Aus der Gaustädter Leserpost: „Wert eines Lebens?“

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Sehr geehrte Damen und Herren!

An der Stelle, an der ein aus 30 km/h abgebremstes Kraftfahrzeug steht, setzt aus 50 km/h die Bremswirkung erst ein (Reaktionsweg). Ein sich hier befindendes Kind bliebe somit unverletzt oder würde mit voller Geschwindigkeit erfaßt.

Die Kollision mit einem Kraftfahrzeug überleben bei einer Aufprallgeschwindigkeit von 30 km/h vier von fünf Fußgängern. Bei 50 km/h schafft es hingegen nur einer. Und bei 70 km/h?

Daß für die Überlebenden Verletzungsschwere und eventuelle Dauerschäden von der Geschwindigkeit abhängen, bedarf keiner weiteren Erläuterung.

20 km/h Geschwindigkeitsunterschied eines Kraftfahrzeugs sind für Fußgänger (und Radfahrer) von existenzieller Bedeutung, machen den Unterschied zwischen Leben und Tod bzw. lebenslanger Behinderung aus. Doch Bundesverkehrsminister Scheuer und andere Lobbyisten stufen ein lediglich einmonatiges Fahrverbot für diejenigen, welche innerorts mehr als 21 km/h schneller als angeordnet fahren, als unangemessen harte Bestrafung ein.

Welchen Wert hat ein Menschenleben?

Bitte stoppen Sie, Amts- und Mandatsträger der Christlich Sozialen Union, Ihren Parteifreund in seinen Bemühungen, die soeben erst in Kraft getretene Verschärfung des Verkehrsrechts zurückzudrehen! Es ist weder christlich noch sozial, die vermeintliche Freiheit zum Rasen höher zu gewichten als das grundgesetzlich garantierte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Abgesehen davon, werden verkehrsrechtliche Verstöße in Deutschland noch immer weitaus milder geahndet als international üblich.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bönig