Stadt Bay­reuth ent­wickelt ehe­ma­li­ges Zapf-Are­al neu

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Unter­la­gen des Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rungs­ver­fah­rens lie­gen ab 7. Sep­tem­ber aus und kön­nen online ein­ge­se­hen werden

Im Stadt­pla­nungs­amt liegt ab Mon­tag, 7. Sep­tem­ber, die Flä­chen­nut­zungs­plan-Ände­rung für den Bereich zwi­schen der Uni­ver­si­täts­stra­ße, der Nürn­ber­ger Stra­ße und der Dr.-Konrad-Pöhner-Straße aus. Die Plan­un­ter­la­gen kön­nen mit wei­te­ren umwelt­be­zo­ge­nen Infor­ma­tio­nen bis 7. Okto­ber im Neu­en Rat­haus, Luit­pold­platz 13, 9. Ober­ge­schoss (öffent­li­che Plan­auf­la­ge) wäh­rend der all­ge­mei­nen Dienst­stun­den (Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag von 8 bis 16 Uhr, Mitt­woch von 8 bis 18 Uhr und Frei­tag von 8 bis 12 Uhr) ein­ge­se­hen wer­den. Sie ste­hen wäh­rend die­ser Zeit auch online auf der Home­page der Stadt unter www​.bay​reuth​.de (Rubrik Rat­haus, Bür­ger­ser­vice > Pla­nen, Bau­en) zur Verfügung.

Im Zuge einer Umstruk­tu­rie­rung hat die Fir­ma Zapf die Pro­duk­ti­on von Beton­fer­tig­tei­len aus Bay­reuth ver­la­gert. Auch die Fir­ma Ehl wird ihre Stein-Pro­duk­ti­on in naher Zukunft auf dem frag­li­chen Gelän­de ein­stel­len. Da für das Are­al kei­ne star­ke Nach­fra­ge nach gewerb­li­chen Bau­flä­chen in die­ser Grö­ßen­ord­nung besteht und ander­wei­ti­ge Nut­zun­gen städ­te­bau­lich wün­schens­wert sind, soll hier ein leben­di­ges, gemischt genutz­tes neu­es Stadt­quar­tier in Nach­bar­schaft zur Uni­ver­si­tät Bay­reuth ent­ste­hen. Mit Blick auf die Gewäs­ser­öko­lo­gie, den Natur­schutz und das Stadt­kli­ma ist zudem eine Auf­wer­tung und Ver­net­zung des bedeu­ten­den Grün­kor­ri­dors zwi­schen der Dr.-Konrad-Pöhner-Straße und dem Gla­sen­wei­her vorgesehen.

Der Stadt­trat hat Ende Juli den Rah­men­plan für das Gelän­de zwi­schen der Uni­ver­si­täts­stra­ße und der Nürn­ber­ger Stra­ße als Ziel­kon­zept ins­be­son­de­re im Bereich des Zapf-Are­als fort­ge­schrie­ben und den aktu­el­len Ent­wick­lungs­vor­stel­lun­gen ange­passt. Die­se Vor­stel­lun­gen gilt es nun bau­leit­pla­ne­risch umzusetzen.

Wäh­rend der Aus­le­gungs­frist besteht die Gele­gen­heit, sich zur Pla­nung zu äußern und sie zu erör­tern. Fra­gen kön­nen tele­fo­nisch oder per Mail gestellt wer­den. Wenn eine per­sön­li­che Ein­sicht­nah­me und Erör­te­rung der Pla­nung im Stadt­pla­nungs­amt gewünscht wird, wird um eine Ter­min­ver­ein­ba­rung unter der Tele­fon­num­mer 0921 25–1660 gebe­ten. Mitarbeiter/​innen des Stadt­pla­nungs­am­tes ste­hen mon­tags bis frei­tags von 8 bis 12 Uhr und mitt­wochs zusätz­lich von 14 bis 18 Uhr für Aus­künf­te zur Verfügung.