In der Orts­durch­fahrt Mürs­bach gilt ab sofort Tem­po 30

Die Geschwin­dig­keit auf der Kreis­stra­ße BA 40 wird im Bereich der Orts­durch­fahrt Mürs­bach, Markt Rat­tels­dorf ab sofort auf 30 km/​h beschränkt. Meh­re­re Mürs­ba­cher Bür­ger hat­ten sich für die­se Ände­rung ein­ge­setzt und Unter­schrif­ten gesammelt.

Im Rah­men eines Orts­ter­mins mach­ten sich jetzt Bür­ger­mei­ster Bru­no Kell­ner, Ver­tre­ter der PI Bam­berg-Land sowie Ver­tre­ter des Land­rats­am­tes als zustän­di­ge Stra­ßen­ver­kehrs­be­hör­de ein Bild von der Situa­ti­on: Im gesam­ten Orts­durch­fahrt­be­reich gibt es kei­nen Geh­weg, auf dem Fuß­gän­ger sicher die Stra­ße ent­lang­lau­fen kön­nen. Zudem befin­den sich im Ver­lauf der Orts­durch­fahrt meh­re­re Eng­stel­len, auf­grund des teil­wei­se kur­ven­rei­chen Ver­laufs der BA 40 sind die Sicht­ver­hält­nis­se schwierig.

Unter Berück­sich­ti­gung aller stra­ßen­ver­kehrs­recht­li­cher Aspek­te wur­de im Zuge des­sen beschlos­sen, dass ent­lang der Orts­durch­fahrt eine Geschwin­dig­keits­be­gren­zung auf 30 km/​h ange­ord­net wird.