Grü­nes Bamberg/​ÖDP/​Volt fra­gen nach Erfah­run­gen und Erfol­gen der „Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung“

Im Herbst 2019 trat die Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung der Stadt Bam­berg in Kraft. Sie soll ver­hin­dern, dass Wohn­raum zweck­ent­frem­det wird – etwa zu rei­nen Feri­en­woh­nun­gen, zu Mak­ler­bü­ros, Rechts­an­walts­kanz­lei­en, Arzt­pra­xen oder ähn­li­chem. Auch über­lan­ger Leer­stand ist dem­zu­fol­ge ver­bo­ten und kann sank­tio­niert wer­den. Eine sol­che Sat­zung konn­te Bam­berg auf­grund einer neu­en Geset­zes­grund­la­ge erlas­sen, die in Bay­ern vor eini­gen Jah­ren geschaf­fen wur­de. Seit­her kämpf­te die grü­ne Stadt­rats­frak­ti­on beharr­lich für die­ses Instru­ment, brach­te das The­ma immer wie­der mit Anträ­gen in den Stadt­rat und hat­te letzt­lich vor einem Jahr Erfolg.

Auch Michi Schmitt von der neu­en Frak­ti­on GRÜ­NES BAM­BERG und sein Volt-Kol­le­ge Hans-Gün­ter Brün­ker wol­len an dem The­ma dran blei­ben und fra­gen nun in einem Antrag auf Sach­stands­be­richt nach ersten Erfah­run­gen und Erfol­gen. Michi Schmitt hält eine Eva­lua­ti­on für gebo­ten, „denn ein solch neu­es Instru­ment muss sich in der Umset­zung erst mal bewäh­ren, mög­li­cher­wei­se muss die Poli­tik noch kor­ri­gie­rend ein­grei­fen und nach­ju­stie­ren.“ Außer­dem hält er es für wich­tig, dass die mit der Zweck­ent­frem­dungs­sat­zung betrau­ten Beschäf­tig­ten im Rat­haus erneut vom Stadt­rat Rücken­stär­kung bekommen.
Schmitt und Brün­ker wol­len zum Bei­spiel wis­sen, wie vie­le Woh­nun­gen auf Zweck­ent­frem­dung über­prüft wur­den, wie die­se über das Stadt­ge­biet ver­teilt lagen, wie man jeweils zum Ver­dacht auf Zweck­ent­frem­dung kam, wie die Kon­trol­len durch­ge­führt wur­den, und natür­lich wie viel Woh­nun­gen mit wie viel Wohn­flä­che man auf die­se Wei­se zurück­ge­win­nen konnte.

Hans-Gün­ter Brün­ker ver­weist ins­be­son­de­re auf die AirBnB-Nut­zun­gen von Wohn­raum, die zwar nicht gene­rell, häu­fig aber doch ille­gal sind. „Eine rei­ne Nut­zung als Feri­en­woh­nung ist geneh­mi­gungs­pflich­tig, sonst liegt klar eine Zweck­ent­frem­dung vor.“ In Mün­chen bemüht sich die SPD/­Volt-Stadt­rats­frak­ti­on nach sei­nen Infor­ma­tio­nen dar­um, an Ver­mie­ter­da­ten von AirBnB zu kom­men, um Zweck­ent­frem­dun­gen zu prü­fen. Anlass hier­für ist ein Urteil in Irland, dem Haupt­fir­men­sitz von AirBnB, wonach das Unter­neh­men sei­ne Daten den Finanz­be­hör­den offen legen muss. Brün­ker sieht das staat­li­che Anlie­gen der Wohn­raum­für­sor­ge für eben­so berech­tigt wie das Anlie­gen, Steu­ern ein­zu­trei­ben. Er ist des­halb der Mei­nung, dass auch in der Tou­ris­mus­stadt Bam­berg pro­ak­tiv nach AirBnB-Zweck­ent­frem­dun­gen gefahn­det wer­den sollte.