Tipps & Tricks: „Die rich­ti­ge Wahl bei der Nachhilfe“

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Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern rät, Bedin­gun­gen genau zu prüfen

Das neue Schul­jahr hat gera­de erst begon­nen, schon wer­den in vie­len Schu­len Lei­stungs­tests geschrie­ben. Der Wis­sens­stand der Schü­ler soll nach dem Coro­na-Lock­down über­prüft wer­den. Der Bedarf an Nach­hil­fe­un­ter­richt steigt wei­ter an. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern emp­fiehlt Eltern, die Ver­trags­be­din­gun­gen der Nach­hil­fe­in­sti­tu­te genau zu prü­fen. Beson­ders bei den Kosten ist Vor­sicht gebo­ten. Immer wie­der fin­den sich Klau­seln, nach denen man das gesam­te Hono­rar im Vor­aus bezah­len soll. „Sol­che Rege­lun­gen sind unzu­läs­sig“, warnt Tat­ja­na Halm, Juri­stin der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. Wei­ter­hin soll­ten Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher auf mög­li­che Hin­wei­se für Kosten­an­stie­ge ach­ten. „Preis­an­pas­sungs­klau­seln sind zwar mög­lich, das Nach­hil­fe­in­sti­tut muss dann aber deut­lich über den Grund und die Höhe infor­mie­ren“, sagt die Rechtsexpertin.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Punkt ist die Gel­tungs­dau­er der Ver­trä­ge. Tat­ja­na Halm erläu­tert: „24 Mona­te Lauf­zeit ist die abso­lu­te Höchst­gren­ze, län­ge­re Ver­trä­ge sind unwirk­sam.“ Die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern rät, Ver­trä­ge mit einer gerin­ge­ren Min­dest­lauf­zeit abzu­schlie­ßen. So kön­nen unnö­ti­ge Kosten ver­mie­den wer­den, wenn die Nach­hil­fe nicht so lan­ge benö­tigt wird. Bei Pro­ble­men mit Ver­trä­gen bie­tet die Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern per­sön­li­che Bera­tung nach Ter­min an. Die Adres­sen der ört­li­chen Bera­tungs­stel­len und die Mög­lich­keit der Ter­min­ver­ein­ba­rung sind unter www​.ver​brau​cher​zen​tra​le​-bay​ern​.de zu finden.