Kon­troll­ak­ti­on zur Ein­hal­tung der Mas­ken­pflicht im ÖPNV – Bilanz

Symbolbild Polizei

Mit­tel­fran­ken (ots) – In der Woche vom 01. Sep­tem­ber bis 04. Sep­tem­ber kon­trol­lier­te das Poli­zei­prä­si­di­um Mit­tel­fran­ken auf­grund der anhal­tend hohen Infek­ti­ons­zah­len gemein­sam mit Mit­ar­bei­tern der VAG Nürn­berg erneut die Ein­hal­tung der Mas­ken­pflicht im Bereich des öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehrs. Unter­stüt­zung erhiel­ten sie dabei von Kräf­ten der Baye­ri­schen Bereit­schafts­po­li­zei. Ins­ge­samt kann eine posi­ti­ve Bilanz gezo­gen werden.

In Zei­ten erneut ange­stie­ge­ner Coro­na-Fall­zah­len ist es im öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr beson­ders wich­tig, dass ein Mund-Nase-Schutz getra­gen wird, um Infek­tio­nen zu ver­hin­dern, da sich hier vie­le frem­de Per­so­nen begeg­nen und der Min­dest­ab­stand oft nicht ein­ge­hal­ten wer­den kann. Eine Mas­ke hilft aller­dings nur dann, wenn sie kor­rekt über Mund und Nase getra­gen wird.

Ins­ge­samt konn­te wäh­rend des Kon­troll­zeit­rau­mes fest­ge­stellt wer­den, dass der Mund-Nase-Schutz von geschätzt 95% der Per­so­nen getra­gen wird. In 296 Fäl­len spra­chen die kon­trol­lie­ren­den Beam­ten eine Beleh­rung aus, weil z. B. die Mas­ke her­un­ter­ge­rutscht war oder an einer Hal­te­stel­le sit­zend nicht getra­gen wur­de, aber der Min­dest­ab­stand ein­ge­hal­ten wor­den war. Der Groß­teil der ange­spro­che­nen Per­so­nen zeig­te sich dabei ein­sich­tig. Die durch­ge­führ­ten Kon­trol­len stie­ßen bei fast allen Fahr­gä­sten auf gro­ße Zustimmung.

In 64 Fäl­len wur­den Per­so­nen ange­zeigt, die ent­we­der kei­ne Mas­ke dabei hat­ten, sie bewusst nicht ord­nungs­ge­mäß tru­gen bzw. in zwei Fäl­len ein gefälsch­tes Attest über die Befrei­ung der Mas­ken­pflicht dabei hat­ten. Die­se Per­so­nen müs­sen nun mit einem Buß­geld von 250 Euro rechnen.

Die mit­tel­frän­ki­sche Poli­zei wird auch in Zukunft ver­stärkt auf die Ein­hal­tung der Mas­ken­pflicht im öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr achten.