Aus für sach­grund­lo­se Befri­stun­gen bei der Stadt Bamberg

Antrag von SPD, Grü­nes Bam­berg und BaLi ein­stim­mig im Per­so­nal­se­nat angenommen

Eine sach­grund­lo­se Befri­stung von Arbeits­ver­trä­gen wird es in der Stadt­ver­wal­tung künf­tig nicht mehr geben. Das hat der Per­so­nal­se­nat ein­stim­mig beschlos­sen. Der Antrag dazu wur­de von Felix Hol­land (SPD), Karin Ein­wag (Grü­nes Bam­berg) und Ste­phan Kett­ner (BaLi) gestellt.

Bei einer sach­grund­lo­sen Befri­stung erhal­ten Arbeitnehmer*innen nur einen zeit­lich befri­ste­ten Arbeits­ver­trag, der auto­ma­tisch nach der ver­ein­bar­ten Frist endet – und zwar ohne jeg­li­che Begrün­dung. Ein Sach­grund gege­ben ist hin­ge­gen etwa bei Schwan­ger­schafts­ver­tre­tun­gen oder wenn die Arbeits­lei­stung im Betrieb nur für eine bestimm­te Zeit benö­tigt wird.

Laut Felix Hol­land sind sach­grund­los befri­ste­te Arbeits­ver­trä­ge im öffent­li­chen Dienst bei Neu­an­stel­lun­gen inzwi­schen zum Nor­mal­fall gewor­den. Die­se Ent­wick­lung hält er für gefähr­lich. „Beson­ders jun­ge Berufs­tä­ti­ge benö­ti­gen Per­spek­ti­ven und Plan­bar­keit für ihr Leben. Bei unsi­che­ren Arbeits­ver­hält­nis­sen fällt es schwer, eine Fami­lie zu grün­den, sowie Beruf und bür­ger­schaft­li­ches Enga­ge­ment zu ver­ein­ba­ren. Dies ist jedoch das Fun­da­ment des Mit­ein­an­ders in unse­rer Gesellschaft.“

Karin Ein­wag betont die Ver­ant­wor­tung der Stadt­ver­wal­tung und hält eine Befri­stung aus arbeit­ge­ber­po­li­ti­schen Erwä­gun­gen zudem für ver­zicht­bar: „Wir haben immer eine Pro­be­zeit von sechs Mona­ten, die aus­sa­ge­kräf­tig genug sein dürf­te, um die Fähig­kei­ten neu­er Mitarbeiter*innen hin­rei­chend ein­zu­schät­zen.“ Sie ver­weist außer­dem auf den Fach­kräf­te­man­gel, mit dem auch die Stadt­ver­wal­tung und ihre Toch­ter­un­ter­neh­men zu kämp­fen haben. „Die­ser Grund­satz­be­schluss wird künf­tig ein Plus­punkt im Wett­be­werb um die besten Fach­kräf­te sein.“

Für Ste­phan Kett­ner hat die Stadt hier eine Vor­bild­funk­ti­on: „Das was wir von frei­en Unter­neh­men erwar­ten, müs­sen wir auch selbst umset­zen. Wenn es kei­nen Grund für eine Befri­stung gibt, dann gibt es eben auch kei­ne Befristung.“

Nach dem ein­hel­li­gen Wil­len des Per­so­nal­se­nats sol­len auch bereits bestehen­de Befri­stun­gen dahin­ge­hend über­prüft wer­den, ob die Befri­stung auf­ge­ho­ben wer­den kann. Alle Toch­ter­un­ter­neh­men der Stadt sind auf­ge­for­dert, eben­falls kei­ne sach­grund­los befri­ste­ten Ein­stel­lun­gen mehr vorzunehmen.