Thiers­heim: Auto­fah­rer hat­te Mari­hua­na und ver­bo­te­nes Mes­ser dabei

Symbolbild Polizei

THIERS­HEIM, LKR. WUN­SIE­DEL. Da er Mari­hua­na im mitt­le­ren zwei­stel­li­gen Gramm­be­reich sowie ein ver­bo­te­nes Mes­ser bei sich hat­te, erwar­ten einen 48 Jah­re alter Auto­fah­rer straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen. Die Kri­mi­nal­po­li­zei Hof hat die Ermitt­lun­gen übernommen.

Bun­des­po­li­zi­sten aus Selb über­prüf­ten den Fah­rer des Opel mit nie­der­län­di­schen Kenn­zei­chen am Don­ners­tag­vor­mit­tag an einem Rast­platz. Bei der Kon­trol­le des Wagens ent­deck­ten die Beam­ten die grö­ße­re Men­ge Mari­hua­na. Poli­zi­sten aus Markt­red­witz über­nah­men die Sach­be­ar­bei­tung und stell­ten die Dro­ge sicher. Zudem bemerk­ten sie, dass der Nie­der­län­der offen­bar unter Rausch­gift­ein­fluss stand, was sich bei einem Urin­test bestä­tig­te. Dar­auf­hin muss­te der Mann im Kran­ken­haus eine Blut­pro­be abge­ben. Zudem hat­te der 48-Jäh­ri­ge noch ein ver­bo­te­nes Mes­ser mit­ge­führt und muss sich daher, neben der Fahrt unter Dro­gen­ein­fluss und Ver­ge­hen nach dem Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz, auch wegen eines Ver­sto­ßes nach dem Waf­fen­ge­setz ver­ant­wor­ten. Erst als der Mann nicht mehr unter Rausch­gift­ein­fluss stand und eine Sicher­heits­lei­stung in Höhe eines nied­ri­gen vier­stel­li­gen Euro­be­tra­ges hin­ter­legt hat­te, durf­te er sei­ne Rei­se fortsetzen.