Lich­ten­fels: Kran­ken­häu­ser zukunfts­fä­hig machen – Wei­te­re Unter­stüt­zung für Kliniken

MdB Zeul­ner: „Digi­ta­ler Schub für die Kran­ken­häu­ser und Pfle­ge­bo­nus für die Pfle­ge­kräf­te in den Krankenhäusern!“

Die hei­mi­sche Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te und Gesund­heits­po­li­ti­ke­rin Emmi Zeul­ner (CSU) zu dem heu­te im Bun­des­tag ver­ab­schie­de­ten Krankenhauszukunftsgesetz:

„Mit dem Kran­ken­h­aus­zu­kunfts­ge­setz geben wir unse­ren Kran­ken­häu­sern einen „digi­ta­len Schub“. Denn wir als CDU/C­SU-Bun­des­tags­frak­ti­on wol­len auch wei­ter­hin eine qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge und moder­ne Gesund­heits­ver­sor­gung im sta­tio­nä­ren Bereich sicher­stel­len. Mit dem Kran­ken­h­aus­zu­kunfts­ge­setz haben wir des­halb Maß­nah­men auf den Weg gebracht, um unse­re Kli­ni­ken lang­fri­stig zu stär­ken. Wir set­zen uns dafür ein, die Digi­ta­li­sie­rung der Kran­ken­häu­ser vor­an­zu­trei­ben und deren tech­ni­sche Aus­stat­tung zu ver­bes­sern. Davon pro­fi­tie­ren am Ende sowohl die Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten, als auch das Kran­ken­haus­per­so­nal. Denn mir ist es wich­tig, dass wir die Digi­ta­li­sie­rung auch dafür nut­zen, Struk­tu­ren zu schaf­fen, die das Per­so­nal vor Ort effek­tiv im All­tag ent­la­stet. Mehr Digi­ta­li­sie­rung bedeu­tet für mich eben auch, weni­ger Büro­kra­tie und damit mehr Zeit am Bett der Pati­en­ten. Weg vom Klemm­brett, hin zum Tablet!

Um die­se Neue­run­gen umzu­set­zen wer­den wir über einen Kran­ken­h­aus­zu­kunfts­fonds die not­wen­di­gen Inve­sti­tio­nen – etwa in die Moder­ni­sie­rung der sta­tio­nä­ren Not­fall­ka­pa­zi­tä­ten, in die Ver­bes­se­rung der digi­ta­len Infra­struk­tur oder auch die IT- und Cyber­si­cher­heit – för­dern. Vor­ge­se­hen ist dafür ein Finan­zie­rungs­an­teil des Bun­des in Höhe von drei Mil­li­ar­den Euro und eine Ko-Finan­zie­rung von Sei­ten der Län­der oder der Kran­ken­häu­ser in Höhe von 30 Pro­zent. Die Mit­tel kön­nen schon im Herbst abge­ru­fen wer­den, so dass die Maß­nah­men mög­lichst schnell in den Kli­ni­ken umge­setzt wer­den kön­nen. Zusätz­lich sehen wir für Kli­ni­ken die Mög­lich­keit vor, im Fal­le von coro­nabe­ding­ten Erlös­rück­gän­gen, die noch nicht aus­ge­gli­chen wur­den, in Ver­hand­lun­gen mit den Kran­ken­kas­sen zu tre­ten, um in kei­ne finan­zi­el­le Schief­la­ge zu gera­ten und wei­ter die Ver­sor­gung sicherzustellen.

Um die Aus­wir­kun­gen der Coro­na-Pan­de­mie abzu­fe­dern, set­zen wir auch in ande­ren Berei­chen unse­re Unter­stüt­zung für beson­ders betrof­fe­ne Berei­che fort. So unter­stüt­zen wir zum Bei­spiel wei­ter die Pfle­ge­be­dürf­ti­gen und pfle­gen­den Ange­hö­ri­gen. Dabei ist uns die Ver­län­ge­rung des erwei­ter­ten Anspruchs auf Pfle­ge­un­ter­stüt­zungs­geld von zehn auf 20 Arbeits­ta­ge bis zum 31. Dezem­ber 2020 beson­ders wich­tig. Um Fami­li­en mit klei­nen Kin­dern zu unter­stüt­zen, die durch die Coro­na-Kri­se beson­ders bela­stet sind, sehen wir auch eine ein­ma­li­ge Aus­deh­nung des Lei­stungs­zeit­raums des Kin­der­kran­ken­gel­des um jeweils wei­te­re fünf Tage bzw. wei­te­re zehn Tage für Allein­er­zie­hen­de im Jahr 2020 vor.

Im par­la­men­ta­ri­schen Ver­fah­ren haben wir uns außer­dem dafür ein­ge­setzt, dass auch Kli­nik­mit­ar­bei­ter eine Coro­na-Prä­mie bekom­men. Danach sol­len die­je­ni­gen Kli­ni­ken, die vie­le am Coro­na­vi­rus erkrank­te Pati­en­ten behan­delt haben, ihren Pfle­ge­kräf­ten eine Prä­mie aus­zah­len kön­nen. Sowohl die indi­vi­du­el­le Höhe die­ser Prä­mie als auch die Ent­schei­dung, wel­chen ande­ren beson­ders bela­ste­ten Mit­ar­bei­tern in den Kli­ni­ken – wie zum Bei­spiel die Mit­ar­bei­ter in der Not­auf­nah­me, aber auch Rei­ni­gungs­kräf­te – die­se Prä­mie gewährt wer­den soll, ent­schei­det der jewei­li­ge Kran­ken­haus­trä­ger im Ein­ver­neh­men mit der Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung, die vor Ort am besten weiß, wer die Bela­stungs­spit­zen in den letz­ten Mona­ten getra­gen hat. Das ist pra­xis­ge­recht und sorgt dafür, dass die Prä­mie dort ankommt, wo sie gebraucht wird.

Die­sen Bonus haben wir hart erkämpft und ich hof­fe sehr, dass er nicht erneut zu „Kämp­fen“ unter den sozia­len Beru­fen füh­ren wird. Denn ein Aus­spie­len der sozia­len Beru­fe unter­ein­an­der darf es nicht geben.“