Land­kreis ERH setzt mehr Bus­se im Schü­ler­ver­kehr ab dem Schul­be­ginn ein

Erlan­gen Höch­stadt. Zu Beginn des neu­en Schul­jah­res wird das Land­rats­amt Erlan­gen-Höch­stadt als Auf­ga­ben­trä­ger für den Öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr zusam­men mit den im Land­kreis täti­gen Ver­kehrs­un­ter­neh­men die ange­bo­te­nen Fahr­ten im Schü­ler­ver­kehr durch den Ein­satz von wei­te­ren Fahr­zeu­gen ver­stär­ken. Dadurch soll in Zei­ten der Covid-19-Pan­de­mie den Schü­le­rin­nen und Schü­lern ein ver­bes­ser­tes Platz­an­ge­bot zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Direkt nach der Ankün­di­gung des För­der­pro­gramms durch die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung, hat das zustän­di­ge Sach­ge­biet ÖPNV im Land­rats­amt, zusam­men mit den Ver­kehrs­un­ter­neh­men und in Abstim­mung mit den Nach­bar­land­krei­sen mög­li­che Lini­en iden­ti­fi­ziert, wel­che sich aus der Erfah­rung des ver­gan­ge­nen Schul­jah­res für Ver­stär­ker­fahr­ten eig­nen und die För­der­vor­aus­set­zun­gen erfüllen.

Zwölf zusätz­li­che Ver­stär­ker­bus­se ste­hen zur Verfügung

Ins­ge­samt wer­den zunächst zwölf Ver­stär­ker­bus­se im gesam­ten Land­kreis Erlan­gen-Höch­stadt ein­ge­setzt. In den ersten Schul­wo­chen wird die Aus­la­stung über­prüft und gege­be­nen­falls nach­ge­steu­ert. Land­rat Alex­an­der Tritt­hart hier­zu: „Unse­re Schü­ler lie­gen uns sehr am Her­zen. Die kurz­fri­sti­ge Schaf­fung von mehr Platz und damit mehr Schutz in den Schul­bus­sen war uns daher ein gro­ßes Anlie­gen. Mein herz­li­cher Dank gilt unse­ren Ver­kehrs­un­ter­neh­men, die in Zei­ten von knap­pem Per­so­nal, extrem kur­zer Vor­lauf­zeit und begrenz­ter Fahr­zeug­ka­pa­zi­tä­ten so prompt und fle­xi­bel reagie­ren, wie es ihnen nur mög­lich ist.“ Die glei­che Sor­ge des Land­rats gilt auch den Schü­le­rin­nen und Schü­lern im Land­kreis, wel­che mit der Bahn, etwa mit der Grä­fen­berg­bahn zur Schu­le kom­men müs­sen. Auf die Aus­stat­tung der Bahn hat der Land­kreis kei­ne Ein­fluss­mög­lich­keit. Der Land­rat will sich jedoch per­sön­lich an die zustän­di­gen Stel­len wen­den und sich auch für eine vor­über­ge­hen­de Erhö­hung der Kapa­zi­tä­ten dort aussprechen.

Mas­ken­pflicht in den öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln und an den Haltestellen
Um sich und ande­re zu schüt­zen, gel­ten wei­ter­hin beson­de­re Ver­hal­tens­re­geln. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist für alle Fahr­gä­ste ab dem sieb­ten Lebens­jahr in den öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln und den Bus­hal­te­stel­len ver­pflich­tend. Wer auf­grund einer kör­per­li­chen Beein­träch­ti­gung oder aus gesund­heit­li­chen Grün­den kei­ne ent­spre­chen­de Mund-Nasen-Bedeckung tra­gen kann, hält eine ärzt­li­che Bestä­ti­gung bereit. Das Land­rats­amt Erlan­gen-Höch­stadt bit­tet, die gel­ten­den Mundschutz‑, Abstands- und Hygie­ne­re­geln an den Hal­te­stel­len und bei der Fahrt auf allen Plät­zen ein­zu­hal­ten, bereits auch schon an den Hal­te­stel­len. Dadurch kann jeder ein­zel­ne dazu bei­tra­gen, sei­ne Mit­schü­ler vor einer Ansteckung zu schützen.