Schank­wirt­schaf­ten dür­fen ab 19. Sep­tem­ber öffnen

Pres­se­er­klä­rung der DEHO­GA Bay­ern: „Baye­ri­sches Gast­ge­wer­be wei­ter­hin in gro­ßer Not“

DEHO­GA Bay­ern Prä­si­den­tin Insel­kam­mer zeigt sich erleich­tert über die Öff­nungs­per­spek­ti­ve für Schank­wirt­schaf­ten / Insel­kam­mer for­dert Nach­bes­se­run­gen bei den Über­brückungs­hil­fen, die Ent­fri­stung der Mehr­wert­steu­er­sen­kung mit Ein­be­zie­hung der Geträn­ke sowie eine gesetz­li­che Klar­stel­lung zur coro­nabe­ding­ten Pachtminderung.
(Mün­chen) DEHO­GA Bay­ern-Prä­si­den­tin Ange­la Insel­kam­mer zeigt sich erleich­tert über die Öff­nungs­per­spek­ti­ve für Schank­wirt­schaf­ten in Bay­ern. Mini­ster­prä­si­dent Dr. Mar­kus Söder hat­te zuvor in sei­nem Bericht aus der Kabi­netts­sit­zung ver­kün­det, dass Schank­wirt­schaf­ten ab 19. Sep­tem­ber wie­der öff­nen dür­fen. Für sie gel­ten die glei­chen Bedin­gun­gen wie bei Spei­se­wirt­schaf­ten, ein­schließ­lich des dort gel­ten­den Tanz­ver­bots; ergän­zend gilt, dass in geschlos­se­nen Räu­men die Bedie­nung am Tisch erfol­gen muss, in geschlos­se­nen Räu­men nur Hin­ter­grund­mu­sik zuläs­sig ist und sich jede Per­son ein­zeln regi­strie­ren muss. „Die­ser Schritt war über­fäl­lig, ähn­li­che Rege­lun­gen in ande­ren Län­dern haben bewie­sen, dass ent­spre­chen­de Rege­lun­gen ohne Aus­wir­kun­gen auf das Infek­ti­ons­ge­sche­hen funk­tio­nie­ren“, so Insel­kam­mer, die noch einen wei­te­ren Aspekt auf­greift: „Jetzt kön­nen wir end­lich auch den­je­ni­gen wie­der eine schö­ne Zeit in unse­ren Betrie­ben bie­ten, die sich der­zeit im öffent­li­chen Raum tref­fen müs­sen, nur dass bei uns Hygie­ne­kon­zep­te grei­fen und im Fal­le des Fal­les eine Nach­voll­zieh­bar­keit der Anwe­sen­den mög­lich ist.“

Das Kabi­nett hat zudem beschlos­sen, dass durch die ört­li­chen Behör­den in Spei­se- und Schank­wirt­schaf­ten ab 23 Uhr ein Alko­hol­ver­bot ver­hängt wer­den kann, wenn in einer kreis­frei­en Stadt oder einem Land­kreis laut Robert-Koch-Insti­tut (RKI) der 7‑Ta­ges-Inzi­denz-Früh­warn­wert von 50 über­schrit­ten wird. „Da es sich um eine Kann-Bestim­mung han­delt, gehen wir fest davon aus, dass eine betrof­fe­ne Kom­mu­ne im Ein­zel­fall kon­kret die Ursa­che für den Anstieg der Infek­ti­ons­zah­len mit in ihre Ent­schei­dung ein­flie­ßen lässt“, so Inselkammer.

Coro­na-Zwi­schen­bi­lanz: Baye­ri­sches Gast­ge­wer­be wei­ter­hin in gro­ßer Not

Gene­rell ist die Kri­se im Gast­ge­wer­be noch längst nicht vor­bei – trotz man­cher­orts gut gefüll­ter Bier­gär­ten und Feri­en­ho­tels. Ganz anders als in den Urlaubs­or­ten ist die Situa­ti­on in den Städ­ten. Die Lage der Tagungs- und Stadt­ho­tels, der Event­ca­te­rer und Dis­ko­the­ken ist wei­ter­hin dra­ma­tisch. 59 Pro­zent aller gast­ge­werb­li­chen Unter­neh­mer im Frei­staat ban­gen um ihre Exi­stenz. Das ist das Ergeb­nis einer aktu­el­len Umfra­ge, die der Deut­sche Hotel- und Gast­stät­ten­ver­band (DEHO­GA Bun­des­ver­band) heu­te in Ber­lin vor­ge­stellt hat.

„Nach zehn Wachs­tums­jah­ren in Fol­ge ver­zeich­net die Bran­che coro­nabe­dingt seit Anfang März Umsatz­ver­lu­ste noch nie dage­we­se­nen Aus­ma­ßes“, sagt DEHO­GA Bay­ern-Prä­si­den­tin Ange­la Insel­kam­mer: „Bei Betrie­ben, die bereits wie­der öff­nen dür­fen, haben sich zwar die Umsatz­ver­lu­ste in den letz­ten Wochen etwas abschwächt, den­noch ist die Bran­che auf­grund von Abstands­ge­bo­ten und Kapa­zi­täts­be­gren­zun­gen von Nor­mal­um­sät­zen noch weit ent­fernt. „Wir haben die Kri­se von Tag eins an unmit­tel­bar und unge­bremst zu spü­ren bekom­men. Zudem wer­den wir die Fol­gen der Pan­de­mie noch über den letz­ten Tag hin­aus mit­tra­gen müs­sen, da erfah­rungs­ge­mäß im Nach­gang zu Kri­sen zunächst ande­re Inve­sti­tio­nen getä­tigt wer­den, bevor wie­der Essen gegan­gen und Urlaub gemacht wird“, hob Insel­kam­mer die beson­de­re Betrof­fen­heit des Gast­ge­wer­bes her­vor. Zugleich mahnt sie wei­te­re poli­ti­sche Unter­stüt­zung an. „Die der­zei­ti­gen staat­li­chen Hil­fen rei­chen bei Wei­tem nicht aus und müs­sen drin­gend auf­ge­stockt wer­den“. Um eine Insol­venz­wel­le zu ver­hin­dern und Arbeits­plät­ze zu ret­ten, for­dert Insel­kam­mer Nach­bes­se­run­gen bei den Über­brückungs­hil­fen, die Ent­fri­stung der Mehr­wert­steu­er­sen­kung mit Ein­be­zie­hung der Geträn­ke sowie eine gesetz­li­che Klar­stel­lung zur coro­nabe­ding­ten Pacht­min­de­rung. „Neben die­sen aku­ten Ret­tungs­maß­nah­men bedarf es aber auch längst über­fäl­li­ger Refor­men wie einer Redu­zie­rung büro­kra­ti­scher Hin­der­nis­se sowie der Fle­xi­bi­li­sie­rung des Arbeits­zeit­ge­set­zes“, fügt Insel­kam­mer hinzu.

Größ­te Kri­se der Nachkriegszeit

Die Coro­na-Pan­de­mie hat das Gast­ge­wer­be in sei­ne größ­te Kri­se der Nach­kriegs­zeit gestürzt. Bereits das Sta­ti­sti­sche Bun­des­amt wies für das erste Halb­jahr ein nomi­na­les Umsatz­mi­nus von 38,5 Pro­zent aus. „Das coro­nabe­ding­te Her­un­ter­fah­ren der Betrie­be hat rie­si­ge Löcher in die Bilan­zen der Gastro­no­men und Hote­liers geris­sen“, so Insel­kam­mer: „Die Kri­se ist noch lan­ge nicht vor­bei. Laut der aktu­el­len Umfra­ge mel­den die Betrie­be von März bis August Umsatz­ein­bu­ßen von 56 Prozent.“

Auch im August lagen die Umsät­ze immer noch 40 Pro­zent unter den Vor­jah­res­wer­ten. Bezo­gen auf das Gesamt­jahr rech­nen die baye­ri­schen Betrie­be mit Umsatz­ver­lu­sten von 50 Pro­zent. Dabei gibt es einen gra­vie­ren­den Unter­schied zwi­schen Betrie­ben in Feri­en­or­ten und in Städ­ten. Urlaubs­ho­tels und Aus­flugs­re­stau­rants ins­be­son­de­re mit Ter­ras­sen und Bier­gär­ten ver­zeich­ne­ten eine gute Nach­fra­ge. „Das Bedürf­nis der Men­schen wie­der raus­zu­ge­hen und unser baye­ri­sches Lebens­ge­fühl zu genie­ßen, spü­ren wir sehr deut­lich“, so Insel­kam­mer. Ganz anders ist die Lage in den Städ­ten: Mes­sen, Kon­gres­se, Tagun­gen sowie Kul­tur- und Sport­ver­an­stal­tun­gen fin­den immer noch nicht statt. Geschäfts­rei­sen­de wie inter­na­tio­na­le Besu­cher feh­len schmerz­lich – die Situa­ti­on der Stadt- und Tagungs­ho­tel­le­rie sowie der Event­ca­te­rer ist pre­kär. Kata­stro­phal stellt sich auch die Lage bei Dis­co­the­ken und Clubs dar, für die es immer noch kei­ne Öff­nungs­per­spek­ti­ve gebe. „Die Betrie­be sind hand­lungs­un­fä­hig – ihnen wird unver­schul­det ihre kom­plet­te Lebens­grund­la­ge genom­men.“ Ins­ge­samt sind 5,9 Pro­zent der gast­ge­werb­li­chen Betrie­be laut der Umfra­ge noch nicht geöff­net. Dazu zäh­len neben Dis­co­the­ken und Clubs auch klei­ne­re Knei­pen und Bars, bei denen sich auf­grund der Abstands­ge­bo­te die Öff­nung nicht rechnet.

Coro­na-Kri­se bela­stet gast­ge­werb­li­chen Arbeitsmarkt

Die dra­ma­ti­schen Aus­wir­kun­gen der Coro­na-Kri­se bela­sten auch den gast­ge­werb­li­chen Arbeits­markt. „Bis Mit­te April, zum Höhe­punkt der Kri­se, wur­de für 80 Pro­zent der Mit­ar­bei­ter Kurz­ar­beit ange­zeigt“, berich­tet Insel­kam­mer. Dabei erwei­se sich die Kurz­ar­beit als „wert­vol­les arbeits­markt­po­li­ti­sches Instru­ment“, um Mit­ar­bei­ter nicht ent­las­sen zu müs­sen. Der DEHO­GA Bay­ern begrüßt vor die­sem Hin­ter­grund die jüng­ste Ent­schei­dung zur Ver­län­ge­rung des Kurz­ar­bei­ter­gel­des bis 31. Dezem­ber 2021. „Kurz­ar­beit hilft, Beschäf­ti­gung zu sichern.“

DEHO­GA Bay­ern for­dert wei­te­re Unterstützungsmaßnahmen

Mit Blick auf die Umfra­ge-Ergeb­nis­se drängt der DEHO­GA Bay­ern auf wei­te­re Unter­stüt­zung der Bran­che. Insel­kam­mer: „Unse­re Regie­rung hat die Ret­tungs­pa­ke­te betref­fend schnell gehan­delt – jedoch brau­chen ins­be­son­de­re Betrie­be mit exi­stenz­ge­fähr­den­dem Umsatz­rück­gang oder sogar voll­stän­di­gem Umsatz­aus­fall Hil­fen, die ihnen ein Über­le­ben die­ser Kri­se sichert.“ In der DEHO­GA-Umfra­ge gaben 61 Pro­zent der Betrie­be an, dass die bis­her von Bund und Län­dern ange­bo­te­nen Liqui­di­täts­hil­fen und Kre­dit­pro­gram­me nicht aus­rei­chen, um die Kri­se bewäl­ti­gen zu kön­nen. Um eine Insol­venz­wel­le unge­kann­ten Aus­ma­ßes zu ver­hin­dern, for­dert der Ver­band drin­gend Nach­bes­se­run­gen beim Pro­gramm der Über­brückungs­hil­fen. Für den Beschluss der Gro­ßen Koali­ti­on, die Über­brückungs­hil­fen bis Ende des Jah­res zu ver­län­gern, hat­te sich der DEHO­GA Bay­ern bereits von Beginn an ein­ge­setzt. Doch mit einer Ver­län­ge­rung der Über­brückungs­hil­fen allein sei es nicht getan, auch müs­sen die Kri­te­ri­en des Pro­gramms, bei­spiels­wei­se die erstat­tungs­fä­hi­gen Kosten und der Kreis der Antrags­be­rech­tig­ten, kor­ri­giert wer­den. Von den Unter­neh­men beklagt wur­den das büro­kra­ti­sche Ver­fah­ren, die ver­spä­te­te Aus­zah­lung, der nicht aus­rei­chen­de Umfang der Zuschüs­se wie auch die Anrech­nung der Soforthilfe.

Als beson­ders hilf­reich in der Kri­se sieht der DEHO­GA Bay­ern die seit Jah­ren gefor­der­te Sen­kung der Mehr­wert­steu­er auf Spei­sen in Restau­rants. Wei­ter­hin setzt sich der Ver­band für die Mehr­wert­steu­er­sen­kung auch für Geträn­ke ein und for­dert eine Ent­fri­stung der für ein Jahr ange­setz­ten Redu­zie­rung. Insel­kam­mer: „Die lang­fri­sti­ge Mehr­wert­steu­er­sen­kung auf Spei­sen und auch Geträn­ke wäre ein hoch­wirk­sa­mes Instru­ment für Betrie­be, sich selbst aus der Kri­se zu hel­fen. Sie wür­de uns unter­stüt­zen, die so sehr benö­tig­te Luft zum Atmen wie­der zu erlan­gen. Aku­ten Hand­lungs­be­darf sieht der Ver­band dar­über hin­aus im Miet- und Pacht­recht. „Es ist unver­hält­nis­mä­ßig und nicht nach­voll­zieh­bar, dass zum Bei­spiel eine Pen­si­on, die kri­sen­be­dingt nur zu 20 Pro­zent aus­ge­la­stet ist, unver­än­dert die Pacht zu ent­rich­ten hat, die sie bei vol­ler Aus­la­stung ent­rich­ten muss“, erklärt die DEHO­GA Bay­ern-Prä­si­den­tin. Es geht um eine ange­mes­se­ne Risi­ko­ver­tei­lung zwi­schen Ver­päch­ter und Päch­ter. Mit einer gesetz­li­chen Klar­stel­lung, dass die Covid-19-Pan­de­mie eine erheb­li­che Stö­rung der Geschäfts­grund­la­ge dar­stellt, die zur Pacht­min­de­rung berech­tigt, wür­den auch gro­ße insti­tu­tio­nel­le Eigen­tü­mer gezwun­gen, sich an den Ver­hand­lungs­tisch zu set­zen. „Das baye­ri­sche Gast­ge­wer­be ist system­re­le­vant und iden­ti­täts­stif­tend“, betont Insel­kam­mer. „Wenn wir jetzt nicht han­deln, wer­den es vie­le Betrie­be nicht aus die­ser Kri­se schaf­fen und für immer ver­schwin­den. Dies wür­de unse­re „Gast­ge­wer­beland­schaft“ lang­fri­stig dra­ma­tisch ver­än­dern und stel­le einen mas­si­ven Ver­lust dar.“ Das baye­ri­sche Gast­ge­wer­be hat mit 447.000 Beschäf­tig­ten und 40.000 Betrie­ben nicht nur eine gro­ße wirt­schaft­li­che Bedeu­tung, son­dern auch eine hohe gesell­schaft­li­che Relevanz.