Bay­erns Land­arzt-För­der­pro­gramm wei­ter erfolg­reich – bereits 700 Förderbescheide

Nürn­berg. Der gro­ße Erfolg des För­der­pro­gramms von Bay­erns Gesund­heits­mi­ni­ste­rin Mela­nie Huml zur Nie­der­las­sung von Haus- und Fach­ärz­ten im länd­li­chen Raum geht wei­ter. Huml beton­te am Frei­tag anläss­lich der Über­ga­be des 700. För­der­be­schei­des in Nürn­berg: „Mein Ziel ist es, dass es auch künf­tig in ganz Bay­ern eine qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge wohn­ort­na­he medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung gibt. Ich freue mich, dass wir so vie­le Ärz­tin­nen und Ärz­te bei der Pra­xis­grün­dung unter­stüt­zen kön­nen. Als eines der ersten Län­der hat­ten wir schon im Juni 2012 die­ses För­der­pro­gramm gestar­tet, mit dem wir die Nie­der­las­sung von Haus- und Fach­ärz­tin­nen und ‑ärz­ten im länd­li­chen Raum unterstützen.“

Für die Sicher­stel­lung der ver­trags­ärzt­li­chen Ver­sor­gung in ganz Bay­ern ist die Kas­sen­ärzt­li­che Ver­ei­ni­gung Bay­erns (KVB) zustän­dig, die dazu eige­ne Mit­tel ein­setzt. Unab­hän­gig davon hat das baye­ri­sche Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um ein eige­nes För­der­pro­gramm auf­ge­legt, um Medi­zi­ne­rin­nen und Medi­zi­ner für den länd­li­chen Raum zu gewin­nen. Geför­dert wird damit unter ande­rem die Nie­der­las­sung von Haus- und Fach­ärz­ten mit bis zu 60.000 Euro. Psy­cho­the­ra­peu­ten kön­nen eine För­de­rung von bis zu 20.000 Euro erhalten.

Huml unter­strich: „Mein Ziel ist es, jun­ge Ärz­tin­nen und Ärz­te für den länd­li­chen Raum zu begei­stern. Denn: Jeder drit­te Haus­arzt in Bay­ern ist der­zeit über 60 Jah­re alt. Der Gene­ra­ti­ons­wech­sel muss zum Woh­le der Men­schen im Land gelin­gen. Umso erfreu­li­cher ist es, dass das baye­ri­sche För­der­pro­gramm so gut ange­nom­men wird.“

Der 700. För­der­be­scheid wur­de Herrn Dr. Albrecht Kirch­ner-Zeitz durch die baye­ri­sche Gesund­heits­mi­ni­ste­rin über­reicht. Der Fach­arzt für Psych­ia­trie und Psy­cho­the­ra­pie lässt sich am 1. Okto­ber 2020 in Bad Winds­heim in Mit­tel­fran­ken nie­der. Grund­sätz­li­che Vor­aus­set­zung für eine För­de­rung ist ins­be­son­de­re, dass sich die Ärz­tin­nen und Ärz­te in Gemein­den mit nicht mehr als 20.000 Ein­woh­nern nie­der­las­sen, die nicht über­ver­sorgt sind. Bei Kin­der- und Jugend­psych­ia­tern liegt die Gren­ze bei 40.000 Einwohnern.

Huml erläu­ter­te: „Ins­ge­samt haben wir bis­lang mehr als 53 Mil­lio­nen Euro für die Stär­kung der ärzt­li­chen Ver­sor­gung im länd­li­chen Raum Bay­erns zur Ver­fü­gung gestellt. Das ist gut inve­stier­tes Geld. Denn jeder geför­der­te Haus- und Fach­arzt lei­stet einen wert­vol­len Bei­trag zum Erhalt der Lebensqualität.“