Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung: Gastro­nom gewinnt Coro­na-Kla­ge gegen Versicherung

Geppert: „Ver­si­che­run­gen sol­len Ansprü­che der Ver­si­che­rungs­neh­mer nun­mehr voll­um­fas­send zu erfüllen“

Der Baye­ri­sche Hotel- und Gast­stät­ten­ver­band DEHO­GA Bay­ern begrüßt das Urteil des Land­ge­richts Mün­chen I, auf­grund des­sen die Ver­si­che­rung dem Klä­ger für die coro­nabe­ding­te Schlie­ßung sei­nes Betrie­bes die gesam­te Ver­si­che­rungs­sum­me zah­len muss. DEHO­GA Bay­ern-Lan­des­ge­schäfts­füh­rer Dr. Tho­mas Geppert: „Wir freu­en uns, dass sich unser Mit­glied Chri­sti­an Vog­ler hier durch­set­zen konn­te. Wir sehen das Urteil als weg­wei­send an, folgt es doch unse­rer Auf­fas­sung, dass grund­sätz­lich Ver­si­che­rungs­schutz in der Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung besteht. Auch wenn abzu­war­ten ist, ob die­ses Urteil in den höhe­ren Instan­zen Bestand hal­ten wird, so ist es doch ein für unse­re Gastro­no­men enorm wich­ti­ges Signal. Aus die­sem Grund wäre zu begrü­ßen, wenn die Ver­si­che­rungs­wirt­schaft das Urteil zum Anlass nimmt, ihre teil­wei­se har­te und abwei­sen­de Hal­tung zu über­den­ken und die Ansprü­che der Ver­si­che­rungs­neh­mer nun­mehr voll­um­fas­send zu erfüllen.“