IHK Ober­fran­ken warnt vor Wett­be­werbs­ver­zer­run­gen bei EU-Regionalförderung

„Es droht ein Fördergefälle“

Im Juli 2020 hat die EU-Kom­mis­si­on ihren Ent­wurf der ab 2022 gel­ten­den Regio­nal­leit­li­ni­en vor­ge­legt. Die­se Leit­li­ni­en set­zen die Vor­ga­ben für die künf­ti­ge Regio­nal­för­de­rung in der Euro­päi­schen Uni­on. In Bay­ern ste­hen ins­be­son­de­re die Grenz­re­gio­nen zur Tsche­chi­schen Repu­blik im Fokus, also auch Ober­fran­ken. Beson­ders hart könn­te es die Stadt und den Land­kreis Hof sowie den Land­kreis Wun­sie­del im Fich­tel­ge­bir­ge tref­fen. „Es droht ein För­der­ge­fäl­le von 40 Pro­zent zu den benach­bar­ten Höchst­för­der­ge­bie­ten in Tsche­chi­en“, so IHK-Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin Gabrie­le Hohen­ner. Die IHK für Ober­fran­ken Bay­reuth unter­stützt die For­de­rung der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung an die EU-Kom­mis­si­on, das dro­hen­de För­der­ge­fäl­le zu ver­mei­den und den finan­zi­el­len Hand­lungs­spiel­raum des Frei­staats in den betrof­fe­nen Regio­nen zu erhöhen.

Die Regio­nal­för­de­rung unter­stützt Unter­neh­men bei ihren Inve­sti­tio­nen und trägt so zur Her­stel­lung gleich­wer­ti­ger Lebens­ver­hält­nis­se bei. Um Struk­tur­ver­bes­se­run­gen zu unter­stüt­zen, weist die Euro­päi­sche Uni­on nach bestimm­ten Kri­te­ri­en För­der­ge­bie­te aus und stellt in unter­schied­li­chem Umfang För­der­mit­tel zur Ver­fü­gung. Bereits in der jet­zi­gen För­der­pe­ri­ode wur­de EU-Regio­nal­för­de­rung in Ober­fran­ken stark ein­ge­schränkt. Nun soll es wei­te­re Ein­schnit­te geben.

Laut Kom­mis­si­ons­ent­wurf sol­len Deutsch­land ab 2022 signi­fi­kant weni­ger EU-För­der­mit­tel zur Ver­fü­gung ste­hen. Das liegt einer­seits am Brexit, da Groß­bri­tan­ni­en als gro­ßer Net­to­zah­ler der EU aus­fällt. Ande­rer­seits liegt es an der Berech­nungs­me­tho­de, die Ober­fran­ken beim Pro-Kopf-Ein­kom­men und der Arbeits­lo­sig­keit mit dem EU-Durch­schnitt ver­gleicht und kei­ne inner­staat­li­chen Unter­schie­de ein­be­zieht. „Unse­re Wirt­schafts­re­gi­on darf nicht allein auf­grund einer Berech­nungs­me­tho­de benach­tei­ligt wer­den, die regio­na­le Lebens­wirk­lich­kei­ten nur unzu­rei­chend berück­sich­tigt“, so Dr. Hein­rich Strunz, IHK-Vize­prä­si­dent und Vor­sit­zen­der des grenz­na­hen IHK-Gre­mi­ums Hof.

Die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung for­dert die EU-Kom­mis­si­on nun auf, den vor­ge­leg­ten Ent­wurf abzu­än­dern und den her­aus­for­dern­den Rah­men­be­din­gun­gen anzu­pas­sen. Der Deutsch­land zuste­hen­de För­der­an­teil soll deut­lich erhöht, die durch den Brexit ent­ste­hen­den Nach­tei­le kom­pen­siert und die Bekämp­fung inner­staat­li­cher Wohl­stands­un­ter­schie­de ein eigen­stän­di­ges Ziel der Regio­nal­po­li­tik werden.

Schließ­lich for­dert die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung für die baye­ri­schen Grenz­re­gio­nen zur Tsche­chi­schen Repu­blik einen Son­der­sta­tus als zusätz­li­che För­der­ge­bie­te, da nur so Ver­zer­run­gen in den Stand­ort­be­din­gun­gen gemil­dert wer­den kön­nen. Das unter­stützt auch Dr. Lau­ra Krainz-Leu­poldt, IHK-Vize­prä­si­den­tin und Vor­sit­zen­de des IHK-Gre­mi­ums im betrof­fe­nen Land­kreis Wun­sie­del: „Gera­de mit Blick auf die Coro­na-Pan­de­mie brau­chen unse­re Unter­neh­men Unter­stüt­zung und kei­ne zusätz­li­che Benachteiligung“.

IHK sieht Poli­tik in der Pflicht

„Es darf nicht zu Wett­be­werbs­ver­zer­run­gen kom­men, die allei­ne aus dem Regio­nal­bei­hil­fen­recht selbst und durch sta­ti­sti­sche Effek­te ent­ste­hen. Die vor­ge­schla­ge­ne Erhö­hung der För­der­sät­ze auf tsche­chi­scher Sei­te bei gleich­zei­ti­gem Weg­fall der För­de­rung in Ober­fran­ken ver­stärkt die­se Ver­zer­rung erheb­lich. Es droht ein Rück­gang von Inve­sti­tio­nen in unse­ren Unter­neh­men bis hin zu Betriebs­ver­la­ge­run­gen. Der vor­ge­leg­te Kom­mis­si­ons­ent­wurf kann daher nicht das letz­te Wort sein“, so Hohen­ner, die nun die Poli­tik in Bund und Land in der Pflicht sieht, um Nach­tei­le für Ober­fran­ken zu ver­hin­dern. Dazu hat die IHK bereits EU-Kom­mis­si­ons­prä­si­den­tin Ursu­la von der Ley­en sowie Bun­des­wirt­schafts­mi­ni­ster Peter Alt­mai­er ange­schrie­ben und sich für Ände­run­gen am Kom­mis­si­ons­ent­wurf eingesetzt.