befahrbar.

Deut­sche Bahn – BÜ Mainklein

Die Deut­sche Bahn infor­mier­te das Land­rats­amt im März dar­über, dass auf der Bahn­strecke Bam­berg-Hof die Siche­rungs­an­la­gen an den ins­ge­samt sechs Bahn­über­gän­gen (BÜ) zwi­schen Hoch­stadt und Kulm­bach erneu­ert wer­den muss­ten. Die Siche­rungs­an­la­gen waren alt und stö­rungs­an­fäl­lig. Zudem waren Anla­gen alle­samt in einer soge­nann­ten BÜ-BÜ-Ket­te mit­ein­an­der ver­schal­tet. Dies beding­te, dass die Stö­rung an einem Bahn­über­gang gleich­zei­tig auch alle ande­ren stör­te und des­halb in sol­chen Fäl­len immer alle sechs Bahn­über­gän­ge gleich­zei­tig gesperrt wer­den muss­ten. Geplant waren die Arbei­ten von Anfang Mai bis Ende September.

Die Erneue­rung die­ser Siche­rungs­an­la­gen stell­te für die Bahn eine gro­ße Her­aus­for­de­rung dar. Einer­seits muss­te sicher­heits­re­le­van­te Tech­nik nicht für einen, son­dern gleich für sechs Bahn­über­gän­ge geplant und gebaut wer­den. Ande­rer­seits muss­ten alle sechs Altanla­gen gleich­zeigt außer Betrieb genom­men wer­den, erst dann konn­te die Mon­ta­ge der Neu­an­la­gen begin­nen. Eine Vor­ge­hens­wei­se, wie die Bahn betont, die es bun­des­weit in die­ser Form und in die­sem Umfang bis­lang noch nie gege­ben hat.

Die­se Rah­men­be­din­gun­gen erschwer­ten den Bau­ab­lauf ganz wesent­lich und erklä­ren auch, war­um sich die geplan­te Fer­tig­stel­lung auf­grund tech­ni­scher Pro­ble­me zwi­schen­zeit­lich auf den 16. Okto­ber ver­zö­gert hat.

Ganz beson­ders zu spü­ren waren die Aus­wir­kun­gen auf den Stra­ßen­ver­kehr beim öst­li­chen Bahn­über­gang von Main­k­lein. Bis zur Inbe­trieb­nah­me der neu­en Siche­rungs­an­la­ge müs­sen die Bahn­schran­ken hier manu­ell durch Posten bedient wer­den, wodurch sich deut­lich ver­län­ger­te Schließ­zei­ten erge­ben. Dies führ­te zu Rück­stau­un­gen auf die unmit­tel­bar angren­zen­de B289 und zu gefähr­li­chen Über­hol­ma­nö­vern, auf die das Land­rats­amt als Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­de reagie­ren muss­te. Das Land­rats­amt bemüh­te sich hier zunächst um eine mög­lichst wenig beein­träch­ti­gen­de Ver­kehrs­re­ge­lung, die jedoch von vie­len Ver­kehrs­teil­neh­mern trotz poli­zei­li­cher Kon­trol­len igno­riert wur­de. Um die Ver­kehrs­si­cher­heit zu gewähr­lei­sten, blieb somit nur die Voll­sper­rung des Bahn­über­gangs Main­k­lein bis zum Abschluss der Arbeiten.

Die neu­en Siche­rungs­an­la­gen wer­den kei­ne Ket­te mehr bil­den. Laut Bahn wer­den Stö­run­gen dann weni­ger häu­fig auf­tre­ten als zuvor. Zudem sind bei der Stö­rung eines Bahn­über­gangs die ande­ren Bahn­über­gän­ge nicht län­ger auto­ma­tisch mit betrof­fen. Die mit Stö­run­gen an Bahn­über­gän­gen ver­bun­de­nen Ver­kehrs­be­hin­de­run­gen wer­den damit künf­tig deut­lich gerin­ger ausfallen.

Staat­li­ches Bau­amt – B 289

1. Böschungs­sa­nie­rung Theisau-Burgkunstadt

Im Juli wur­de dem Land­rats­amt dann vom Staat­li­chen Bau­amt Bam­berg mit­ge­teilt, dass an der Bun­des­stra­ße 289 bei Theis­au ent­lang der bahn­sei­ti­gen Stra­ßen­bö­schung bereichs­wei­se grö­ße­re Ris­se im Ban­kett und im Rand­strei­fen der Fahr­bahn fest­ge­stellt wur­den. Die Ris­se sind durch Set­zun­gen im Stra­ßen­damm ent­stan­den, wel­che die anhal­ten­de Trocken­heit wei­ter ver­grö­ßert hat. Sach­ver­stän­di­ge befürch­ten, dass im anste­hen­den Win­ter durch ein­drin­gen­des Was­ser und Frost die Stand­si­cher­heit der Böschung ver­lo­ren gehen und dann eine Sper­rung des böschungs­sei­ti­gen Fahr­strei­fens not­wen­dig wer­den könnte.

Damit die Ver­bin­dung zwi­schen Kulm­bach und Burg­kunst­adt / Lich­ten­fels auf­recht­erhal­ten und die Ver­kehrs­si­cher­heit gewähr­lei­stet wer­den kann, muss die Erneue­rung der Stra­ßen­bö­schung noch in die­sem Jahr durch­ge­führt wer­den. Bei der hier­zu mit allen Betei­lig­ten umge­hend erfolg­ten Bespre­chung kri­stal­li­sier­te sich jedoch schnell her­aus, dass mit einer Böschungs­sa­nie­rung erst nach Frei­ga­be des Bahn­über­gangs Main­k­lein begon­nen wer­den kann, da die­ser im Rah­men der klein­räu­mi­gen Ver­kehrs­um­lei­tung benö­tigt wird.

Das Staat­li­che Bau­amt wird die drin­gend not­wen­di­gen Sanie­rungs­ar­bei­ten in der Zeit vom 19. Okto­ber bis vor­aus­sicht­lich Mit­te Dezem­ber 2020 durch­füh­ren. Um die Dau­er der Ver­kehrs­be­hin­de­run­gen auf der B289 zu redu­zie­ren wer­den in die­sem Zeit­raum zwei Maß­nah­men gleich­zei­tig durch­ge­führt: zum einen die Erneue­rung der Stra­ßen­bö­schung zwi­schen Burg­kunst­adt Ost und Theis­au und zum ande­ren ein Teil der Erneue­rung der Fahr­bahn bei Burgkunstadt.

Dabei wird bei Theis­au die Fahr­bahn auf einer Län­ge von ins­ge­samt 500 m bereichs­wei­se zurück­ge­baut und der gelocker­te Stra­ßen­damm samt Böschung bis auf gewach­se­nen Unter­grund abge­tra­gen. Dann wird die Böschung wie­der mit stand­fe­sten Mate­ri­al lagen­wei­se neu auf­ge­baut und zuletzt die Fahr­bahn wie­der­her­ge­stellt. Gleich­zei­tig wer­den die hang­sei­ti­gen Ent­wäs­se­rungs­an­la­gen ent­lang der B 289 auf einer Län­ge von 1,6 km erneu­ert, um den Abfluss von Straßen‑, Hang- und Sicker­was­ser zu ver­bes­sern. Die Arbei­ten kön­nen wegen der par­al­lel ver­lau­fen­den Bahn­li­nie Hoch­stadt – Kulm­bach nur von der Stra­ße aus durch­ge­führt wer­den. Weil aber das auf der Stra­ße zur Ver­fü­gung ste­hen­de Bau­feld durch den Rück­bau der Fahr­bahn stark begrenzt ist, muss eine Voll­sper­rung der Bun­des­stra­ße ange­ord­net wer­den. Für die Maß­nah­me ist eine Bau­zeit von sechs Wochen ein­ge­plant. Die Bau­ko­sten belau­fen sich auf rund 500.000 €.

2. Staat­li­ches Bau­amt – B 289 Fahrbahnerneuerung

Im Zuge der B 289 sind bei Burg­kunst­adt auf der „Stra­ße der Resi­den­zen“ zwi­schen der Ein­mün­dung der Kreis­stra­ße LIF 23 (Bahn­hof­stra­ße) und der Ein­mün­dung der Kreis­stra­ße LIF 15 (Kulm­ba­cher Stra­ße), ins­be­son­de­re in den vier Kreu­zungs­be­rei­chen, auf einer Län­ge von rund 1,5 km tie­fe Spur­rin­nen, Ver­drückun­gen und Ris­se in der Fahr­bahn ent­stan­den, die auf die andau­ernd hohe Ver­kehrs­be­la­stung, ins­be­son­de­re durch Schwer­ver­kehr zurück­zu­füh­ren sind. Auch in die­sem Abschnitt ist eine Erneue­rung der Fahr­bahn aus Grün­den der Ver­kehrs­si­cher­heit drin­gend notwendig.

Die Voll­sper­rung für die Erneue­rung der Stra­ßen­bö­schung wird dabei aus­ge­nutzt, um die Erneue­rung der Fahr­bahn zunächst zwi­schen der Ein­mün­dung der Staats­stra­ße 2191 (Weis­mai­ner Stra­ße) und der Ein­mün­dung der Kreis­stra­ße LIF 15 (Kulm­ba­cher Stra­ße) über­wie­gend gleich­zei­tig mit durch­zu­füh­ren. Die­se Maß­nah­me muss in zwei Bau­ab­schnit­te unter­teilt wer­den, damit vor allem die Gewer­be­ge­bie­te im Bereich Auwiese/​In der Au erreich­bar bleiben.

1. Bau­ab­schnitt

Zunächst wird in einem ersten Bau­ab­schnitt ab dem 19.10.2020 die Böschung zwi­schen Burg­kunst­adt und Theis­au saniert und die Ent­wäs­se­rungs­ein­rich­tung erneu­ert. Gleich­zei­tig wird die Fahr­bahn der B289 zwi­schen der (hal­ben) Kreu­zung mit den Stadt­stra­ßen Auwiese/​In der Au und der der Ein­mün­dung der Kreis­stra­ße LIF 15 (Kulm­ba­cher Stra­ße) saniert. In die­sem Zeit­raum sind die Kreu­zung Auwiese/​In der Au und die dar­an ange­schlos­se­nen Gewer­be­ge­bie­te nur von Westen aus über die B 289 bzw. über die Staat­stra­ße 2191 (Weis­mai­ner Stra­ße) erreichbar.

2. Bau­ab­schnitt

Nach Been­di­gung der zuvor genann­ten Arbei­ten wird in einem zwei­ten Abschnitt die Fahr­bahn der B289 zwi­schen der Ein­mün­dung der Staats­stra­ße 2191 (Weis­mai­ner Stra­ße) und der (hal­ben) Kreu­zung mit den Stadt­stra­ßen Auwiese/​In der Au erneu­ert. In die­sem Zeit­raum sind die Kreu­zung Auwiese/​In der Au und die dar­an ange­schlos­se­nen Gewer­be­ge­bie­te nur von Osten aus über die B 289 bzw. über die Kreis­stra­ße LIF 15 (Kulm­ba­cher Stra­ße) erreichbar.

Die Bau­ko­sten für die gesam­te Fahr­bahn­erneue­rung der B289 zwi­schen der Ein­mün­dung der Staats­stra­ße 2191 (Weis­mai­ner Stra­ße) und der Ein­mün­dung der Kreis­stra­ße LIF 15 (Kulm­ba­cher Stra­ße) belau­fen sich auf rund 300.000 €.

Im näch­sten Jahr ist dann die Erneue­rung der Fahr­bahn zwi­schen der Kreis­stra­ße LIF 23 (Bahn­hof­stra­ße) und der Staats­stra­ße 2191 (Weis­mai­ner Stra­ße) vorgesehen.

Die Umlei­tung für die ört­li­chen Ver­keh­re, die den jewei­li­gen Bau­ab­schnit­ten ange­passt wird, erfolgt über Alten­kunst­adt, Weis­main, Bai­er­s­dorf, Main­eck und Main­k­lein. Der Durch­gangs­ver­kehr und ins­be­son­de­re der Schwer­ver­kehr wird groß­räu­mig ab Kulm­bach und Zett­litz über Kro­nach (B 85 und B 173) umge­lei­tet. Die Umlei­tun­gen sind ent­spre­chend ausgeschildert.

Stadt Burg­kunst­adt – Stütz­mau­er Rangengasse

Ein dann noch Ende Juli auf­ge­tre­te­ner Ein­bruch der Stütz­mau­er auf der Kreis­stra­ße LIF 23 in der Ran­gen­gas­se auf Höhe der Chri­stus­kir­che konn­te, eben­falls unter Voll­sper­rung, bereits in der Zeit vom 21. bis 25. Sep­tem­ber beho­ben werden.

Koor­di­nie­rung der Maßnahmen

Das Land­rats­amt Lich­ten­fels stimmt alle bau­li­chen Maß­nah­men, bei denen mit Aus­wir­kun­gen auf den Stra­ßen­ver­kehr zu rech­nen ist, immer mit den jeweils betrof­fe­nen Ämtern ab. Die Sper­rung des Bahn­über­gangs Main­k­lein über die­sen lan­gen Zeit­raum war im Vor­feld jedoch genau­so wenig plan­bar, wie die uner­war­tet ein­ge­tre­te­nen Schä­den an der Böschung der B 289 und an der Stütz­mau­er der Kreis­stra­ße. Eine Auf­schie­bung der Sanie­rungs­ar­bei­ten hät­te jeweils min­de­stens halb­sei­ti­ge Sper­run­gen der betrof­fe­nen Strecken­ab­schnit­te über vie­le Mona­te bis zur Besei­ti­gung der Gefahr­stel­len zur Fol­ge. Ande­rer­seits konn­ten aber auch die geplan­ten Bau­maß­nah­men der Stadt Burg­kunst­adt in die­sem Sta­di­um nicht mehr ver­scho­ben werden.

Das Land­rats­amt Lich­ten­fels, das Staat­li­che Bau­amt Bam­berg sowie die Deut­sche Bahn bit­ten ins­be­son­de­re die Anlie­ger und alle betrof­fe­nen Ver­kehrs­teil­neh­mer um Ver­ständ­nis für die auf­tre­ten­den Behin­de­run­gen und die mit den Arbei­ten ver­bun­de­nen Beeinträchtigungen.